Betreff
Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld für die 14. Amtsdauer ab 01.07.2022
Vorlage
SV-10-0367
Aktenzeichen
01.10.33.11-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksregierung Münster wird gebeten, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen,

 

Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Detlef Schütt

und

Frau Bürgermeisterin Marion Dirks

 

zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen.

 

Begründung:

 

I.    Sachdarstellung

Am 30. Juni 2022 endet die 13. Amtsdauer für die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit.

Die Berufungen der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld für die 14. Amtszeit vom 01.07.2022 bis 30.06.2028 erfolgen nach § 377 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Dies ist für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften die Bezirksregierung als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der zum Bezirk der Agentur für Arbeit Coesfeld gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände.

 

Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind vier Mitglieder zu benennen. Der Kreis Coesfeld und der Kreis Borken haben einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen. Es wurde vereinbart, dass jeder Kreis zwei Vertreter benennt.

 

Die Voraussetzungen für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ergeben sich aus § 378 SGB III.

 

Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden nicht von den vorschlagsberechtigten Stellen, sondern von den Gruppen der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit zur Berufung vorgeschlagen. Nach der Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses können die dort vertretenen Gruppen je bis zu zwei Vorschläge für Stellvertreterinnen/Stellvertreter zur Berufung durch den Verwaltungsrat einreichen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag die Bezirksregierung Münster bittet, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen, Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Detlef Schütt und die in der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am 04.10.2021 vorgeschlagene Bürgermeisterin Marion Dirks zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen.

II.  Alternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW der Kreistag.