Beschlussvorschlag:
Der
Sachstandsbericht der Kreisverwaltung zum Standortauswahlverfahren für ein
Endlager für hochradioaktive Abfälle wird zur Kenntnis genommen. Über den
weiteren Verlauf wird fortlaufend berichtet.
I. Sachdarstellung
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt,
Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises Coesfeld vom
15.09.2021 wurde die Kreisverwaltung beauftragt das Standortauswahlverfahren in
Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu begleiten und hierüber fortlaufend
zu berichten. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich in der
Sitzungsvorlage (SV-10-0283) sowie unter www.bge.de/de/endlagersuche/standortauswahlverfahren.
Zum Hintergrund:
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
führt auf Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) unter Aufsicht des
Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das bundesweite
Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
durch.
Am 28.09.2020 wurde der Zwischenbericht Teilgebiete durch die BGE veröffentlicht. Im Zwischenbericht werden insgesamt 90
Teilgebiete in unterschiedlichen Wirtsgesteinstypen für das gesamte
Bundesgebiet benannt, die günstige geologische Voraussetzungen für die
Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Hiermit sind ca. 54
Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland als Teilgebiet ausgewiesen,
darunter - mit geringen Ausnahmen - auch der gesamte Kreis Coesfeld.
Der Gesetzgeber hat der öffentlichen Beteiligung
im Standortauswahlverfahren eine zentrale Rolle zugeschrieben und diese in den
Verfahrensschritten festgeschrieben. Gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen
Phasen des Standortauswahlverfahrens befindet sich der Prozess aktuell im Schritt
2 der Phase I. Die BGE erarbeitet hier auf Basis der bisherigen Teilgebiete
einen Vorschlag für mögliche Standortregionen und somit auch für weitere
Gebietseingrenzungen.
Abbildung 1: Ablaufplan zum Standortauswahlverfahren,
Quelle: BGE, 2021.
Aktueller Sachstand:
Der Zwischenbericht Teilgebiete vom 28.09.2020
bildet grundsätzlich weiterhin den Verfahrenssachstand ab. Im Rahmen des
Standortauswahlverfahrens wurden keine weiteren Gebietsreduktionen vorgenommen.
Hiermit gilt auch, dass der Bericht von Herrn Kanitz von der BGE vom 15.09.2021
im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentlich Sicherheit und Ordnung
weiterhin den aktuellen Kenntnisstand für den Kreis Coesfeld abbildet.
Parallel arbeitet die BGE auf der operativen
Ebene jedoch bereits an der Ermittlung der Standortregionen, die in der Folge auch
zu Gebietsreduktionen im Standortauswahlverfahren führen werden. Im
Wesentlichen nutzt die BGE dabei drei Eingrenzungs- und Bewertungsinstrumente.
1.
Repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
(gem. §27 StandAG)
Für die verschiedenen Wirtsgesteinstypen wurden
in vier ausgewählten Teilgebieten Sicherheitsanforderungen für die Errichtung,
den Betrieb und die Stilllegung von Endlagersystemen überprüft. Die Teilgebiete
im Kreis Coesfeld zählen dabei nicht zu den ausgewählten Teilgebieten. Ziel ist
es, unter Betrachtung der verschiedenen Eigenschaften der Wirtsgesteinstypen möglichst
repräsentative Erkenntnisse über das zu erreichende Schutzniveau der
Endlagersysteme zu gewinnen. Die Erkenntnisse werden ab Ende März 2022 in
öffentlichen Veranstaltungen diskutiert. Weiterführende Informationen zum
Verfahren und den Informationsveranstaltungen: https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/methodenentwicklung-rvsu/.
2.
Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
finden im gesamten Standortauswahlverfahren wiederholt Anwendung und werden dabei
stetig weiterentwickelt bzw. konkretisiert. Hierbei wird die Geologie der
Teilgebiete hinsichtlich ihrer Sicherheitseigenschaften für einen
einschlusswirksamen Gebirgsbereich verglichen. Bisher basieren die Erkenntnisse
zu großen Teilen auf Referenzdatensätzen. Diese werden im Laufe des Verfahrens
soweit wie möglich durch Datensätze aus den ermittelten Standortregionen
ersetzt, sodass sich ein individuelles Lagebild für die geologische
Gesamtsituation in den Standortregionen ableiten lassen soll.
3.
Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
Planungswissenschaftliche
Abwägungen sollen nachrangig zu den vorab anzuwendenden Mindestanforderungen
und Ausschlusskriterien für den Fall der Gleichwertigkeit größerer
Standortregionen verglichen werden. Betrachtet werden hier nach drei
Gewichtungsgruppen z.B. Abstände zu Wohn- und Mischgebieten, Natur- und
Trinkwasserschutz, Überschwemmungsgebiete und andere vorab definierte
Kriterien.
Die öffentliche
Beteiligung findet aktuell im Rahmen der sog. Beratungs- und Planungsgruppe
statt, die in der Fachkonferenz Teilgebiete gewählt wurde. Die Beratungs- und
Planungsgruppe tagt regelmäßig öffentlich und bereitet in erster Linie das
Fachforum Teilgebiete als zentrale Veranstaltung zur Information der
Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand im Standortauswahlverfahren vor. Das
Fachforum Teilgebiete findet am 20.05.2022 und 21.05.2022 und wird auch durch
die Kreisverwaltung begleitet. Zur Vorbereitung und sicherlich auch im Nachgang
der Sitzung tauschen sich die zuständigen Fachverwaltungen auf Münsterlandebene
aus. Neben den Landkreis Osnabrück und dem Kreis Wesel wird sich künftig auch
die Bezirksregierung Münster am Austausch beteiligen.