Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Das Sozialgesetzbuch II -
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sieht in § 3 Abs. 2 vor, dass erwerbsfähige
Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II in eine Arbeit,
eine Ausbildung oder Arbeitgelegenheit zu vermitteln sind.
Auch der Kreis Coesfeld
sieht das Erfordernis, allen zurzeit ca. 1.200 SGB II-leistungsberechtigten
Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahre (Stand: 10/2005)
entsprechende Angebote zu machen.
Im Rahmen der
Ausschusssitzung wird anhand aktueller Zahlen erläutert, für wie viele
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre zurzeit entsprechende Angebote
zur Verfügung gestellt werden können und wie viele Personen noch als
„unversorgt“ einzustufen sind.
Folgende Kennzahlen
werden vorgestellt:
1)
Gesamtzahl der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahre im SGB II-Leistungsbezug
2)
Jugendliche und
junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz suchen
3)
Jugendliche und
junge Erwachsene, die einen Arbeitsplatz suchen
4)
Jugendliche und
junge Erwachsene, die eine weiterführende Schule besuchen / ein Studium
absolvieren
5)
Jugendliche und
junge Erwachsene, die nicht zur Arbeit verpflichtet sind.
Ergänzend werden diese
Kennzahlen um Sachstands- bzw. Abschlussberichte
·
zur
Ausbildungsinitiative „Ich bilde aus im Kreis Coesfeld!“
·
zum Ausbildungskonsens
·
zur
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ)
·
zum geplanten
„Werkstattjahr“ für Jugendliche.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben