Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des § 41 Landesnaturschutzgesetz für die Beseitigung von 6 Alleebäumen in Havixbeck zu.
Begründung:
Die Gemeinde Havixbeck beabsichtigt,
mittelfristig Wohnbauland im Bereich von Masbeck zu entwickeln. Dies umfasst
den Bereich zwischen der Münsterstraße im Osten, der L 550 im Süden und
Westen und dem Schlautbach im Norden.
In einem ersten Schritt sind entlang der
Münsterstraße eine Kita und Wohnbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.
1,38 ha vorgesehen. Hierzu hat die Gemeinde Havixbeck den Bebauungsplan
„Masbeck – Teil 1“ aufgestellt.
In dem Zuge soll auf der Münsterstraße ein
neuer Knotenpunkt zur Anbindung des zukünftigen Wohnbaugebietes angelegt werden.
Dieser dient auch der Erschließung der Kita und der neu geschaffenen
Wohnbauflächen.
Entlang der Münsterstraße stockt die ca.
290 m lange Lindenallee, die im Alleenkataster des LANUV unter der
Bezeichnung AL-COE-0143 geführt wird. Insgesamt ist für die erforderliche
Anlage eines Kreisverkehrs die Fällung von 6 Alleebäumen vorgesehen.
Für das geplante Vorhaben ist eine
Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von dem Verbot des § 41
Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz erforderlich.
Die Befreiung kann gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG auf Antrag gewährt werden, wenn
1.
dies
aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2.
die
Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und
Landschaftspflege vereinbar ist.
Mit Datum vom 14.12.2021 hat die Gemeinde
Havixbeck einen Antrag auf Befreiung von dem geltenden Verbot gestellt.
Aufgrund der Betroffenheit einer Allee
wird auch gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 c) LNatSchG NRW eine
Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt. Über die Inhalte der
Stellungnahme wird in der Beiratssitzung berichtet, falls bis dahin die
Stellungnahme vorliegt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
wurden auch die Aspekte des Artenschutzes abgehandelt. Bei Beachtung der
gesetzlichen Fällperiode ist nicht von einem Verstoß gegenüber den
artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten auszugehen. Ergänzend hierzu erfolgt
eine detaillierte gutachterliche Überprüfung der einzelnen Bäume zur
Sicherstellung der artenschutzrechtlichen Belange. Über das Ergebnis wird in
der Sitzung berichtet.
Dem Vorhaben zu Grunde liegt der Bebauungsplan
„Masbeck – Teil 1“ 1. Änderung. Eine Baumschutzsatzung besteht für die Gemeinde
Havixbeck nicht.
Zur weitgehenden Erhaltung und
Wiederherstellung der Allee ist eine Ersatzpflanzung von Bäumen entlang des neu
geschaffenen Knotenpunktes vorgesehen. Dies umfasst die Nachpflanzung von mind.
3 Bäumen entlang der Münsterstraße sowie weiteren Bäumen im Straßenraum der neu
geschaffenen Abbiegung.
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der
Schaffung neuer Wohnbauflächen für Havixbeck und der Erhaltung der Allee kommt
die untere Naturschutzbehörde zu der Entscheidung, dass in diesem Falle der
Alleenschutz zurücktreten kann. Durch die Anforderungen an die Lage des Knotenpunkts
für die Abwicklung des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs aus dem
angrenzenden Wohngebiet ist der Eingriff in die Allee auch nicht vermeidbar.
Die Befreiung soll mit folgenden
Nebenbestimmungen erteilt werden:
·
Die Befreiung gilt nur in Verbindung mit dem
Bebauungsplan „Masbeck – Teil 1“ 1.Änderung.
- Bei der
Durchführung der Baumaßnahme ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen.
Dies bedeutet insbesondere, dass prägende Landschaftsbestandteile (Hecken,
Bäume, Geländeböschungen, Kleingewässer etc.) unbeschädigt und
unbeeinträchtigt zu erhalten sind.
- Die
Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß
zu reduzieren.
- Die Fällung
der Bäume darf ausschließlich im Zeitraum zwischen dem 01.10. und 28./29.02.
des Folgejahres erfolgen (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG).
- Zur
Kompensation für den Eingriff in den Gehölzbestand ist die Anpflanzung von
mind. 3 Bäumen im Bereich der Münsterstraße und 4 Bäumen im Bereich der
Parkflächen umzusetzen (siehe Lageplan).
Anlagen:
1.
Lageplan
Kreisverkehr mit geplanten Anpflanzungen
2.
Bebauungsplan
„Masbeck – Teil 1“ 1. Änderung
§ zeichnerische Darstellung
§ Begründung
(nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)