Betreff
Sachstand zum bundesweiten Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
Vorlage
SV-10-0497
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Kreisverwaltung zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird zur Kenntnis genommen. Über den weiteren Verlauf wird fortlaufend berichtet.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises Coesfeld vom 15.09.2021 wurde die Kreisverwaltung beauftragt das Standortauswahlverfahren in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu begleiten und hierüber fortlaufend zu berichten. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich in der Sitzungsvorlage (SV-10-0283) sowie unter www.bge.de/de/endlagersuche/standortauswahlverfahren.

 

Zum Hintergrund:

 

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt auf Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das bundesweite Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle durch. 

 

Am 28.09.2020 wurde der Zwischenbericht Teilgebiete durch die BGE veröffentlicht. Im Zwischenbericht werden insgesamt 90 Teilgebiete in unterschiedlichen Wirtsgesteinstypen für das gesamte Bundesgebiet benannt, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Hiermit sind ca. 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland als Teilgebiet ausgewiesen, darunter - mit geringen Ausnahmen - auch der gesamte Kreis Coesfeld.

 

Der Gesetzgeber hat der öffentlichen Beteiligung im Standortauswahlverfahren eine zentrale Rolle zugeschrieben und diese in den Verfahrensschritten festgeschrieben. Gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Phasen des Standortauswahlverfahrens befindet sich der Prozess aktuell im Schritt 2 der Phase I. Die BGE erarbeitet hier auf Basis der bisherigen Teilgebiete einen Vorschlag für mögliche Standortregionen und somit auch für weitere Gebietseingrenzungen.

 

Abbildung 1: Ablaufplan zum Standortauswahlverfahren, Quelle: BGE, 2021.

 

 

Aktueller Sachstand:

 

Der Zwischenbericht Teilgebiete vom 28.09.2020 bildet grundsätzlich weiterhin den Verfahrenssachstand ab. Im Rahmen des Standortauswahlverfahrens wurden keine weiteren Gebietsreduktionen vorgenommen. Hiermit gilt auch, dass der Bericht von Herrn Kanitz von der BGE vom 15.09.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentlich Sicherheit und Ordnung weiterhin den aktuellen Kenntnisstand für den Kreis Coesfeld abbildet.

 

Parallel arbeitet die BGE auf der operativen Ebene jedoch bereits an der Ermittlung der Standortregionen, die in der Folge auch zu Gebietsreduktionen im Standortauswahlverfahren führen werden. Im Wesentlichen nutzt die BGE dabei drei Eingrenzungs- und Bewertungsinstrumente.

 

1.     Repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (gem. §27 StandAG)

 

Für die verschiedenen Wirtsgesteinstypen wurden in vier ausgewählten Teilgebieten Sicherheitsanforderungen für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagersystemen überprüft. Die Teilgebiete im Kreis Coesfeld zählen dabei nicht zu den ausgewählten Teilgebieten. Ziel ist es, unter Betrachtung der verschiedenen Eigenschaften der Wirtsgesteinstypen möglichst repräsentative Erkenntnisse über das zu erreichende Schutzniveau der Endlagersysteme zu gewinnen. Die Erkenntnisse werden ab Ende März 2022 in öffentlichen Veranstaltungen diskutiert. Weiterführende Informationen zum Verfahren und den Informationsveranstaltungen: https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/methodenentwicklung-rvsu/.

 

2.     Geowissenschaftliche Abwägungskriterien

 

Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien finden im gesamten Standortauswahlverfahren wiederholt Anwendung und werden dabei stetig weiterentwickelt bzw. konkretisiert. Hierbei wird die Geologie der Teilgebiete hinsichtlich ihrer Sicherheitseigenschaften für einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich verglichen. Bisher basieren die Erkenntnisse zu großen Teilen auf Referenzdatensätzen. Diese werden im Laufe des Verfahrens soweit wie möglich durch Datensätze aus den ermittelten Standortregionen ersetzt, sodass sich ein individuelles Lagebild für die geologische Gesamtsituation in den Standortregionen ableiten lassen soll.

 

3.     Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien

 

Planungswissenschaftliche Abwägungen sollen nachrangig zu den vorab anzuwendenden Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien für den Fall der Gleichwertigkeit größerer Standortregionen verglichen werden. Betrachtet werden hier nach drei Gewichtungsgruppen z.B. Abstände zu Wohn- und Mischgebieten, Natur- und Trinkwasserschutz, Überschwemmungsgebiete und andere vorab definierte Kriterien.

 

Die öffentliche Beteiligung findet aktuell im Rahmen der sog. Beratungs- und Planungsgruppe statt, die in der Fachkonferenz Teilgebiete gewählt wurde. Die Beratungs- und Planungsgruppe tagt regelmäßig öffentlich und bereitet in erster Linie das Fachforum Teilgebiete als zentrale Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand im Standortauswahlverfahren vor. Das Fachforum Teilgebiete findet am 20.05.2022 und 21.05.2022 und wird auch durch die Kreisverwaltung begleitet. Zur Vorbereitung und sicherlich auch im Nachgang der Sitzung tauschen sich die zuständigen Fachverwaltungen auf Münsterlandebene aus. Neben den Landkreis Osnabrück und dem Kreis Wesel wird sich künftig auch die Bezirksregierung Münster am Austausch beteiligen.