Beschlussvorschlag der
Kreistagsfraktion FAMILIE
Die Verwaltung wird beauftragt eine Ombudsschaftstelle für 2022
einzurichten.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Einrichtung der Ombudsstelle wird zurückgestellt bis die notwendigen
Informationen zu den erforderlichen Qualitätsstanddards sowie die Finanzierung geklärt sind.
I. Sachdarstellung
Mit
dem Inkrafttreten des KJSG am 10.06.2021 ist erstmals die verbindliche
Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen durch die Länder geregelt und eine
entsprechende Vorschrift in das SGB VIII aufgenommen worden (vgl. § 9a SGB
VIII).
Bürgerinnen
und Bürger des Kreises Coesfeld haben schon jetzt die Möglichkeit, sich an die
Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. mit Sitz in Wuppertal zu wenden. Diese wird
durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes NRW gefördert.
Dreimal
wandten sich Hilfeempfänger/innen aus dem Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes an die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.. In einem der Fälle
fand ein telefonischer Austausch statt, einmal kam der Mitarbeiter zu einem
persönlichen Gesprächstermin mit der Beschwerdeführerin ins Jugendamt und in
einem dritten Fall fand der Austausch per Videokonferenz statt. Die Ergebnisse
der Gespräche waren für alle Gesprächsteilnehmenden sehr positiv. Es wurde
deutlich, dass Mitarbeiter/innen der Ombudschaft NRW über fundierte
Fachkenntnisse in der Jugendhilfe verfügen und wertvolle „Übersetzungsarbeit“
leisteten, was dazu führte, dass Hilfeempfänger/innen die Haltung des
Kreisjugendamtes besser nachvollziehen und eine für alle Beteiligten tragfähige
Lösung gefunden werden konnte. Dass der Sitz der Ombudsstelle nicht im Kreis
Coesfeld war, stellte keinen Nachteil dar.
Im
vergangenen Herbst riet das Landesjugendamt den örtlichen Jugendämtern, die
noch keine Ombudsstellen eingerichtet haben, davon ab, zum damaligen Zeitpunkt
Näheres zu planen oder Verträge abzuschließen, da das Ausführungsgesetz des
Landes NRW noch nicht vorlag.
Dennoch
wurde nochmals Kontakt mit dem Landesjugendamt aufgenommen. An dieser Haltung
hat sich laut Frau Dr. Pamme bislang nichts geändert. Es ist noch nicht
absehbar, wann das Ausführungsgesetz in Kraft tritt.
Aktuell
stehen die Jugendämter im Kreis Coesfeld im engen Austausch miteinander, was
dieses Thema anbelangt. Es werden Konzepte und Erfahrungswerte von anderen
Jugendämtern eingeholt um zu prüfen, ob bzw. wie die Einrichtung einer
ortsnahen Ombudsstelle realisiert werden kann. Da die Ausführungsbestimmungen
noch nicht bekannt sind, schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über die
Einrichtung einer Ombudsstelle zurückzustellen, bis die notwendigen
Informationen zu den erforderlichen Qualitätsstandards sowie die Finanzierung
geklärt sind.
II. Entscheidungsalternativen
Die Verwaltung wird
beauftragt, umgehend eine Ombudsstelle einzurichten. Qualitätsstandards sowie
offene Fragen zur Finanzierung sind aktuell nicht geklärt, so dass eventuell
nachträglich Änderungen vorgenommen werden müssen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Finanzielle Auswirkungen können aktuell noch nicht beziffert werden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.
Anlagen:
Antrag der Kreistagsfraktion FAMILIE vom 06.02.2022