Betreff
Bericht der Verwaltung zum Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0482
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW

 

Der Landtag hat Ende 2021 die Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) beschlossen, welches zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Ziel der Novellierung ist es, Teilhabe und Integration in NRW noch verbindlicher und verlässlicher zu fördern. Es werden ab 2022 jährlich mindestens 130 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Die Summe wird jährlich fortgeschrieben.

Eine zentrale Änderung stellt die Aufnahme der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (s.u.) in das Gesetz unter § 9 dar.

 

Die Novellierung des TIntG und die damit hervorgehobene Wichtigkeit der Förderung von Teilhabe und Integration in NRW ist ein wichtiges Zeichen für die Verstetigung der Integrationsarbeit in den Kommunen.

Trotz der vielen positiven Aspekte lässt das neue TIntG aber an einigen Stellen eine Konkretisierung der Förderungen vermissen. So werden zwar verschiedene zu fördernde Programme benannt und beschrieben, jedoch wird die konkrete Ausgestaltung nicht dargestellt. Dies geschieht an anderer Stelle durch entsprechende Verwaltungsvorschriften und Förderrichtlinien, welche bisher teilweise jedoch jährlich neue Antragstellungen und Änderungen vorsehen. Dies schränkt wiederum die Planungssicherheit in den Kommunen ein. Hier wäre eine frühzeitige Festlegung verbindlicher Kriterien für die verschiedenen Förderungen von Seiten der zuständigen Ministerien aus wünschenswert. Als positives Beispiel kann hier das Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ genannt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde vor Kurzem für den Zeitraum 2022 – 2026 veröffentlicht und bietet somit Planungssicherheit für die Besetzung der daraus geförderten 1,5 Stellen im KI sowie die Sachmittel für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Kommunen.

 

 

 

Aktueller Stand zur Umsetzung der Landesinitiative Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

 

In den letzten Monaten haben viele Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Kommunen, Trägern, Diensten der Kreisverwaltung und Ehrenamtlichen zur Etablierung von KIM stattgefunden. Bis auf wenige Ausnahmen konnte mittlerweile in allen Kommunen Unterstützung und Entlastung durch das Case Management in konkreten Bedarfslagen von Menschen oder Familien mit Einwanderungsgeschichte angeboten werden. Die Themen sind hierbei so vielfältig wie die Familien selbst (Aufenthaltsrecht, Arbeit, Wohnen, Gesundheit u. a.).

 

In Kommunen, in denen das Case Management bereits installiert ist, läuft die Fallsteuerung systematisiert entweder über die Kommune (z. B. Sozialberatung, Jobcenter etc.) selbst oder in enger Abstimmung mit dieser.

Wenn eine Familie sich selbst beim Case Management meldet bzw. von übrigen Akteuren aus dem Netzwerk Chancengerechtigkeit an das Case Management vermittelt wird, erfolgt vorab eine Abstimmung mit der örtlich zuständigen Kommune, soweit die Familie von dort Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht. 

Sind bereits weitere Unterstützende in der Familie tätig (z. B. aus der Jugendhilfe, den Frühen Hilfen oder der freien Wohlfahrtspflege) stimmt sich das Case Management auch mit diesen Diensten eng ab, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Das Case Management sieht sich hierbei als ergänzende Leistung, die dann greift, wenn die Ressourcen des regulären Unterstützungssystems nicht ausreichen bzw. die Zielgruppe keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Unterstützungssystem hat.

 

Zum 1.3.22 wird eine weitere Case Management Stelle im südlichen Kreisgebiet besetzt, so dass vier von sechs Stellen im Kommunalen Integrationszentrum besetzt sind.

 

Im Modul III (Ausländer – und Einwanderungsbehörde) sind mittlerweile beide Vollzeitstellen besetzt. Es erfolgt eine enger werdende Zusammenarbeit zwischen der ABH/EBH und dem Kommunalen Integrationszentrum, sowohl in Einzelfällen als auch bei der strukturellen Integrationsarbeit.

 

 

 

Aktueller Stand zur Umsetzung der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAuA)

 

Im Ausschuss wurde mehrmals über die Landesinitiativen „Gemeinsam klappt’s“ (heute Baustein 6 in DiAuA, s.u.) und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ berichtet. Der Kreistag beschloss am 09.09.2020 die die Landesförderung ergänzende fiskalische und inhaltliche Unterstützung durch den Kreis Coesfeld. Die Initiativen bieten die gezielte Förderung von jungen Erwachsenen, die (aufenthaltsrechtlich) geduldet oder gestattet sind. 

 

Baustein I

Insgesamt gibt es drei Vollzeitäquivalenzen für das Coaching im Kreis Coesfeld, die jeweils mit einer Vollzeitäquivalenz beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Coesfeld e.V. (eine Mitarbeiterin), beim Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende) und beim Havixbecker Modell e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende) angesiedelt sind.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Personen, die das Coaching in Anspruch genommen haben pro Träger (die Anzahl lässt keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Coaching Beratungsgespräche zu):

 

Coach/in bzw. Träger

Fallzahl

Caritasverband

30 Personen haben vom Coaching profitiert

(Zeitraum Juli 2021- Feb 2022)

DRK

16 Personen haben vom Coaching profitiert

(im Zeitraum Aug 2021 - Feb 2022)

Havixbecker Modell

17 Personen haben vom Coaching profitiert

(im Zeitraum Sep 2021 - Dez 2022)

 

Um die Anzahl der Personen zu erhöhen, welche von dem Projekt profitieren können, wurden Mitte Februar 2022 von Seiten des Kommunalen Integrationszentrums 133 Personen mit einer Duldung und 39 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung aus dem Kreis Coesfeld angeschrieben und auf das Projekt aufmerksam gemacht.

 

Baustein II und IV

Die bisherigen Sprachförderangebote in Kooperation mit der GEBA wurden bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen. Aus dem Grund wurden im Januar und Februar 2022 insgesamt an 7 Tagen an den GEBA-Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen Sprachstandserhebungen durchgeführt, um die konkreten Bedarfe der Zielgruppe ermitteln zu können. Insgesamt haben 59 Personen daran teilgenommen. Im nächsten Schritt wird daraus ein passendes niedrigschwelliges Sprachförderangebot abgeleitet und initiiert.

 

Baustein III

Der Hauptschulabschluss-Kurs, der in Kooperation mit der VHS Lüdinghausen stattfindet, endet voraussichtlich mit den Abschlussprüfungen bis zum 25.05.2022, sofern keine Nachprüfungen nötig sind. Der Kurs startete mit insgesamt 11 Teilnehmenden. Aus unterschiedlichen Gründen (Abschiebungen, SGB II Bezug) mussten Teilnehmende den Kurs verlassen, sodass voraussichtlich 5 Personen den Hauptschulabschluss-Kurs Ende Mai absolvieren werden. 

 

Baustein VI

Es gibt 1,5 Vollzeitstellen, die beim Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. angesiedelt und von derzeit zwei Mitarbeiterinnen besetzt sind. Sie eruieren die Zielgruppe, erfassen die notwendigen Daten und Bedarfe, sind beratend tätig und vermitteln in die anderen Bausteine, vorzugsweise in Baustein I „Coaching“. Das Teilhabemanagement endet zum 30.06.2022. Die Aufgabe wird ab 01.07.2022 im Kommunale Integrationsmanagement aufgehen.

 

 

 

Verlauf Mercator Projekt und perspektivischer Ausbau

1.       Projektbeschreibung

Die Abteilung Sprachdidaktik des Germanistischen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster und der Kreis Coesfeld beschlossen im Jahr 2018, das seit 2010 von der Stiftung Mercator geförderte erfolgreiche Projekt „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“/ „Sprachbildung nach dem Modell Mercator“ u.a. mit finanziellen Mitteln des Kreises Coesfeld fortzuführen. Der Kreis Warendorf engagierte sich hier bereits zuvor langjährig, so dass die beiden Kreise hier eine gemeinsame Kooperation mit der WWU eingingen.

In diesem Projekt bereitet eine wissenschaftliche Mitarbeiterin Lehramtsstudierende darauf vor, Förderunterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ oder „Deutsch als Fremdsprache“ an Schulen im Kreis Warendorf und im Kreis Coesfeld zu erteilen. Das Vorbereitungsseminar (2 SWS) beinhaltet u.a. Theorien des Zweitspracherwerbs, linguistische Grundlagen des Deutschen als Zweitsprache bzw. Fremdsprache, Förderdiagnostik, didaktisch-methodische Möglichkeiten der Sprachvermittlung. Ab sich dem theoretischen Seminar anschließenden Semester unterrichten die Studierenden mindestens ein Schuljahr lang vier Unterrichtsstunden pro Woche Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen an Schulen während der Regelunterrichtszeiten bzw. im Nachmittagsangebot. Dabei werden die Studierenden von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der WWU gemeinsam mit der Projektleiterin beim KI während regelmäßig stattfindenden Hospitationen, in Gruppenveranstaltungen und ggfs. in Einzelgesprächen beraten und unterstützt.

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin der WWU steht im regelmäßigen Austausch mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises, sie plant die Einsätze der Studierenden gemeinsam mit der Projektleiterin im KI und den beteiligten Schulen und stellt die wissenschaftlichen Ergebnisse des Projekts zur Verfügung.

2.       Bisheriger Verlauf und Kostenentwicklungen

Im Rahmen einer Pilotphase nahm zunächst die Profilschule in Ascheberg mit 5 Lehramtsstudierende der (WWU) in Münster teil. In den folgenden Jahren wurde das Projekt stetig erweitert. Aktuell nehmen 8 Lehramtsstudierende und folgende Schulen am Projekt teil:

-          Theodor-Heuss-Realschule Coesfeld

-          Edith-Stein-Schule Senden

-          Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln

-          Astrid-Lindgren-Grundschule Nottuln

-          Anne-Frank-Gesamtschule an den Standorten Havixbeck und Billerbeck

-          Sekundarschule Lüdinghausen

-          Profilschule Ascheberg

 

Jahr

Anteilige Personalkosten

Kreis Coesfeld

Kostenanteil Honorare der Lehramts-

studierenden

Anzahl teilnehmende Schulen

Anzahl teilnehmende Lehramtsstudierende

2018

 2.748,00 €

./.

1

5

2019

11.004,00 €

  8.800,00 €

1

4

2020

11.040,00 €

14.430,00 €

5

11

2021

11.830,00 €

14.240,00 €

9

11

2022

13.532,00 €

10.640,00 €

7 Stand bis Sommerferien

6     Stand bis Sommerferien

Plan

2023

ca. 24.000,00 €

ca. 22.000,00 €

bei 10 - 12 Studierenden

Abhängig vom Kreisanteil

Abhängig vom Kreisanteil

 

3.       Aktuelle Personalentwicklungen bei den Kooperationspartnern

 

a)       Die langjährige wissenschaftliche Mitarbeiterin der WWU Münster tritt zum 01.05.2022 ihr Referendariat an einer Schule in Essen an, so dass die Stelle (0,66 VZÄ) neu ausgeschrieben werden muss. Um die Nachbesetzung attraktiv zu machen, wäre es sinnvoll, eine längerfristige Beschäftigung über den 31.12.2022 hinaus in Aussicht stellen zu können.

b)      Die bisher für das Projekt zuständige Mitarbeiterin im Kreis Warendorf, trat kurzfristig ein sog. „Sabbatjahr“ an. Eine Vertretungsregelung muss dort noch gefunden werden. Es zeichnet sich ab, dass der Kreis Warendorf sein Engagement nicht mehr in gleichem Umfang fortsetzen wird.

 

4.       Schlussfolgerung und Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Das „Mercator-Projekt“ ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Schülerinnen und Schüler mit Einwanderungsgeschichte profitieren von der qualifizierten Nachhilfe. Die Lehramtsstudierenden werden systematisch geschult und begleitet, qualifizieren sich bereits weiter für ihre zukünftigen Aufgaben als Lehrkräfte und bekommen für den Unterricht eine Aufwandsentschädigung von 15.-- € pro Stunde. Die WWU begleitet ein praktisches Programm wissenschaftlich, liefert und gewinnt weitere Erkenntnisse zur Didaktik des Sprachlernens. Im vergangenen Jahr stellte die verantwortliche Professorin das Projekt als „Best-Practice-Beispiel“ auf einem wissenschaftlichen Symposium vor.

Der Kreis Coesfeld profitierte in den vergangenen Jahren weit überproportional von den Leistungen des Kreises Warendorf. So wurden die Personalkosten der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der WWU (0,66 VZÄ) vom Kreis Coesfeld zu ca. 1/4 und vom Kreis Warendorf zu ca. 3/4 getragen. Die Anzahl der eingesetzten Lehramtsstudierenden entsprach bisher nie diesem Verteilerschlüssel. Für die Fortführung des Projekts ab 2023 ist nun angedacht, dass die Personalkosten jeweils zur Hälfte vom Kreis Warendorf und vom Kreis Coesfeld getragen werden. Die Auswirkungen sind in der Tabelle oben dargestellt.

Selbstverständlich soll in der Ausschusssitzung nicht den 2023 Haushaltsberatungen vorgegriffen werden. Für die WWU und die weiteren Planungen zur Umsetzung des Projekts auch in 2023 wäre es allerdings hilfreich, wenn der Fachausschuss ein Signal dahingehend abgeben würde, die Maßnahme inhaltlich weiterhin sehr wertzuschätzen und die finanzielle Unterstützung auch unter den neuen Bedingungen ab 2023 wohlwollend zu prüfen.  

 

 

 

Statistiken zur ausländischen Bevölkerung im Kreis Coesfeld

 

Mit Rücksicht auf das Pandemiegeschehen in den zurückliegenden 2 Jahren und den damit einhergehenden Einschränkungen in den Zuweisungen, Rückführungen usw. wurden von Seiten der Verwaltung nur anlassbezogen Daten der ABH/EBH im Fachausschuss präsentiert. Nun erfolgt die Darstellung ausgewählter Daten aus 2020 und 2021: 

 

 

 

 

 

 

Übersicht nach Staatsangehörigkeit

Quelle: AZR-Statistik zum Stichtag 31.12.21

 

 

 

 

 

 

Übersicht nach Aufenthaltsstatus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: AZR-Statistik zum Stichtag 31.12.21

 

 

 

 

Neuzuweisungen 2020/2021

 

Quelle: Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld

 

Die Zahlen sind vor dem Hintergrund der coronabedingten Reisebeschränkungen zu betrachten.

 

 

 

 

Aufenthaltsbeendigung 2020/2021

 

Quelle: Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld

 

Die Zahlen sind vor dem Hintergrund der coronabedingten Reisebeschränkungen zu betrachten.

 

 

 

 

Informationen zu abgeschlossenen Asylverfahren

 

Quelle: AZR-Statistik zum Stichtag 31.12.21