Beschluss:
Dem Vorschlag zur modifizierten Umsetzung der Gigabit- und
Mobilfunkkoordination im Kreis Coesfeld wird zugestimmt.
I. Sachdarstellung
Mit SV-10-0334
wurde beschlossen, dass der Kreis Coesfeld einen Förderantrag zur Einrichtung
einer Projektstelle Mobilfunkkoordination stellt. Diese Projektstelle würde die
Aktivitäten der bereits etablierten Gigabitkoordination (seit dem 01.05.2021
besetzt durch Herrn Schulze Baek) im Themenfeld Digitale Infrastrukturen
ergänzen und mit Dienstsitz bei der wfc angesiedelt.
Angesichts der sehr
angespannten Arbeitsmarktlage in diesem Fachkräftesektor und der Tatsache, dass
sehr viele Kreise und kreisfreie Städte in NRW, die zeitgleich die Förderung
der Mobilfunkkoordination beantragen, ähnlich ausgebildete Fachkräfte suchen
werden, ist die adäquate Besetzung der Mobilfunkkoordination als eher schwierig
einzuschätzen.
Daher wird
vorgeschlagen, die Fördermittel für den Mobilfunkkoordinator aufzuteilen. Es
soll eine halbe Personalstelle eingerichtet und die andere Hälfte der
Fördermittel für einen externen Dienstleister eingesetzt werden. Die eher
kommunalen, kommunikativen, koordinierenden und vernetzenden Aufgaben lägen bei
der Personalstelle, die eher technischen Aufgaben bei dem externen
Dienstleister. Zudem könnte gerade durch die Teilung ein Dialog mit den
Mobilfunkbetreibern erreicht werden, der eine höhere Fachlichkeit aufweist.
Das Modell der
Teilung könnte weiterhin gut auf den Bereich der Gigabitkoordination übertragen
werden. Es würde besonders für die Thematik der Signalverteilung innerhalb der
Gebäude (LAN- und WLAN-Netze), insbesondere der Schulen, eine zusätzliche
fachliche Expertise gewonnen werden. Daher wird zudem vorgeschlagen, auch die
Fördermittel der Gigabitkoordination zu teilen, je zur Hälfte für eine
Personalstelle bei der wfc und für einen externen Dienstleister.
Die Förderrichtlinien sehen die
Verwendung der Fördermittel für externe Dienstleister ausdrücklich vor. Die Stelle von Herrn Schulze Baek würde dann jeweils zur Hälfte mit
Aufgaben der Gigabitkoordination und der Mobilfunkkoordination betraut werden.
Die
Bezirksregierung Münster ist mit dem beabsichtigten Vorgehen einverstanden. Vor
Antragstellung soll zunächst eine Ausschreibung für die Dienstleistungsaufträge
erfolgen, auf deren Basis dann der Förderantrag für die
Mobilfunkkoordination eingereicht werden kann. Parallel ist ein Änderungsantrag
für die Förderung der Gigabitkoordination zu stellen.
II. Entscheidungsalternativen
Alternativ kann wie ursprünglich in der Beschlusslage zur SV-10-0334 vorgegangen werden, indem 100 % der Fördermittel aus der Mobilfunkkoordination für eine Vollzeit-Projektstelle eingesetzt werden. Die Umsetzung der Gigabitkoordination bliebe unverändert.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Finanzen: Es entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen. Lediglich käme es gegenüber der ursprünglich geplanten Vorgehensweise zu einer anteiligen Umwidmung von Personal- in Sachausgaben.
Personal: Es wird entgegen der ursprünglich angedachten Vorgehensweise keine zusätzliche Personalstelle eingerichtet. Die bisherige Projektstelle Gigabitkoordination wird hälftig im Bereich Mobilfunkkoordination eingesetzt.
IT, Klima: keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.