Beschluss:
- Ohne –
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern werden seit dem
01.01.2008 (Umstellung auf NKF) bis zu deren Verwendung in der Bilanz des
Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene
Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert.
Im Jahr 2021 haben sich die Erträge
und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:
Bestand 01.01.2021 |
1.070.080 € |
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Erträge |
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Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung |
275.522 € |
Gesamterträge 2021 |
275.522 € |
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Aufwendungen |
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1. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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1.1 Förderkulisse Bechsteinfledermaus |
45.039 € |
1.2 Artenschutzprojekte |
11.298 € |
1.3 Obstgehölzaktion |
9.986 € |
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2. Sonstiges |
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2.1 Grundstückserwerb |
460.000 € |
2.2 Baumpflanzungen |
62.622 € |
2.3 Wegekreuze |
18.498 € |
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Gesamtaufwendungen 2021 |
607.443 € |
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Bestand zum 31.12.2021 |
738.159 € |
In 2022 sind derzeit die im Folgenden genannten Maßnahmen geplant.
Sollte in einzelnen Projekten ein höherer Ersatzgeldbetrag
erforderlich werden, ist dies möglich, da eine ausreichende Deckung über den
Bestand von Ersatzgeld vorhanden ist und Änderungen der Verwendungsansätze
keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt des Kreises Coesfeld nehmen.
Geplante Ersatzgeldverwendung 2022 |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1 Recheder KULTURSTAU |
40.000 € |
1.2 Flurbereinigung Groß Reken |
35.000 € |
1.3 Schlautmann Mühle (Kleuterbach) |
31.500 € |
1.4 Kannebrocksbach |
30.000 € |
1.5 Durchgängigkeit Nonnenbach Stauanlage Schriever |
25.000 € |
1.6 Steinfurter Aa, 3. Abschnitt |
25.000 € |
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2. Maßnahmen Flurbereinigung (Beteiligungen) |
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2.1 Bombecker Aa |
45.000 € |
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3. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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3.1 Artenschutzprojekte |
30.000 € |
3.2 Obstgehölzaktion 2022 |
25.000 € |
3.3 Biotoppflegemaßnahmen |
15.000 € |
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4. Sonstiges |
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4.1 Grundstückserwerb |
10.000 € |
4.2 Sonstige Maßnahmen |
130.000 € |
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Gesamt |
441.500 € |
Bestand zum 31.12.2021 |
296.659 € |
Bei den Maßnahmen zu Punkt 1 - Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie
(Beteiligungen) und zu Punkt 2 - Maßnahmen Flurbereinigung (Beteiligungen)
handelt es sich um Maßnahmen aus den Vorjahren. Es kann nicht sichergestellt
werden, dass diese vollständig im Jahr 2022 realisiert werden.
Zu 1.1 Recheder
KULTURSTAU
Die Stauanlage vor der Steverunterführung unter dem Dortmund-Ems-Kanal
soll mit einem Umgehungsgerinne fischpassierbar umgestaltet werden.
Zu 1.2 WRRL
Flurbereinigung Groß Reken
Im Flurbereinigungsgebiet Groß-Reken befinden sich die Gewässer
Heubach und Kettbach. An diesen Gewässern werden Maßnahmen der WRRL durch die
Flurbereinigung umgesetzt. Der Betrag von 35.000 € beinhaltet die
Flächenbereitstellung sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen.
Zu 1.3
Schlautmann Mühle (Kleuterbach)
An der Stauanlage am Kleuterbach in Hiddingsel wird die
Durchgängigkeit des Gewässers wiederhergestellt.
Zu 1.4
Kannebrocksbach
Der Kannebrocksbach soll westlich der BAB 43 durch eine
Gewässeraufweitung optimiert werden.
Zu 1.5
Durchgängigkeit Nonnenbach Stauanlage Schriever
Der Wasser- und Bodenverband Obere Stever beabsichtigt als
Maßnahmenträger, die im privaten Besitz befindliche Stauanlage im Nonnenbach
des Herrn Schriever durchgängig zu gestalten. Eine Voranfrage des Verbandes zur
anteiligen Förderung der Gesamtkosten von ca. 90.000 € (Planung und Bau) mit
bis zu 80 % bei der Bezirksregierung Münster wurde positiv in Aussicht
gestellt.
Zu 1.6
Steinfurter Aa, 3. Abschnitt
Es erfolgt eine Renaturierung der Steinfurter Aa, 3. Abschnitt.
Zu 2.1 Bombecker
Aa
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Langenhorst-Temming sind im
Umfeld der Bombecker Aa ergänzende Maßnahmen zur Stützung der
Feuersalamander-Population durchgeführt worden.
Es wurden zwei Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 10 m bzw. 20
m und einer Gesamtfläche von 1,3 ha zum Schutz vor Einträgen in das
Laichgewässer der Feuersalamander (Nebengewässer der Bombecker Aa) angelegt.
Zu 3.1
Artenschutzprojekte
Es sind die folgenden alljährlichen Artenschutzprojekte von
insgesamt 30.000 € geplant. Die konkrete Projekterfordernis und -durchführung
erfolgt in Abstimmung mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld.
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Maßnahmen in Steinbrüchen zur Förderung der
(Bechstein-)Fledermauspopulation
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Brutvogelschutzmaßnahmen (z. B.
Rohrweiheninseln)
-
Biotopbaumprogramm
Die Auflistung wird bei Bedarf um weitere, derzeit noch nicht
absehbare Artenschutzprojekte ergänzt.
Zu 3.2
Obstgehölzaktion
Für die alljährlich stattfindende Vergabe von Obstgehölzen ist
wiederum ein Betrag von 25.000 € vorgesehen. Die Erfahrungswerte der
vergangenen Jahre liegen bei einer Größenordnung von 10.000 € – 15.000 €.
Zu 3.3
Biotoppflegemaßnahmen
Um kurzfristig auf derzeit noch nicht konkret geplante Maßnahmen
reagieren zu können, werden Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt. Hiervon
sind ca. 10.000 € für Maßnahmen in Schutzgebieten und ca. 5.000 € für die
Optimierung von Kleingewässern vorgesehen.
Zu 4.1
Grundstückserwerb
Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde
für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver
Haushaltsansatz von 10.000 € gebildet. Dieser relativ geringe Ansatz
berücksichtigt den in Punkt 4.2 erhöhten Ansatz der Maßnahmenumsetzung.
Zu 4.2 Sonstige
Maßnahmen
Für die Aufplanung und Maßnahmenumsetzung auf den in 2020 und 2021
erworbenen Flächen in einer Größenordnung von ca. 11 ha sind 130.000 €
vorgesehen.