Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2022
– vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 374.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 2.650.000
€
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung:
1.345.000
€
IV. Bildungsgutscheine: 629.134
€
V. JobPerspektive § 16e SGB II a.F.: 159.464
€
VI. Freie Förderung § 16f: 204.000
€
VII. Förderung § 16h: 306.000
€
VIII. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 774.138
€
IX. Erstattungen aus Vorjahren: 20.000
€
Summe:
6.461.736,00
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
I. Sachdarstellung
Die Finanzierung der Kosten für die berufliche
Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen
des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund.
Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende
jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund
einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget
zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf der
Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Da für das Jahr 2022 dem Kreis Coesfeld bisher
keine Daten vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen zunächst in
der Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel in
entsprechender Höhe wie im Jahr 2021 zur Verfügung stellen wird.
Bei der bisherigen Planung für das
Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des
Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen
sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur
Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die
Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als
auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und
Besoldungsanpassungen zu gewährleisten.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Keine
Anlagen: