Betreff
Renaturierung des Fließgewässers "Berkel" im Gewässerabschnitt Stat. Km 108+425 bis 107+820
Vorlage
SV-10-0461
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Wie unter Sitzungsvorlage SV-10-0065 am 16.12.2020 beschlossen, wurde zwischen dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck und dem Kreis Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in Verbindung mit §§ 39 f., 67 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), §§ 61 ff., 71 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG-NRW) über die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Renaturierung des Fließgewässers Berkel auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes abgeschlossen.

 

Zweck dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Schaffung von Synergieeffekten bei der Maßnahmendurchführung, da sowohl der Kreis als auch die Stadt bereits seit längerer Zeit unabhängig voneinander die Renaturierung ihrer jeweiligen Flächen an der Berkel planen. Die Vertragsparteien haben daher am 22.12.2020, im Rahmen eines Durchführungsvertrages, gemeinsam die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) als 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises mit der Maßnahmenumsetzung beauftragt.

 

Die WBC hat Ihrerseits am 02.03.2021 das Ingenieurbüro Wiehager, Hörstel, mit der Entwurfs-, Genehmigungs- u. Ausführungsplanung beauftragt.

 

Nach umfangreicher Vorplanung und Abstimmung mit dem Naturschutzzentrum für den Kreis Coesfeld sowie der Unteren und Oberen Wasser- und Naturschutzbehörde konnte zwischenzeitlich die Genehmigungsplanung fertiggestellt werden. Diese soll nun kurzfristig bei der Bezirksregierung Münster als zuständige Obere Wasserbehörde eingereicht werden.

 

Gleichzeitig erfolgte im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung am 16.02.2022 eine Vorstellung des Vorhabens für die Anlieger, Pächter und interessierte Öffentlichkeit.

 

Sobald die Genehmigung seitens der Oberen Wasserbehörde in Aussicht gestellt werden kann, wird eine Förderung der Maßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantragt.

 

Um mit den umfangreichen Baumaßnahmen noch im Spätherbst 2022 beginnen zu können, ist ein sogenanntes „auf den Stock setzen“ der Gehölze außerhalb der Brut- und Schonzeit in dem betroffenen südlichen Gewässerabschnitt bis Ende Februar vorgesehen. Im Vorfeld der Gehölzarbeiten und im Zusammenhang mit der Genehmigungsplanung wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis:

 

„Bei den Gehölzarbeiten muss das Bachbett unberührt bleiben, um Beeinträchtigungen der Fischfauna ausschließen zu können und die Arbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Unter diesen Voraussetzungen kann das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG Abs.1 (Nr. 1-3) bereits im Vorhinein und ohne weitere Detailprüfung ausgeschlossen werden.“

 

Der aktuelle Planungsstand der Genehmigungsplanung wird in der Anlage vorgestellt. Der neu geplante Gewässerverlauf orientiert sich insbesondere am historischen Verlauf, der auf der Basis historischer Kartengrundlagen rekonstruiert wurde.

 

Des Weiteren sollen Böschungs- und Sohlsicherung entfernt und vorhandene alte Brückenwiderlager abgebrochen werden. Es ist ein geschwungener bis mäandrierender Gewässerverlauf mit Inanspruchnahme der angrenzenden, beidseitigen Flächen und einer Laufverlängerung geplant. Das Gewässerprofil der Neutrassierung soll durch Böschungsabflachungen und der Anlagen von Sekundärauen aufgeweitet werden. Zur Strukturvielfalt und als wichtiger Lebensraum für Kleinstlebewesen soll Totholz eingebaut und lagestabil gesichert werden.

 

Die umgestalteten Gewässerabschnitte sollen sich frei und dynamisch entwickeln.

 

Der Retentionsraum im Bereich der Neutrassierung der Berkel vergrößert sich durch die geplanten Maßnahmen erheblich und trägt zum Hochwasserschutz bei.

 

 

Anlage:

Lageplan Renaturierung Abschnitt Nord

Lageplan Renaturierung Abschnitt Süd