Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Anschaffung eines geländegängigen Kleinfahrzeugs zustimmend zur Kenntnis.
I. Problem
Mit der
Sitzungsvorlage Nr. SV-9-1689 wurde dem Kreistag am 13.05.2020 vor dem
Hintergrund der Pandemie über den Stand des Katastrophenschutzes im Kreis
Coesfeld berichtet. Die maßgeblichen Planungen für die Zukunft wurden dargestellt.
Nach wie vor gilt
es, eine sachgerechte Ausstattung im Rahmen des Bedarfs zu erreichen, die
Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung und Einsatzleitung in Großeinsatzlagen
und Katastrophen sicherzustellen und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
zu erhalten und wo notwendig – in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Kommunen – auf die Steigerung der Selbsthilfefähigkeit hinzuwirken.
Vor diesem
Hintergrund wurden im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung
gestellt. Diese wurden in den Haushalt 2022 übertragen.
II. Lösung
Die Beschaffung
eines geländegängigen Kleinfahrzeugs war bereits für 2021 vorgesehen. Die
Mittel für die Investitionen wurden in den Kassenhaushalt 2022 übertragen.
Das Konzept zur
Beschaffung eines geländegängigen Kleinfahrzeuges für die Feuerwehren im Kreis
Coesfeld wurde bereits erarbeitet. Hier wird beschrieben, dass Dürre und
Unwetter der vergangenen Jahre gezeigt haben, dass die Ausrüstung angepasst und
die Feuerwehren sich hierauf zukünftig vermehrt einstellen müssen. An vielen
Stellen wird dies daher durch Beschaffung eines Fahrzeuges mit großem
Wasservorrat und spezieller Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung umgesetzt.
Dieser Wasservorrat wird aus mehreren Gründen benötigt.
Bei der
Waldbrandbekämpfung im Kreis Coesfeld handelte es sich bislang nur um flächige
Entstehungsbrände, welche mit hohem personellen Aufwand relativ schnell
gelöscht werden konnten. Hierbei zeigte sich jedoch wiederholt, dass es in
schlecht zugänglichen Gebieten schwierig wird, schnell einen kleineren
Wasservorrat, sog. Löschrucksäcke und Kleinlöschgeräte, sowie Personal mit
einem für jedes Gelände geeigneten Fahrzeuges vorzubringen.
Ein
geländegängiges Kleinfahrzeug wird hierfür als Lösung gesehen. Ein solches
Fahrzeug würde ebenfalls den Transport von Tragkraftspritzen und
Schlauchmaterial, welches in der Regel über mehrere 100m verlegt werden muss,
problemlos ermöglichen. Die Effektivität eines solchen Vorgehens wird auf
Lehrgängen innerhalb der Vegetationsbrandbekämpfung immer wieder hervorgehoben.
Weitere Vorteile
ergeben sich in den Bereichen Bahnunfall, Rettungsdienst und Personensuche. Erst
im vergangenen Jahr konnte eine mit dem Motorrad schwer gestürzte Person
mittels eines privaten geländegängigen Fahrzeugs aus dem schwer zugänglichen
Gelände des Truppenübungsplatzes Borkenberge gerettet werden.
Auch durch den
weiter aufkommenden Mountainbike-Sport im Kreis Coesfeld ist abzusehen, dass
Unfälle im schwer zugänglichen Gelände vermehrt vorkommen werden. Das Fahrzeug
ermöglicht eine zügige und schonende patientenorientierte Hilfe.
Bahnunfälle
entstehen im Kreisgebiet in der Regel durch Sturmschäden und damit verbundenem
Holzbruch. Häufig befinden sich diese Schadensorte auf für Großfahrzeuge
unzugänglichen Strecken. Großfahrzeuge benötigen ausreichend befestigte Wege,
da sie nur geländefähig, aber nicht geländegängig sind. Auf weichem Waldboden
würden sich diese Fahrzeuge auch aus Gewichtsgründen festfahren.
Mit einem
Kleinfahrzeug lassen sich Personal, Kettensägen und Kraftstoff problemlos über
den Gleiskörper und im Gelände transportieren.
Ein Konzept
hinsichtlich der technischen Ausstattung eines solchen Fahrzeuges wird zurzeit
von einem Arbeitskreis der Feuerwehr Billerbeck erarbeitet. Es wurde der
Standort Billerbeck ausgewählt, da hier der Platzbedarf mit dem Neubau der
Wache gewährleistet ist und eine sehr gute Tagesverfügbarkeit der notwendigen
Einsatzkräfte mit Blick auf den Grundschutz vorliegt. Weiteres Kriterium bei
der Entscheidung war die strategisch gute Lage in den Baumbergen.
Fazit &
finanzielle Auswirkungen
In den
vergangenen Jahren wurde bereits viel durch den Kreis Coesfeld in die
Sicherheit der Bevölkerung und den Katastrophenschutz investiert. Die
Katastrophen- und Gefahrenabwehrplanung ist ein stetiger Prozess. Insbesondere
müssen sich ändernde Strukturen in den Blick genommen und Gefährdungspotentiale
abgeleitet werden. Hierbei gilt es auch, den Klimawandel zu berücksichtigen,
der zukünftig vermehrt zu deutlich trockeneren Sommern führt. Dies erhöht das
Risiko von Vegetationsbränden.
Die vielen schon
durchgeführten Maßnahmen und die kooperative Zusammenarbeit mit den Kommunen im
Kreisgebiet, wie die gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen sowie
Geräten, zeigen, dass die notwendigen Investitionen begrenzt wurden und auch
zukünftig begrenzt werden sollen. Jedoch ist es in einzelnen Bereichen des
Katastrophenschutzes und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund
hinzugekommener Aufgaben oder durch veränderte Rahmenbedingungen notwendig, die
Ausrüstung anzupassen bzw. die Bereitschaft ehrenamtlicher Helferinnen und
Helfer in den Hilfsorganisationen zu steigern und zu fördern.
Vorkehrungen für sonstige
Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände wurden getroffen (Haushalt 2021,
40.000 €, Ermächtigungsübertragung in 2022).
III. Alternativen
Kein bzw. teilweiser Ausbau der Maßnahmen
des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld.
IV.
Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Auswirkungen sind bereits unter Punkt
II. Lösung, Unterpunkt Fazit und finanzielle Auswirkungen beschrieben worden.