Betreff
Sachstandsbericht Betreuung Geflüchteter im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0451
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Es ist vereinbart worden, dass die Verwaltung regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) und dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration (ABSI) über die Betreuung der Geflüchteten im Kreis Coesfeld berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

 

1.            Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 31.12.2021 bezogen 1.399 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (157 Personen) waren hierbei die Länder Irak (142 Personen), Syrien (126 Personen) und Iran (95 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 751 Personen aus.

 

Betrachtet man die Verteilung der 1.399 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (291 Personen), Coesfeld (177 Personen) sowie Senden (150 Personen) auf.

 

 

2.            Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 31.12.2021 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.036 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (863 Personen), gefolgt von den „sonstigen Ländern“ (495 Personen), dem Irak (262 Personen) und Afghanistan (195 Personen).

 

 

3.            Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 31.12.2021 waren insgesamt 1.334 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

 

Stammt im Bereich der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus Afghanistan, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 584 Personen aus Syrien, gefolgt von 155 Personen aus dem Irak und dann aus Afghanistan (120 Personen).

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Fluchthintergrund konnte in der Zeit von Januar 2021 bis Dezember 2021 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 508 Fällen erreicht werden. In 427 Fällen konnten Personen in Arbeit (374 Personen), Ausbildung (38 Personen) und Praktikum (15 Personen) vermittelt werden.

 

 

4.            Erfolge im Rahmen der Aktivierung

 

Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis September 2021 insgesamt 1.778 Personen vermittelt worden.

 

Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahmen und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 899 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.

 

In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine