Beschluss:
Ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Novellierung des Teilhabe-
und Integrationsgesetzes NRW
Der Landtag hat Ende 2021 die Neufassung
des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) beschlossen, welches zum
01.01.2022 in Kraft getreten ist. Ziel der Novellierung ist es, Teilhabe und
Integration in NRW noch verbindlicher und verlässlicher zu fördern. Es werden
ab 2022 jährlich mindestens 130 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zu diesem
Zweck zur Verfügung gestellt. Die Summe wird jährlich fortgeschrieben.
Eine zentrale Änderung stellt die Aufnahme
der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (s.u.) in das Gesetz unter
§ 9 dar.
Die Novellierung des TIntG und die damit
hervorgehobene Wichtigkeit der Förderung von Teilhabe und Integration in NRW
ist ein wichtiges Zeichen für die Verstetigung der Integrationsarbeit in den
Kommunen.
Trotz der vielen positiven Aspekte lässt
das neue TIntG aber an einigen Stellen eine Konkretisierung der Förderungen
vermissen. So werden zwar verschiedene zu fördernde Programme benannt und
beschrieben, jedoch wird die konkrete Ausgestaltung nicht dargestellt. Dies
geschieht an anderer Stelle durch entsprechende Verwaltungsvorschriften und
Förderrichtlinien, welche bisher teilweise jedoch jährlich neue
Antragstellungen und Änderungen vorsehen. Dies schränkt wiederum die
Planungssicherheit in den Kommunen ein. Hier wäre eine frühzeitige Festlegung
verbindlicher Kriterien für die verschiedenen Förderungen von Seiten der
zuständigen Ministerien aus wünschenswert. Als positives Beispiel kann hier das
Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ genannt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie
wurde vor Kurzem für den Zeitraum 2022 – 2026 veröffentlicht und bietet somit
Planungssicherheit für die Besetzung der daraus geförderten 1,5 Stellen im KI
sowie die Sachmittel für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den
Kommunen.
Aktueller Stand
zur Umsetzung der Landesinitiative Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
In den letzten Monaten haben viele
Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Kommunen, Trägern, Diensten der
Kreisverwaltung und Ehrenamtlichen zur Etablierung von KIM stattgefunden. Bis
auf wenige Ausnahmen konnte mittlerweile in allen Kommunen Unterstützung und
Entlastung durch das Case Management in konkreten Bedarfslagen von Menschen
oder Familien mit Einwanderungsgeschichte angeboten werden. Die Themen sind hierbei
so vielfältig wie die Familien selbst (Aufenthaltsrecht, Arbeit, Wohnen,
Gesundheit u. a.).
In Kommunen, in denen das Case Management
bereits installiert ist, läuft die Fallsteuerung systematisiert entweder über
die Kommune (z. B. Sozialberatung, Jobcenter etc.) selbst oder in enger
Abstimmung mit dieser.
Wenn eine Familie sich selbst beim Case
Management meldet bzw. von übrigen Akteuren aus dem Netzwerk
Chancengerechtigkeit an das Case Management vermittelt wird, erfolgt vorab eine
Abstimmung mit der örtlich zuständigen Kommune, soweit die Familie von dort
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht.
Sind bereits weitere Unterstützende in der
Familie tätig (z. B. aus der Jugendhilfe, den Frühen Hilfen oder der freien
Wohlfahrtspflege) stimmt sich das Case Management auch mit diesen Diensten eng
ab, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Das Case
Management sieht sich hierbei als ergänzende Leistung, die dann greift, wenn
die Ressourcen des regulären Unterstützungssystems nicht ausreichen bzw. die
Zielgruppe keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Unterstützungssystem
hat.
Zum 1.3.22 wird eine weitere Case Management
Stelle im südlichen Kreisgebiet besetzt, so dass vier von sechs Stellen im
Kommunalen Integrationszentrum besetzt sind.
Im Modul III (Ausländer – und
Einwanderungsbehörde) sind mittlerweile beide Vollzeitstellen besetzt. Es
erfolgt eine enger werdende Zusammenarbeit zwischen der ABH/EBH und dem
Kommunalen Integrationszentrum, sowohl in Einzelfällen als auch bei der
strukturellen Integrationsarbeit.
Aktueller Stand zur
Umsetzung der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAuA)
Im Ausschuss wurde mehrmals über die Landesinitiativen „Gemeinsam
klappt’s“ (heute Baustein 6 in DiAuA, s.u.) und „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ berichtet. Der Kreistag beschloss am 09.09.2020 die die Landesförderung
ergänzende fiskalische und inhaltliche Unterstützung durch den Kreis Coesfeld.
Die Initiativen bieten die gezielte Förderung von jungen Erwachsenen, die
(aufenthaltsrechtlich) geduldet oder gestattet sind.
Baustein I
Insgesamt gibt es drei Vollzeitäquivalenzen für das
Coaching im Kreis Coesfeld, die jeweils mit einer Vollzeitäquivalenz beim
Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Coesfeld e.V. (eine Mitarbeiterin), beim
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende) und
beim Havixbecker Modell e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende) angesiedelt sind.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die
Personen, die das Coaching in Anspruch genommen haben pro Träger (die Anzahl
lässt keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Coaching Beratungsgespräche zu):
Coach/in bzw. Träger |
Fallzahl |
Caritasverband |
30 Personen
haben vom Coaching profitiert (Zeitraum Juli 2021-
Feb 2022) |
DRK |
16 Personen
haben vom Coaching profitiert (im Zeitraum Aug 2021 -
Feb 2022) |
Havixbecker Modell |
17 Personen
haben vom Coaching profitiert (im Zeitraum Sep 2021 -
Dez 2022) |
Um die Anzahl der Personen zu erhöhen, welche von dem
Projekt profitieren können, wurden Mitte Februar 2022 von Seiten des Kommunalen
Integrationszentrums 133 Personen mit einer Duldung und 39 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung aus dem Kreis Coesfeld angeschrieben und auf das Projekt
aufmerksam gemacht.
Baustein II und IV
Die bisherigen Sprachförderangebote in Kooperation mit
der GEBA wurden bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen. Aus dem Grund
wurden im Januar und Februar 2022 insgesamt an 7 Tagen an den GEBA-Standorten
Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen Sprachstandserhebungen durchgeführt, um die
konkreten Bedarfe der Zielgruppe ermitteln zu können. Insgesamt haben 59
Personen daran teilgenommen. Im nächsten Schritt wird daraus ein passendes
niedrigschwelliges Sprachförderangebot abgeleitet und initiiert.
Baustein III
Der Hauptschulabschluss-Kurs, der in Kooperation mit
der VHS Lüdinghausen stattfindet, endet voraussichtlich mit den
Abschlussprüfungen bis zum 25.05.2022, sofern keine Nachprüfungen nötig sind. Der
Kurs startete mit insgesamt 11 Teilnehmenden. Aus unterschiedlichen Gründen (Abschiebungen,
SGB II Bezug) mussten Teilnehmende den Kurs verlassen, sodass voraussichtlich 5
Personen den Hauptschulabschluss-Kurs Ende Mai absolvieren werden.
Baustein VI
Es gibt 1,5 Vollzeitstellen, die beim Caritasverband
für den Kreis Coesfeld e.V. angesiedelt und von derzeit zwei Mitarbeiterinnen besetzt
sind. Sie eruieren die Zielgruppe, erfassen die notwendigen Daten und Bedarfe,
sind beratend tätig und vermitteln in die anderen Bausteine, vorzugsweise in
Baustein I „Coaching“. Das Teilhabemanagement endet zum 30.06.2022. Die Aufgabe
wird ab 01.07.2022 im Kommunale Integrationsmanagement aufgehen.
Verlauf Mercator Projekt und perspektivischer
Ausbau
1. Projektbeschreibung
Die Abteilung
Sprachdidaktik des Germanistischen Instituts der Westfälischen
Wilhelms-Universität (WWU) Münster und der Kreis Coesfeld beschlossen im Jahr
2018, das seit 2010 von der Stiftung Mercator geförderte erfolgreiche Projekt
„Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“/
„Sprachbildung nach dem Modell Mercator“ u.a. mit finanziellen Mitteln des
Kreises Coesfeld fortzuführen. Der Kreis Warendorf engagierte sich hier bereits
zuvor langjährig, so dass die beiden Kreise hier eine gemeinsame Kooperation
mit der WWU eingingen.
In diesem Projekt
bereitet eine wissenschaftliche Mitarbeiterin Lehramtsstudierende darauf vor,
Förderunterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ oder „Deutsch als Fremdsprache“
an Schulen im Kreis Warendorf und im Kreis Coesfeld zu erteilen. Das
Vorbereitungsseminar (2 SWS) beinhaltet u.a. Theorien des Zweitspracherwerbs,
linguistische Grundlagen des Deutschen als Zweitsprache bzw. Fremdsprache,
Förderdiagnostik, didaktisch-methodische Möglichkeiten der Sprachvermittlung.
Ab sich dem theoretischen Seminar anschließenden Semester unterrichten die
Studierenden mindestens ein Schuljahr lang vier Unterrichtsstunden pro Woche
Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen an Schulen während der
Regelunterrichtszeiten bzw. im Nachmittagsangebot. Dabei werden die
Studierenden von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der WWU gemeinsam mit der
Projektleiterin beim KI während regelmäßig stattfindenden Hospitationen, in
Gruppenveranstaltungen und ggfs. in Einzelgesprächen beraten und unterstützt.
Die
wissenschaftliche Mitarbeiterin der WWU steht im regelmäßigen Austausch mit dem
Kommunalen Integrationszentrum des Kreises, sie plant die Einsätze der
Studierenden gemeinsam mit der Projektleiterin im KI und den beteiligten
Schulen und stellt die wissenschaftlichen Ergebnisse des Projekts zur
Verfügung.
2. Bisheriger Verlauf
und Kostenentwicklungen
Im Rahmen einer Pilotphase
nahm zunächst die Profilschule in Ascheberg mit 5 Lehramtsstudierende der (WWU)
in Münster teil. In den folgenden Jahren wurde das Projekt stetig erweitert.
Aktuell nehmen 8 Lehramtsstudierende und folgende Schulen am Projekt teil:
-
Theodor-Heuss-Realschule Coesfeld
-
Edith-Stein-Schule Senden
-
Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln
-
Astrid-Lindgren-Grundschule Nottuln
-
Anne-Frank-Gesamtschule an den Standorten Havixbeck
und Billerbeck
-
Sekundarschule Lüdinghausen
-
Profilschule Ascheberg
Jahr |
Anteilige Personalkosten Kreis Coesfeld |
Kostenanteil Honorare der Lehramts- studierenden |
Anzahl teilnehmende Schulen |
Anzahl teilnehmende Lehramtsstudierende |
2018 |
2.748,00 € |
./. |
1 |
5 |
2019 |
11.004,00 € |
8.800,00 € |
1 |
4 |
2020 |
11.040,00 € |
14.430,00 € |
5 |
11 |
2021 |
11.830,00 € |
14.240,00 € |
9 |
11 |
2022 |
13.532,00 € |
10.640,00 € |
7 Stand bis
Sommerferien |
6 Stand bis Sommerferien |
Plan 2023 |
ca. 24.000,00 € |
ca. 22.000,00 € bei 10 - 12
Studierenden |
Abhängig vom
Kreisanteil |
Abhängig vom
Kreisanteil |
3. Aktuelle Personalentwicklungen
bei den Kooperationspartnern
a) Die langjährige
wissenschaftliche Mitarbeiterin der WWU Münster tritt zum 01.05.2022 ihr
Referendariat an einer Schule in Essen an, so dass die Stelle (0,66 VZÄ) neu
ausgeschrieben werden muss. Um die Nachbesetzung attraktiv zu machen, wäre es
sinnvoll, eine längerfristige Beschäftigung über den 31.12.2022 hinaus in
Aussicht stellen zu können.
b) Die bisher für das
Projekt zuständige Mitarbeiterin im Kreis Warendorf, trat kurzfristig ein sog.
„Sabbatjahr“ an. Eine Vertretungsregelung muss dort noch gefunden werden. Es
zeichnet sich ab, dass der Kreis Warendorf sein Engagement nicht mehr in
gleichem Umfang fortsetzen wird.
4. Schlussfolgerung und
Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Das
„Mercator-Projekt“ ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Schülerinnen und
Schüler mit Einwanderungsgeschichte profitieren von der qualifizierten
Nachhilfe. Die Lehramtsstudierenden werden systematisch geschult und begleitet,
qualifizieren sich bereits weiter für ihre zukünftigen Aufgaben als Lehrkräfte
und bekommen für den Unterricht eine Aufwandsentschädigung von 15.-- € pro
Stunde. Die WWU begleitet ein praktisches Programm wissenschaftlich, liefert
und gewinnt weitere Erkenntnisse zur Didaktik des Sprachlernens. Im vergangenen
Jahr stellte die verantwortliche Professorin das Projekt als
„Best-Practice-Beispiel“ auf einem wissenschaftlichen Symposium vor.
Der Kreis Coesfeld profitierte in den vergangenen Jahren weit überproportional
von den Leistungen des Kreises Warendorf. So wurden die Personalkosten der
wissenschaftlichen Mitarbeiterin der WWU (0,66 VZÄ) vom Kreis Coesfeld zu ca.
1/4 und vom Kreis Warendorf zu ca. 3/4 getragen. Die Anzahl der eingesetzten
Lehramtsstudierenden entsprach bisher nie diesem Verteilerschlüssel. Für die
Fortführung des Projekts ab 2023 ist nun angedacht, dass die Personalkosten
jeweils zur Hälfte vom Kreis Warendorf und vom Kreis Coesfeld getragen werden.
Die Auswirkungen sind in der Tabelle oben dargestellt.
Selbstverständlich soll in der Ausschusssitzung nicht den 2023
Haushaltsberatungen vorgegriffen werden. Für die WWU und die weiteren Planungen
zur Umsetzung des Projekts auch in 2023 wäre es allerdings hilfreich, wenn der
Fachausschuss ein Signal dahingehend abgeben würde, die Maßnahme inhaltlich
weiterhin sehr wertzuschätzen und die finanzielle Unterstützung auch unter den
neuen Bedingungen ab 2023 wohlwollend zu prüfen.
Statistiken zur
ausländischen Bevölkerung im Kreis Coesfeld
Mit Rücksicht auf das Pandemiegeschehen in den zurückliegenden 2
Jahren und den damit einhergehenden Einschränkungen in den Zuweisungen,
Rückführungen usw. wurden von Seiten der Verwaltung nur anlassbezogen Daten der
ABH/EBH im Fachausschuss präsentiert. Nun erfolgt die Darstellung ausgewählter
Daten aus 2020 und 2021:
Übersicht nach
Staatsangehörigkeit
Quelle:
AZR-Statistik zum Stichtag 31.12.21
Übersicht nach
Aufenthaltsstatus
Quelle:
AZR-Statistik zum Stichtag 31.12.21
Neuzuweisungen
2020/2021
Quelle:
Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld
Die Zahlen sind
vor dem Hintergrund der coronabedingten Reisebeschränkungen zu betrachten.
Aufenthaltsbeendigung
2020/2021
Quelle:
Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld
Die Zahlen sind
vor dem Hintergrund der coronabedingten Reisebeschränkungen zu betrachten.
Informationen
zu abgeschlossenen Asylverfahren
Quelle:
AZR-Statistik zum Stichtag 31.12.21