Betreff
Förderung des Azubi-Tickets für die Auszubildenden der Pflegeschulen; Antrag der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.11.2021
Vorlage
SV-10-0410
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich, in Erweiterung der bisherigen Beschlusslage, ab dem Jahre 2022 an den Kosten für das landesweit zu nutzende Azubi-Ticket mit monatlich 20,00 € an den Gesamtkosten von 83,00 € unter folgenden Voraussetzungen:

1.       Gefördert werden Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr, die die Pflegeschulen im Kreis Coesfeld (carecampus, maxQ) in den Ausbildungsberufen „Pflegefachmann/-frau“ oder „Pflegefachassistent/-in“ besuchen.

2.       Der jeweilige Einstellungsträger beteiligt sich mit mindestens 31,00 € monatlich an den Kosten des Azubi-Tickets.

 

 

 

 

Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse.

I. Sachdarstellung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 25.09.2019 beteiligt sich der Kreis Coesfeld nur für die kreiseigenen Berufskollegs (nur duales System) an den anfallenden Kosten.

Die Pflegschulen befinden sich nicht in Kreisträgerschaft, so dass die Schülerinnen und Schüler nicht von der aktuellen Beschlusslage des Kreistages erfasst werden.

Mit dem beigefügten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird eine Ausweitung dieses Angebotes auf Auszubildende der Pflegeschulen angestrebt.

 

Am Carecampus starten am Standort in Coesfeld zum 01.04. und 01.08.2022 jeweils ein Kurs mit 28 Teilnehmenden und am Standort in Dülmen zum 01.08. und 01.10.2022 jeweils ein Kurs mit auch 28 Teilnehmenden.

Am maxQ in Dülmen startet jeweils ein Kurs zu Pflegefachkraft am 01.03. und 01.09.2022 mit jeweils 25 Teilnehmenden und jeweils ein Kurs zur Pflegefachassistenz am 01.03. und 01.08.2022 jeweils mit 25 Teilnehmenden.

Ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Starttermine und bei vollständiger Inanspruchnahme durch alle Teilnehmenden ergibt sich bei 12 Monaten ein jährlicher Förderaufwand von 26.880 € und 24.000 €, somit insgesamt 50.880 € p. a.

Unter Berücksichtigung der Annahme, dass lediglich 10 % der Teilnehmenden ein solches Angebot annehmen, läge der jährliche Aufwand bei rd. 6.000 € p.a. Wie im Beschluss dargestellt, setzt diese Förderung eine Beteiligung der jeweiligen Einstellungsträger voraus.

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt und es bleibt bei der aktuellen Beschlusslage mit einem Bezug zu den Schulen in eigener Trägerschaft.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Eine Förderung wie im Beschlussvorschlag dargestellt würde einen zusätzlichen finanziellen Aufwand i.H.v. voraussichtlich 6.000 € hervorrufen. Eine Nutzung des ÖPNV ist grundsätzlich klimaschützend.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW zuständig.