Betreff
Verwendung Ersatzgeld
Vorlage
SV-10-0445
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- Ohne –

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern werden seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert.

 

Im Jahr 2021 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2021

        1.070.080 €

 

 

Erträge

 

Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung

           275.522 €

Gesamterträge 2021

           275.522 €

 

 

Aufwendungen

 

1. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

1.1 Förderkulisse Bechsteinfledermaus

              45.039 €

1.2 Artenschutzprojekte

              11.298 €

1.3 Obstgehölzaktion

                9.986 €

 

 

2. Sonstiges

 

2.1 Grundstückserwerb

           460.000 €

2.2 Baumpflanzungen

              62.622 €

2.3 Wegekreuze

              18.498 €

 

 

Gesamtaufwendungen 2021

           607.443 €

 

 

Bestand zum 31.12.2021

           738.159 €

 

In 2022 sind derzeit die im Folgenden genannten Maßnahmen geplant.

Sollte in einzelnen Projekten ein höherer Ersatzgeldbetrag erforderlich werden, ist dies möglich, da eine ausreichende Deckung über den Bestand von Ersatzgeld vorhanden ist und Änderungen der Verwendungsansätze keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt des Kreises Coesfeld nehmen.

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2022

 

 

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Recheder KULTURSTAU

              40.000 €

1.2 Flurbereinigung Groß Reken

              35.000 €

1.3 Schlautmann Mühle (Kleuterbach)

              31.500 €

1.4 Kannebrocksbach

              30.000 €

1.5 Durchgängigkeit Nonnenbach Stauanlage Schriever

              25.000 €

1.6 Steinfurter Aa, 3. Abschnitt

              25.000 €

 

 

2. Maßnahmen Flurbereinigung (Beteiligungen)

 

2.1 Bombecker Aa

              45.000 €

 

 

3. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

3.1 Artenschutzprojekte

              30.000 €

3.2 Obstgehölzaktion 2022

              25.000 €

3.3 Biotoppflegemaßnahmen

              15.000 €

 

 

4. Sonstiges

 

4.1 Grundstückserwerb

              10.000 €

4.2 Sonstige Maßnahmen

           130.000 €

 

 

Gesamt

           441.500 €

Bestand zum 31.12.2021

           296.659 €

 

 

Bei den Maßnahmen zu Punkt 1 - Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) und zu Punkt 2 - Maßnahmen Flurbereinigung (Beteiligungen) handelt es sich um Maßnahmen aus den Vorjahren. Es kann nicht sichergestellt werden, dass diese vollständig im Jahr 2022 realisiert werden.

 

Zu 1.1 Recheder KULTURSTAU

Die Stauanlage vor der Steverunterführung unter dem Dortmund-Ems-Kanal soll mit einem Umgehungsgerinne fischpassierbar umgestaltet werden.

 

Zu 1.2 WRRL Flurbereinigung Groß Reken

Im Flurbereinigungsgebiet Groß-Reken befinden sich die Gewässer Heubach und Kettbach. An diesen Gewässern werden Maßnahmen der WRRL durch die Flurbereinigung umgesetzt. Der Betrag von 35.000 € beinhaltet die Flächenbereitstellung sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen.

 

Zu 1.3 Schlautmann Mühle (Kleuterbach)

An der Stauanlage am Kleuterbach in Hiddingsel wird die Durchgängigkeit des Gewässers wiederhergestellt.

 

Zu 1.4 Kannebrocksbach

Der Kannebrocksbach soll westlich der BAB 43 durch eine Gewässeraufweitung optimiert werden.

 

Zu 1.5 Durchgängigkeit Nonnenbach Stauanlage Schriever

Der Wasser- und Bodenverband Obere Stever beabsichtigt als Maßnahmenträger, die im privaten Besitz befindliche Stauanlage im Nonnenbach des Herrn Schriever durchgängig zu gestalten. Eine Voranfrage des Verbandes zur anteiligen Förderung der Gesamtkosten von ca. 90.000 € (Planung und Bau) mit bis zu 80 % bei der Bezirksregierung Münster wurde positiv in Aussicht gestellt.

 

Zu 1.6 Steinfurter Aa, 3. Abschnitt

Es erfolgt eine Renaturierung der Steinfurter Aa, 3. Abschnitt.

 

Zu 2.1 Bombecker Aa

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Langenhorst-Temming sind im Umfeld der Bombecker Aa ergänzende Maßnahmen zur Stützung der Feuersalamander-Population durchgeführt worden.

Es wurden zwei Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 10 m bzw. 20 m und einer Gesamtfläche von 1,3 ha zum Schutz vor Einträgen in das Laichgewässer der Feuersalamander (Nebengewässer der Bombecker Aa) angelegt.

 

 

Zu 3.1 Artenschutzprojekte

Es sind die folgenden alljährlichen Artenschutzprojekte von insgesamt 30.000 € geplant. Die konkrete Projekterfordernis und -durchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld.

-          Maßnahmen in Steinbrüchen zur Förderung der (Bechstein-)Fledermauspopulation

-          Brutvogelschutzmaßnahmen (z. B. Rohrweiheninseln)

-          Biotopbaumprogramm

Die Auflistung wird bei Bedarf um weitere, derzeit noch nicht absehbare Artenschutzprojekte ergänzt.

 

Zu 3.2 Obstgehölzaktion

Für die alljährlich stattfindende Vergabe von Obstgehölzen ist wiederum ein Betrag von 25.000 € vorgesehen. Die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre liegen bei einer Größenordnung von 10.000 € – 15.000 €.

 

Zu 3.3 Biotoppflegemaßnahmen

Um kurzfristig auf derzeit noch nicht konkret geplante Maßnahmen reagieren zu können, werden Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt. Hiervon sind ca. 10.000 € für Maßnahmen in Schutzgebieten und ca. 5.000 € für die Optimierung von Kleingewässern vorgesehen.

 

Zu 4.1 Grundstückserwerb

Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von 10.000 € gebildet. Dieser relativ geringe Ansatz berücksichtigt den in Punkt 4.2 erhöhten Ansatz der Maßnahmenumsetzung.

 

Zu 4.2 Sonstige Maßnahmen

Für die Aufplanung und Maßnahmenumsetzung auf den in 2020 und 2021 erworbenen Flächen in einer Größenordnung von ca. 11 ha sind 130.000 € vorgesehen.