Betreff
Sanierung der Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0481
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich am Förderprogramm „Heimat-Fonds“ des Landes NRW und fördert in diesem Zusammenhang die Sanierung der im privaten Eigentum stehenden Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld.

I. Sachdarstellung

Im Kreis Coesfeld befinden sich über 500 Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze. Diese Objekte spiegeln die steingewordene Frömmigkeit der Zeit wider. Diese Zeitzeugnisse des Glaubens und der Erinnerung prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes und sollen als Teil des kulturellen Erbes erhalten bleiben. Vielfach befinden sich die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze seit mehreren Generationen im Familienbesitz und werden von den Nachfahren liebevoll gepflegt. Die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze stehen an öffentlich zugänglichen bzw. einsehbaren Wegen und prägen so auch das Kulturlandschaftsbild des Ortes und der Umgebung. Die religiösen Objekte sind jedoch nicht nur Zeugen vergangener Zeiten und Ereignisse. Auch heute noch fordern sie zur Andacht auf und sind Anlaufpunkte bei Prozessionen, lebendige Zeichen der Volkskultur und der Heimatverbundenheit. Bei der Bevölkerung haben die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze deshalb einen besonders heimatlichen Stellenwert und erzeugen durch ihre landschaftsprägende Wirkung eine Heimatverbundenheit.

 

Daher soll – aufbauend auf den bereits erfolgten Vorberatungen zu diesem Projekt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 – über eine Beteiligung am Förderprogramm „Heimat-Fonds“ des Landes NRW ein kommunales Förderprogramm zur Sanierung der im privaten Eigentum stehenden Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld entschieden werden. Mit der Möglichkeit einer finanziellen Förderung sollen private Eigentümerinnen und Eigentümer bei dem Erhalt dieser heimatprägenden Objekte unterstützt werden. Hierbei werden nur solche Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze in den Fokus genommen, die nicht unter Denkmalschutz stehen, weil in dem Fall die Förderrichtlinien der Denkmalpflege vorrangig greifen.

 

Gefördert wird die Sanierung der Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Innen- und Außenbereich im Kreis Coesfeld, die dem freien Blick zugänglich sind. Die Förderung bezieht sich allein auf die Sanierung des Bauwerkes an sich. Die gärtnerische Um- oder Neugestaltung rund um das Objekt ist von der Förderung ausgenommen.

 

Nach einer Abfrage unter den Eigentümerinnen und Eigentümern im Sommer 2021 haben sich 124 Personen gemeldet und mitgeteilt, dass Sie grundsätzlich Interesse hätten, an dem Förderprogramm teilzunehmen. Einige von Ihnen haben Kostenvoranschläge eingereicht. Diese haben jeweils eine Spannweite von 2.000 Euro bis zu 13.000 Euro. Die durchschnittlichen geschätzten Sanierungskosten liegen somit bei 5.500 Euro.

 

 

Ablauf der Antragstellung

Mangels valider Werte zur Anzahl der tatsächlichen Förderobjekte und zum jeweiligen Volumen ist zunächst das Antragsverfahren mit den dazugehörigen Kostenvoranschlägen abzuwarten.

Mit den diesjährig zur Verfügung stehenden Mitteln und der vorausgesetzten Landesförderung sollen in einer ersten Fördertranche die Restaurierungen angegangen werden. Ausschlaggebend ist der Eingang eines vollständigen und bewilligungsfähigen Antrags.

Eine Förderung der Maßnahme durch das Land NRW wurde auf Basis geführter Vorgespräche mit der Bezirksregierung Münster bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Förderantrag wird der Bezirksregierung zeitnah übermittelt.

Sofern aufgrund einer hohen Nachfrage für das Förderprogramm ein über den Haushaltsansatz 2022 hinausgehender Mittelbedarf entsteht, wäre hierüber in den Haushaltsberatungen 2023 ff. erneut zu entscheiden. Bis dahin soll die Mittelbereitstellung im „Windhundverfahren“ erfolgen.

 

Die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten sich, die Zweckbindungsfrist für die Gebäude, Gebäudeteile und sonstige baulichen Anlagen für mindestens zehn Jahre lang einzuhalten. Für den Zeitraum der Zweckbindung sichern sie zudem eine (teil-)öffentliche Zugänglichkeit bzw. Sichtbarkeit des jeweiligen Objektes zu.

 

Zunächst hat eine Antragstellung bei der Abt. 01 - Kreisentwicklung zu erfolgen. Dem Antrag sind Kostenvoranschläge für die vorgesehenen Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Fotos zu Dokumentationszwecken beizufügen. Die Antragsteller sichern zu, dass das betreffende Objekt nicht in die Denkmalliste eingetragen ist und fügen ggf. Belege bei. Sie verpflichten sich zur Einhaltung des geltenden Vergaberechts. Liegt eine Förderzusage des Kreises Coesfeld vor, können die Sanierungsmaßnahmen beauftragt werden und beginnen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer gehen hierbei in Vorleistung. Gegen Vorlage der Rechnung können die Fördermittel beim Kreis Coesfeld angefordert werden. Der Kreis Coesfeld zahlt den Eigentümerinnen und Eigentümern daraufhin 90 % der förderfähigen Rechnungssumme (maximal die Fördersumme laut Bewilligungsbescheid) aus und rechnet im Anschluss mit dem Land NRW die 45 % Förderung ab.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Es wird kein kommunales Förderprogramm zur Sanierung der im privaten Eigentum stehenden Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld aufgelegt. Etwaige Interessenten erhalten keine Unterstützung für die Sanierung von deren Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuzen.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen:

Die Maßnahme kann im Jahr 2022 zunächst durch die bereits im Haushalt eingeplanten Haushaltsmittel (40.000 Euro), durch eine beantragte konsumtive Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2021 (103.000 Euro) sowie durch nicht verwandte Ersatzgelder im Förderprogramm zum Erhalt von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuze der Abteilung 70 – Umwelt (SV-9-0727) in Höhe von 50.000 Euro (Stand: 21.02.2022) durchgeführt werden. Das Förderprogramm der Abteilung 70 -  Umwelt läuft am 07.03.2022 aus. Zusätzlich eingeplant ist eine Förderung des Landes NRW in Höhe von 35.000 Euro für das Jahr 2022. Durch die avisierte weitergehende Landesförderung von 45 % bei gleichzeitigen Anteil des Kreises Coesfeld von 45 %, kann das Gesamtvolumen der Maßnahme höher ausfallen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer tragen einen Selbstkostenanteil von 10 %.

 

Personal, IT, Klima: Keine

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Da es sich bei dem oben beschriebenen Vorhaben um eine freiwillige Aufgabe handelt, obliegt die Entscheidung dem Kreistag.