Betreff
Aktuelle Tierschutzanzeigen
Vorlage
SV-10-0491
Aktenzeichen
39.02.03
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Sachverhalte zur Kenntnis.

I. Sachdarstellung

 

In den vergangenen Wochen ist in den Medien über Tierschutzfälle auf den Höfen Thier Eiervertriebs GmbH, Billerbeck, und den Höfen Schulze Esking, Billerbeck, und Selhorst, Ascheberg berichtet worden. Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

Zur Legehennenhaltung Thier, Billerbeck

Bei der Ausstallung des Stalles 1 der Legehennenhaltung am Standort Osthellen 32 in Billerbeck am 27.09.2021 zur Schlachtung waren mehrere Hühner nicht verladen worden. Sie verblieben im Stall und wurden anschließend vergessen.

Aufgrund einer Tierschutzanzeige am 07.10.2021 fand durch das Kreisveterinäramt noch am gleichen Tag eine Kontrolle statt, bei der sich herausstellte, dass sich in der Kotgrube zwischen Stall 1 und 2 zwei lebende Hühner und ein Kadaver befanden. In Stall 1 wurden 20-30 Hühner freilaufend außerhalb der Käfige gefunden. Zugang zu Restfutter war auf der Futterlinie gegeben, zu Wasser mit ausreichender Qualität nicht. Es bestand lediglich Zugang zu Wasserpfützen auf dem Stallboden. Der Stall war unbeleuchtet. Weitere ca. 20 Kadaver wurden in einzelnen Kleingruppenkäfigen und auf den Gängen gefunden, die jedoch aufgrund ihres Verwesungszustandes überwiegend auf einen Tod bereits vor Ausstallung hindeuteten. Einige Tiere wurden im Rahmen der tierschutzrechtlichen Ermittlungen dem CVUA MEL zur Sektion überlassen. Der relevante Zeitraum beträgt somit ca. 10 Tage.

 

Ausgangspunkt waren ein Fernsehbeitrag des TV-Senders Vox, bei dem Aufnahmen aus den Stallungen des o.g. Betriebes gesendet wurden, und eine folgende Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbüros e.V.. Ein Angebot des Kreisveterinäramtes zur Überlassung weiterer Unterlagen/Informationen hat die StA bisher nicht angenommen.

 

Aktueller Stand ist, dass aufgrund der laufenden Ermittlungen der StA Münster hiesige Ermittlungen wg. einer Ordnungswidrigkeit ruhen.  

 

Zu den Schweinemastställen Schulze-Esking und Selhorst

Beide Landwirte waren nach eigenen Angaben Ende Oktober 2021 von einem „Report-Mainz“-Reporter mit Videomaterial konfrontiert worden, dass die Tierrechtsorganisation Ariwa nach eigenen Angaben im Sommer (Juli/August) 2021 in Ställen der beiden Betriebe gedreht habe. Beide Betriebe baten um zeitnahe amtstierärztliche Kontrollen in ihren Beständen, die dann auch unverzüglich an den nächsten Werktagen noch im Oktober erfolgten.

 

Auf den Videoaufnahmen zum Betrieb Schulze-Esking seien einige Schweine mit blutig-verletzten Schwänzen zu sehen sowie ein Schwein mit einem frischen Mastdarmvorfall.

Im Rahmen der amtstierärztlichen Kontrolle konnten keine tierschutzrelevanten Mängel festgestellt werden; das multifaktorielle Geschehen „Schwanzbeißen“ bei ca. 30 Tieren in 3 Buchten konnte durch Blitzeinschlag mit anschließendem Technikausfall und daraus resultierenden Problemen plausibel dargelegt werden, erforderliche Behandlungen durch den Hoftierarzt ebenfalls. Ein grundsätzliches „Schwanzbeißen-Problem“ konnte auch unter Auswertung der Schlachtbefunde („Schwanzbonität“) nicht festgestellt werden.

Weitere Auskünfte können aufgrund der aufgenommenen staatsanwaltlichen Ermittlungen infolge der jetzt (Februar 2022) veröffentlichten Videoaufnahmen nicht gegeben werden.

 

Auch im Betrieb Selhorst konnten aufgrund der amtstierärztlichen Kontrollen wie auch der Auswertung der Betriebsunterlagen keine grundsätzlichen tierschutzrelevanten Mängel festgestellt werden.

Auch hier können aufgrund der jetzt aufgenommenen staatsanwaltlichen Ermittlungen keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

 

In allen drei Fällen hatte das Veterinäramt (Abtl. 39) unmittelbar nach Kenntnis davon amtstierärztliche Kontrollen durchgeführt.

Amtstierärztliche Kontrollen wurden auch am 10.02.2022 in weiteren vier Tierhaltungen in Ascheberg-Herbern, die dem Veterinäramt am 09.02.2022 (zwei Tage nach Ausstrahlung der o.g. Ariwa-Videos) als erheblich tierschutzrelevant benannt worden waren, durchgeführt.

 

Seitens des Veterinäramtes wurde dann auch gegenüber der Presse auf die grundsätzliche Vorgehensweise unverzüglicher unangemeldeter amtstierärztlicher Tierhaltungskontrollen – privat wie landwirtschaftlich – bei glaubwürdigen Hinweisen auf tierschutzrelevante Zustände hingewiesen.

 

Außerdem wurde Unverständnis geäußert, dass bei angeblich tierschutzrelevanten Feststellung von Tierschützern nicht sofort das Veterinäramt informiert wird, um ggf. bei tatsächlich vorliegenden Verstößen auch sofort erforderliche Maßnahmen anordnen zu können, um so ggf. vorliegendes Leiden für die Tiere zu verhindern oder abzustellen.

 

Im Übrigen erfolgte das Betreten der landwirtschaftlichen Betriebe in allen Fällen ohne Einverständnis der Eigentümer. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass dies aus tierseuchenrechtlichen Gründen verboten ist und auch strafrechtlich relevant sein könnte.