Beschlussvorschlag:
Die Bezirksregierung Münster wird gebeten, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen,
Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Detlef Schütt
und
Frau Bürgermeisterin Marion Dirks
zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen.
Begründung:
I. Sachdarstellung
Am 30. Juni 2022 endet die 13. Amtsdauer für die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit.
Die Berufungen der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld für die 14. Amtszeit vom 01.07.2022 bis 30.06.2028 erfolgen nach § 377 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Dies ist für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften die Bezirksregierung als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der zum Bezirk der Agentur für Arbeit Coesfeld gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind vier Mitglieder zu benennen. Der Kreis Coesfeld und der Kreis Borken haben einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen. Es wurde vereinbart, dass jeder Kreis zwei Vertreter benennt.
Die Voraussetzungen für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ergeben sich aus § 378 SGB III.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden nicht von den vorschlagsberechtigten Stellen, sondern von den Gruppen der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit zur Berufung vorgeschlagen. Nach der Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses können die dort vertretenen Gruppen je bis zu zwei Vorschläge für Stellvertreterinnen/Stellvertreter zur Berufung durch den Verwaltungsrat einreichen.
Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag die Bezirksregierung Münster bittet, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen, Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Detlef Schütt und die in der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am 04.10.2021 vorgeschlagene Bürgermeisterin Marion Dirks zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen.
II. Alternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW der Kreistag.