Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Auflösung und Neubildung folgender durch Beschluss vom 04.11.2020 bzw. 23.06.2021 gebildeter Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
- Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
- Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
- Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt
- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabenkritik
- Unterausschuss Jugendhilfeplanung
- Unterausschuss Klimaschutz
- Unterausschuss ÖPNV
- Teilhabebeirat
- Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 15.05.2022 – WK 79 Coesfeld II
Begründung:
I. Sachdarstellung
Mit Datum vom 14.08.2021 hat sich die Kreistagsfraktion „FAMILIE“ neu gebildet, die aus Ktabg. Angela Kullik und Ktabg. Niels Geuking besteht. Frau Kullik hat am 09.06.2021 gegenüber der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ihren Austritt erklärt und war vorübergehend Einzelmitglied im Kreistag. Herr Geuking von der Partei FAMILIE ist seit dem 05.08.2021 Mitglied im Kreistag (als Nachfolger von Hubert Töllers).
Die Neubildung der Fraktion wurde Landrat Dr. Schulze Pellengahr mit Schreiben vom 18.08.2021 (eingegangen am 19.08.2021) angezeigt. Gleichzeitig wurde die Auflösung und Neubildung der Ausschüsse durch die Kreistagsfraktion FAMILIE beantragt. Landrat Dr. Schulze Pellengahr bestätigte mit Schreiben vom 02.09.2021 die wirksame Gründung der Kreistagsfraktion FAMILIE.
Die neue Fraktion führt die Bezeichnung FAMILIE/FAMILIE
im Kreistag von Coesfeld" sowie die Kurzbezeichnung „FAMILIE“.
Mit den vorgenannten Änderungen verteilen sich die Sitze im Kreistag nun wie folgt:
CDU 28 Sitze
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12 Sitze (früher 13)
SPD 10 Sitze
FDP 3 Sitze
UWG 2 Sitze
FAMILIE 2 Sitze (früher 1)
DIE LINKE 1 Sitz
58 Sitze
Ein Anspruch auf Auflösung und Neubildung der Ausschüsse ergibt sich aus § 41 Abs. 8 KrO NRW und dem verfassungsrechtlichen Spiegelbildlichkeitsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz sollen Ausschüsse grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums darstellen. Dies hat zur Folge, dass Veränderungen in der Zusammensetzung des Kreistages während der Wahlperiode grundsätzlich auch eine Anpassung der Ausschussbesetzungen nach sich ziehen, sofern diese Veränderungen wesentlich sind (vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss v. 30.01.2017, Az. 15 B 1308/16).
Laut eines aktuellen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes ist eine Veränderung der Kräftekonstellation bereits dann wesentlich, wenn eine Neubesetzung von Ausschüssen nach Maßgabe des Zählverfahrens gem. § 35 Abs. 3 KrO (Hare/Niemeyer) zu einer anderen Sitzzuteilung an die Fraktionen führen und sich damit neue Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen in den Ausschüssen ergeben würden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2021, Az. 15 B 152/21).
Aufgrund der geänderten Fraktionsstärken würde sich nach der Berechnung nach Hare-Niemeyer, die als Anlage beigefügt ist, die Zusammensetzung der Fachausschüsse mit aktuell 23 Mitgliedern wie folgt ändern:
Fraktion |
Anzahl Ausschusssitze aktuell |
Anzahl Ausschusssitze (nach Ausschussneubildung) |
CDU |
12 |
11 |
GRÜNE |
5 |
5 |
SPD |
4 |
4 |
FDP |
1 |
1 |
UWG |
1 |
1 |
FAMILIE |
./. |
1 |
|
23 |
23 |
Eine Neubildung der 23er-Ausschüsse hätte damit zur Folge, dass die CDU-Fraktion einen Sitz an die FAMILIE-Fraktion verlieren würde.
Bei den Unterausschüssen, die jeweils 15 Mitglieder haben, gäbe es einen Losentscheid zwischen der UWG-Fraktion und der FAMILIE-Fraktion um den bisherigen Sitz der UWG-Fraktion.
Der Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 (hier nur WK 79 Coesfeld II) besteht aus 6 Mitgliedern. Hier verliert die GRÜNEN-Fraktion einen Sitz an die FDP-Fraktion. Bei den anderen beiden WK ergeben sich für den Kreis Coesfeld keine Veränderungen.
Im Ergebnis sind damit die Voraussetzungen für eine Auflösung und Neubildung der Ausschüsse erfüllt. Mit der Gründung der FAMILIE-Kreistagsfraktion ist eine wesentliche Veränderung der Kräftekonstellation im Kreistag eingetreten. Eine dahingehend geänderte Sitzverteilung führt entsprechend zu neuen Mehrheitsverhältnissen bei Abstimmungen in den Ausschüssen.
Folgende Ausschüsse sind daher entsprechend aufzulösen und neu zu bilden:
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
- Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
- Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
- Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt
- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
(alle 23 Mitglieder)
- Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabenkritik
- Unterausschuss Jugendhilfeplanung
- Unterausschuss Klimaschutz
- Unterausschuss ÖPNV
- Teilhabebeirat
(alle 15 Mitglieder)
- Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 15.05.2022 – WK 79 Coesfeld II
(6 Mitglieder)
Das Verfahren zur Neubesetzung der Ausschüsse orientiert sich an dem Vorgehen in der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 04.11.2020 bzw. in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2021 (Bildung Kreiswahlausschuss Landtagswahl 2022):
- SV-10-0007 („Bestimmung der zu bildenden freiwilligen Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen“),
- SV-10-0037 („Regelung der Befugnisse der Ausschüsse“),
- SV-10-0008 („Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder“),
- SV-10-0038 („Wahl der Ausschussmitglieder und der persönlichen Stellvertreter/innen sowie Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze“),
- SV-10-0189 („Bildung der Kreiswahlausschüsse… für den Wahlkreis 79 Coesfeld II“…).
Durch die
Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter
Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag
gemäß § 41 KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung
bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse)
bilden. Weiter kann der Kreistag gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises
Coesfeld vom 23.06.2014 Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte, die nicht
gesetzlich vorgeschrieben sind, einsetzen.
In der
konstituierenden Sitzung des Kreistages am 04.11.2020 (bzw. in der Sitzung am
23.06.2021) ist die Bildung der o.g. Ausschüsse beschlossen worden.
Die Anzahl der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen
sollte so bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt
entsprechende Arbeitsaufwand vertretbar ist.
Es wird vorgeschlagen, die genannten
Ausschüsse zunächst aufzulösen und sodann wie zuvor neu zu bilden.
In der Sitzung des Ältestenrates am 29.09.2021 einigten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Kreistag auf folgende neue Mitgliederzahlen:
Fachausschüsse 24 Mitglieder
Unterausschüsse 17 Mitglieder
Die Sitzverteilung würde sich demnach wie folgt darstellen (zur Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf SV-10-0343 verwiesen):
Fraktion |
Sitzverteilung
Fachausschüsse 24
Mitglieder |
Sitzverteilung
Unterausschüsse 17
Mitglieder |
CDU |
12 |
8 |
GRÜNE |
5 |
3 |
SPD |
4 |
3 |
FDP |
1 |
1 |
UWG |
1 |
1 |
FAMILIE |
1 |
1 |
II. Entscheidungsalternativen
Die Auflösung ist wie beschrieben aus den genannten Gründen alternativlos.
Der Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse,
Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen wegfallen zu lassen oder andere
Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen oder zusätzliche
Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen zu bilden.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Sitzungen fallen Sitzungsgelder und ggfls. Zahlungen von Verdienstausfall und
Betreuungskosten an. Ihre genaue Höhe kann nicht beziffert werden.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW und § 7
Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 23.06.2014.