Betreff
Errichtung des Aufbaubildungsganges "Naturwissenschaftlich-technische Früherziehung" am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen
Vorlage
SV-7-0286
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen

– Schulort Lüdinghausen – wird gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz zum 01.08.2006 der Aufbaubildungsgang „Naturwissenschaftlich-technische Früherziehung“ (Anlage E APO-BK) errichtet.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Schulleiter des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen hat vorgeschlagen, zum 01.08.2006 am Schulort Lüdinghausen den Aufbaubildungsgang „Naturwissenschaftlich-technische Früherziehung“ (Anlage E APO-BK) zu errichten.

 

Nähere Einzelheiten über den Bildungsgang sind der beigefügten Anlage 1 zur Sitzungsvorlage zu entnehmen. 

 

Die benachbarten Schulträger von Berufskollegs wurden über das Vorhaben informiert. Bedenken sind nicht erhoben worden. Die Stadt Hamm hat mitgeteilt, dass seitens des Elisabeth-Lüders-Berufskollegs – an dieser Schule wurde der Unterricht in dem Aufbaubildungsgang bereits zum 01.08.2005 mit 23 Schülerinnen und Schülern aufgenommen – die Errichtung des Aufbaubildungsganges in Lüdinghausen ausdrücklich begrüßt wird. 

 

Befürwortende Stellungnahmen der Agentur für Arbeit Coesfeld, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld und des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Region Münsterland – liegen vor.

 

Die Bezirksregierung Münster hat im Rahmen der schulfachlichen Beratung des Schulträgers am 16.09.2005 die Errichtung des Bildungsganges befürwortet und die Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz hat der Schulträger über die Errichtung des Bildungsganges zu beschließen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Die Genehmigungsunterlagen sind spätestens zum 01.12.2005 bei der Bezirksregierung einzureichen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass die Mitteilung über den Errichtungsbeschluss des Kreistages nachgereicht werden kann.

 

 

II.  Lösung

 

Die Errichtung des Aufbaubildungsganges am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

– Schulort Lüdinghausen – wird befürwortet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Errichtungsbeschluss zu fassen.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die anfallenden Kosten sind aus dem der Schule bereitgestellten Budget zu zahlen.

 

Da es sich bei dem Aufbaubildungsgang um eine Bildungsgang im Bereich der beruflichen Weiterbildung (Fachschule) handelt, haben die Absolventinnen und Absolventen keinen Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.