Betreff
Füchtelner Mühle
Vorlage
SV-10-0477
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 - Ohne –

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

Wie in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.12.2020 beschlossen, wurde in Verbindung mit einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) zwischen der Stadt Olfen und dem Kreis Coesfeld (gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit §§ 33 bis 35 des Wasserhaushaltsgesetzes und den entsprechenden Vorschriften des Wassergesetzes für das Land NRW), ein notarieller Kaufvertrag über den gemeinsamen Erwerb der Wasserkraft- und Stauanlage Füchtelner Mühle an der Stever in Olfen geschlossen.

 

Die Voraussetzungen für die vollständige Kaufpreiszahlung in Verbindung mit der Löschung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch lagen zum 01.02.2022 vor. Somit erfolgte vertragsgemäß die Zahlung und damit auch der Eigentumsübergang zum 01.02.2022 - zu gleichen Teilen - an den Kreis Coesfeld und die Stadt Olfen.

 

Wie in der ÖrV vorgesehen, wurde im Rahmen eines gemeinsamen Durchführungsvertrages vom 22.12.2020 die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH (GFC) mit der grundlegenden Modernisierung und dem Betrieb des vorhandenen Wasserkraftwerkes sowie der Stauanlage beauftragt.

 

Ziel der Modernisierung ist eine zukünftig optimierte Nutzung der Wasserkraftanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie durch die Stadt Olfen und den Kreis Coesfeld. Dabei soll sowohl auf ökologischen als auch die ökonomischen Aspekte Rücksicht genommen werden. Durch eine Flexibilisierung der Generatorleistung sollen größere Schwankungen der Wasserspiegellage zukünftig der Vergangenheit angehören. Außerdem soll die Wehranlage nach Ihrer Sanierung eine automatische Steuerung erhalten. Für die interessierte Öffentlichkeit sollen dann auch aktuelle Leistungsdaten über das Internet abrufbar sein. Darüber hinaus ist geplant über ein „verglastes Eingangstor“ das Innere des ehemaligen Ölmühlengebäudes sichtbar zu machen.

 

Die GFC hat in einem ersten Schritt für die Modernisierung und Instandsetzung der Stau- und Wasserkraftanlage im Juni 2021 das Ingenieurbüro Hellmann GmbH, Arnsberg, mit der Entwurf- und Genehmigungsplanung beauftragt. Eine Sichtung der vorhandenen Unterlagen und Daten zur Anlagentechnik ist bereits erfolgt. Im Rahmen von Orts- und Abstimmungsterminen wurde mit der Unteren Wasserbehörde, der Denkmalbehörde und dem Stromnetzbetreiber die Voraussetzung für die Entwurf- und Genehmigungsplanung zur Instandsetzung und Modernisierung abgestimmt.

 

Für die weitere Planung ist eine Trockenlegung der Stauanlage für einige Tage erforderlich, um eine Zustandskontrolle und ein Bestandsaufmaß durchführen zu können. Die vollständige Absenkung des Staus an der Füchtelner Mühle soll in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, dem Wasser- und Bodenverband Stever-Lüdinghausen sowie dem Fischereiverein Olfen e. V. erfolgen, sobald Abflussmenge und Wasserstand in der Stever dies zulassen.

 

Auf der Basis der danach vorliegenden Ergebnisse soll im Laufe dieses Jahres die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung der notwendigen Maßnahmen erfolgen. Die bauliche Umsetzung ist vorrausichtlich ab dem Frühjahr 2023 möglich. Ein genauer Zeitplan für die Ausführung der Maßnahmen kann aber erst nach Abschluss der Begutachtungen und Planungen aufgestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird durch die GFC eine wöchentliche Funktions- und Sicherheitskontrolle sichergestellt.