Betreff
Sachstandsbericht Betreuung Geflüchteter im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0373
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

 

1.            Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 30.09.2021 bezogen 1.287 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (132 Personen) waren hierbei die Länder Irak (122 Personen), Iran (102 Personen) und Nigeria (76 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 739 Personen aus.

 

Betrachtet man die Verteilung der 1.287 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (277 Personen), Coesfeld (149 Personen) sowie Rosendahl (142 Personen) auf.

 

 

2.            Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 30.09.2021 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.034 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (883 Personen), gefolgt von den „sonstigen Ländern“ (473 Personen), dem Irak (264 Personen) und Afghanistan (191 Personen).

 

 

3.            Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 30.09.2021 waren insgesamt 1.346 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

 

Stammt im Bereich der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus Afghanistan, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 603 Personen aus Syrien, gefolgt vom Irak (159 Personen) und dann Afghanistan (119 Personen).

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund konnte seit Juli 2020 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 545 Fällen erreicht werden. In 390 Fällen konnten Personen in Arbeit (341 Personen), Ausbildung (34 Personen) und Praktikum (15 Personen) vermittelt werden.

 

 

4.            Erfolge im Rahmen der Aktivierung

 

Die amtliche Statistik der Bundesanstalt für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis Mai 2021 insgesamt 1.600 Personen vermittelt worden.

 

Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahmen und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 878 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.

 

In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine