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Name: | SV-7-0274 | ||
Aktenzeichen: | 51 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 19.10.2005 | ||
Betreff: | Produktgruppe: 51.05 Produkt 51.05.02 Aufgabenwahrnehmung nach dem Betreuungsgesetz hier: Förderung der Betreuungsvereine im Kreis Coesfeld ab 2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 35 KB |
Beschlussvorschlag:
1. Die Führung von Betreuungen gemäß § 1897 BGB, die planmäßige Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer, die Beratung im Bereich des Betreuungsrechts und Vorsorgevollmachten gemäß §§ 4 bis 6 des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 1908 f BGB werden für die Zeit ab dem 01.01.2006 weiterhin auf die Betreuungsvereine der Sozialdienste kath. Frauen e. V. (SkF) Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen übertragen.
Die Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung
mit dem Kreis Coesfeld wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die
bisherige Leistungsbeschreibung, Punkt II. (Siehe Anlage 1)
Begründung:
Gem. Punkt 5 des Beschlusses des Kreistages vom 02.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Betreuungsvereinen ein Konzept zur Weiterführung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz unter Berücksichtigung der anstehenden gesetzlichen Veränderungen ab dem 01.01.2005 zu erarbeiten.
Die Beträge der Landesförderung, die Ende des Jahres 2004 vom Land Nordrhein-Westfalen wieder aufgenommen worden sind, sanken im Schnitt um 13.000,00 € bis 16.000,00 € je Verein.
Das
2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat zum 01.07.2005 in Kraft. Neben der
Einführung der pauschalierten Vergütung von Berufs- und Vereinsbetreuern wurde
der Katalog der Beratungstätigkeiten der Betreuungsvereine wegen der Stärkung
der Vorsorgevollmacht erweitert. Die Vereine sollen sich wie bisher um die
Gewinnung, Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern bemühen und
diese ehrenamtlichen Betreuer, wie nun auch Bevollmächtigte, beraten.
Es haben im Laufe des Jahres 2005 Gespräche mit den Vertreterinnen der drei Betreuungsvereine stattgefunden.
Die
drei Betreuungsvereine haben in ihrem Schreiben vom 17.10.2005 (siehe Anlage 2)
die Notwendigkeit der weiteren Förderung einer Pauschale in Höhe von 25.560,00
€ je Verein gefordert. Aus dem Schreiben ergibt sich die finanzielle
Gesamtsituation der Vereine für die Jahre 2004 und die Prognose 2005. Als
Grundlage gelten die Zahlen aus dem
Prüfbericht für 2004.
Die
Abrechnung für den SkF Coesfeld wird in 2005 gegenüber 2004 vorsichtig
prognostiziert verbessert werden können. Für die SkF Dülmen und Lüdinghausen
scheint sich in 2005 gegenüber 2004 eine Stabilisierungstendenz der Einkünfte zu ergeben.
Dennoch
sind bei allen drei Vereinen Defizite für das Jahr 2005 in Höhe von 15.489,90
bis 18.289,03 € zu notieren (Rechnungsergebnis von 2004: Defizite von 14.549,37
€ bis 30.637,15 €).
Die
Pauschalierung der Vergütung der Vereinsbetreuer scheint nach erster
Überprüfung zu keiner erheblichen Veränderung der Finanzierung der Vereine zu führen.
Ziel
ist es, die bisherige Qualität und Quantität der Querschnittsaufgaben der drei
Vereine zu erhalten. Die Betreuungsvereine in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen
gewähren bisher eine flächendeckende
Versorgung der Querschnittstätigkeiten, die vonseiten des Kreises
Coesfeld weiterhin für dringend notwendig erachtet wird.
Als
neue Berechungsgrundlage zur Förderung der Betreuungsvereine wurde von der
Betreuungsstelle eine durchschnittliche Zahl an Fachleistungsstunden zur
Bewältigung der Querschnittsaufgaben ermittelt (siehe Anlage 3). Die
Veranschlagung der allgemeinen Verwaltungsstunden erfolgte auf der Basis der
statistischen Auswertungen der Verwendungsnachweise für das Jahr 2004 und den
hier in der Zusammenarbeit mit den Vereinen erworbenen Erfahrungswerten für die
allgemeine Planung und Organisation bzw. Qualitätssicherung der Aufgaben in den
Bereichen Betreuungsrecht und Vorsorge. Die Berechnung einer
Fachleistungsstunde wurde unter Berücksichtigung der Zahlen aus KGST-Gutachten
(siehe Anlage 4) ermittelt.
Um
die bisherige Qualität der Querschnittsarbeit aufrecht erhalten zu können, sind
aufgrund der durchgeführten Berechnung durchschnittlich pro Verein 383 Stunden,
also, 1.149 Stunden für die drei Vereine
pro Jahr zugrunde zu legen.
Nach
Abstimmung mit den Vertreterinnen der drei Betreuungsvereine im Kreis Coesfeld
wird vorgeschlagen, für die Wahrnehmung zukünftig zu leistender Querschnittstätigkeiten entsprechend dem bisherigen Standard durch Fachleistungsstunden
zu fördern.
Die
Verträge werden unbefristet geschlossen. Im Hinblick auf mögliche
Unauskömmlichkeiten (Änderung der Personalkosten) sollen beide Vertragspartner
berechtigt sein, eine Überprüfung im Sinne eines ordentlichen Kündigungsrechtes
zu begehren. Maßgebliche gesetzliche und finanzielle Änderungen im
Betreuungsrecht sowie bei der Landesförderung sollen beide Vertragspartner
berechtigten, vorab in neue Verhandlungen zu treten.
a) Es bleibt weiterhin bei einer pauschalen Förderung in
Höhe von 25.560,00 €.
Vonseiten der Betreuungsvereine wird gerade im
Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung, des steigenden
Bedarfs von Beratung in dem Bereich von Betreuungsrecht und
Vorsorgemöglichkeiten und der Aufrechterhaltung freier Träger eine Förderung im
bisherigen Rahmen für sinnvoll erachtet.
b) Die Wahrnehmung der Aufgaben im Querschnittsbereich
erfolgt ausschließlich durch die Betreuungsstelle. Dieses entspricht nicht der
Intention des Gesetzgebers. Darüber hinaus wäre zur Aufrechterhaltung der
Standards eine Ausweitung des Personalbestandes erforderlich, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben angemessen erledigen zu können.
Im Haushaltsplan sind für Kreiszuschüsse an freie
Träger für den Betreuungsbereich von Erwachsenen 76.700,00 € veranschlagt.
Bei einem zugrunde gelegten Stundensatz in Höhe von
53,00 € ergibt sich aus der Berechnung unter II. ein Zuschuss von 20.299,00 €,
gerundet 20.300,00 € pro Verein. Im Verhältnis zur Pauschalförderung in Höhe
von 25.560,00 € je Verein bedeutet das
unter Beibehaltung des bisherigen Standards eine faktische Verringerung um je
5.260,00 €.
Der Haushaltsansatz ab 2006 kann von 76.700,00 € um
15.800,00 € auf 60.900,00 € reduziert werden.
Die Aufgaben der Betreuungsstelle sind organisatorisch
der Abteilung 51- Jugendamt zugeordnet. Die o. a. Aufgaben zählen nicht zu den
originären Aufgaben des Jugendhilfeträgers. Eine gesetzlich geregelte
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses wird daher nicht gesehen; gleichwohl
sollte durch den Fachausschuss eine Empfehlung an Kreisausschuss bzw. Kreistag,
ausgesprochen werden. Gem. § 26 Abs. 2 der Kreisordnung ist der Kreistag für
die Entscheidung zuständig.