Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt
1. die vorgestellte Planung für die Errichtung eines Parkhauses mit Mobilitätsstation auf dem kreiseigenen Grundstück an der Friedrich-Ebert-Str. weiter zu konkretisieren und die hierfür notwendigen Abstimmungen unter anderem mit der Stadt Coesfeld vorzunehmen, um dem Kreistag auf der Grundlage dieser Ermittlungen einen Planungs- und Finanzierungsvorschlag vorzulegen und
2. die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit der Erbringung von Ingenieurleistungen zur Projektierung und Planung des Parkhauses mit Mobilitätsstation auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs zu beauftragen.
I. Sachdarstellung
Der Standort der
Kreisverwaltung Coesfeld hat sich über mehrere Jahrzehnte im Bereich der Spange
zwischen Promenade und Friedrich-Ebert-Straße am Rande des Stadtkerns von
Coesfeld entwickelt. Die Beschäftigtenzahlen der Kreisverwaltung sind in den
letzten Jahren aufgrund einer Vielzahl zusätzlicher Aufgaben kontinuierlich
gestiegen, was zu einer Verdichtung in den bestehenden Gebäuden geführt und zuletzt
den Neubau des Kreishauses V im Jahr 2019 erforderlich gemacht hat.
Die 5 über ein
Wegesystem miteinander verknüpften Kreishäuser bilden zusammen mit der Niederlassung
Coesfeld des Landesbetriebs Straßenbau NRW am Wahrkamp, dem Amtsgericht, dem
Finanzamt sowie der Kreispolizeibehörde ein Behördenzentrum mit überregionaler
Bedeutung. In fußläufiger Entfernung zum Behördenzentrum befindet sich zudem
die Christophorus Klinik Coesfeld mit einer erheblichen Anzahl an
Beschäftigten.
Alle Einrichtungen
zusammen erzeugen erheblichen Verkehr und damit verbunden einen hohen Parkdruck
im gesamten östlichen Randbereich der Innenstadt von Coesfeld. Die vorhandenen
Stellplatzanlagen sind hier nur eingeschränkt in der Lage, alle Bedarfe
besonders in den Kernarbeitszeiten vollständig abzudecken. Vielfach weichen die
Beschäftigten in diesen Zeiten auf das Parken im angrenzenden Wohngebiet aus,
was zu den Stoßzeiten immer wieder zu Schwierigkeiten und Beschwerden der Anwohnerinnen
und Anwohnern geführt hat.
Der Parkdruck hat sich
mit Fertigstellung des Kreishauses V und Wegfall des auf diesem Grundstück
zuvor gelegenen Beschäftigtenparkplatz weiter verschärft. Darüber hinaus werden
aufgrund der beschlossenen und sich im Planungsstadium befindlichen Erweiterung
des Kreishauses 1 voraussichtlich rund 30 Stellplätze (zum Großteil Besucherparkplätze)
baulich wegfallen, für die Ersatz an anderer Stelle geschaffen werden muss.
Den Beschäftigten des
Behördenzentrums fällt es daher zunehmend schwerer, überhaupt einen Parkplatz
in der Nähe ihrer Arbeitsstätte zu finden. Dies trifft insbesondere
Teilzeitbeschäftigte mit Kindern, die morgens häufig erst später die
Arbeitsstätte aufsuchen können. Das Parkangebot stellt jedoch für den Kreis
Coesfeld als Arbeitgeber einen „weichen“ Faktor für die
Arbeitgeberattraktivität dar, der angesichts des auch für Behörden immer
stärker spürbaren Fachkräftemangels nicht unterschätzt werden darf. Ähnlich sehen es offenbar auch die anderen
Behörden im Umfeld sowie die Christophorus Klinik, die in einer im letzten Jahr
durchgeführten Abfrage des Kreises grundsätzliches Interesse an der Schaffung
zusätzlicher Parkmöglichkeiten bekundet haben.
Für eine Ausweitung
des Parkplatzangebotes kommt mangels weiterer vorhandener Freiflächen der Bau
eines Parkhauses in Betracht. Die diesbezüglich seitens der Verwaltung
angestellten ersten Überlegungen sehen vor, dass bei der Realisierung moderne
betriebliche Mobilitätskonzepte Berücksichtigung finden müssen. So wäre neben dem reinen Parkraumangebot und
einer ausreichenden Anzahl von Ladestellplätzen für Elektroautos mit weiterem
Ausbaupotenzial auch eine Mobilstation als ein wesentlicher Baustein eines
solchen Projektes anzusehen. Mit der Mobilstation könnten Abstellanlagen für
(Elektro-)Fahrräder und Lastenfahrräder mit Umkleide- und Staufachräumen sowie
Car- und Bike-Sharing-Angebote für alle Institutionen am Standort erstellt
werden.
Nach einer ersten
Einschätzung erscheint das kreiseigene Grundstück an der Friedrich-Ebert-Straße
an der Einmündung zum Wahrkamp als geeigneter Standort für die Realisierung
eines derartigen Projektes. Die dort vorhandene jetzige Stellplatzanlage
verfügt über insgesamt rund 100 Stellplätze und steht mittels Doppelschrankenanlage
ausschließlich den Beschäftigten der Kreisverwaltung zur Verfügung. Im hinteren
Teil befindet sich eine weitere, kleinere Stellplatzanlage mit insgesamt 35
Plätzen, die momentan vom Landesbetrieb Straßenbau NRW angemietet und für dessen
Beschäftigte reserviert ist. Die Gesamtgröße des kreiseigenen Grundstücks
beträgt rund 5.500 qm.
Für die Planung eines
Parkhauses in diesem sensiblen Umfeld sind neben den oben genannten
Mobilitätsaspekten insbesondere hohe Anforderungen an Nachhaltigkeit,
Ressourcenschonung und Eigenenergiegewinnung des Gebäudes mit Photovoltaik zu
stellen.
Vor diesem Hintergrund
und unter diesen Vorgaben erscheint es sinnvoll, die Wirtschaftsbetriebe Kreis
Coesfeld GmbH (WBC) als Tochtergesellschaft des Kreises Coesfeld mit der
Projektierung und Planung des Parkhauses mit Mobilitätsstation auf dem
genannten Grundstück zu beauftragen.
Die WBC hat in
Zusammenarbeit mit der Goldbeck Nord GmbH, Münster, die auf dem Gebiet des
Parkhausbaus in Systembauweise über umfangreiche Referenzen verfügt, einen
ersten Vorentwurf für ein Planungskonzept erstellt. Der Vorentwurf ist als
Anlage 1 beigefügt, wobei zu beachten ist, dass baurechtliche/gestalterische
Vorgaben und Fragen der Bauwerksgründung diesem Stadium noch nicht näher
berücksichtigt werden konnten.
Der Entwurf sieht die
Errichtung eines Parkhauses in Systembauweise mit 8 um ein halbes Geschoss
versetzt angeordneten Parkebenen vor. Folgende technische Daten wurden dabei
zugrunde gelegt:
Stellplatzgröße: 2,70
m x 5,00 m
Fahrgassenbreite: 6,00
m
lichte Geschosshöhe: mind.
2,10 m
Deckenneigung: 1
Prozent
Stellplätze gesamt: 251
davon ebenerdig: 38
davon auf Parkebenen: 213
Fahrradstellplätze auf
Ebene 0 (Aufstellung höhenversetzt): 100
Fahrradstellplätze für
E-Bikes inkl. Lademöglichkeit: 16
Fahrradstellplätze für
Lastenräder inkl. Lademöglichkeit: 10
In dem beigefügten
Entwurf ist beispielhaft eine Holzfassade in vertikaler Anordnung visualisiert.
Die tatsächliche Außengestaltung bedarf insbesondere einer Abstimmung mit dem
Gestaltungsbeirat der Stadt Coesfeld.
Die WBC soll im Rahmen
einer Inhouse-Vergabe auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten
Vertragsentwurfs mit folgenden Leistungen beauftragt werden:
·
Erstellung eines Pflichtenheftes mit Festlegung der
verbindlichen Anforderungen an das Bauwerk
·
Baugrunduntersuchung des Geländes zur Ermittlung
der Grundlagendaten für eine Bauwerksgründung
·
Funktionalausschreibung der Bauleistungen für die
Errichtung auf der Grundlage des Pflichtenheftes und der Baugrunduntersuchung
·
Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistung
Der Kreis Coesfeld wäre Bauherr und würde auch später Eigentümer des
Grundstückes mit dem aufstehenden Parkhaus bleiben. Im Rahme der näheren
Planungen wäre festzulegen, ob und in welcher Form der Betrieb des Parkhauses
an die WBC oder einen Dritten vergeben wird. Denkbar wäre in diesem
Zusammenhang, dass die Behörden im Umfeld bzw. die Christophorus Klink
Parkkontingente für Ihre Beschäftigten gegen eine Gebühr anmieten können. Dies wäre
im weiteren Projektverlauf ebenso herauszuarbeiten wie die Prüfung von
Fördermöglichkeiten (u. a. auch in Verbindung mit der Einrichtung der
Mobilstation).
II. Entscheidungsalternativen
Die Planungen für den Bau des Parkhauses werden nicht weiterverfolgt und
das Grundstück wird weiter als Parkfläche für die kreiseigenen Beschäftigten
genutzt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Eine Konkretisierung der Kosten nebst Vorlage eines
Finanzierungskonzeptes ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, da die
Planungen zunächst unter Berücksichtigung der u. a. mit der Stadt Coesfeld
erforderlichen Abstimmungsgespräche weiter präzisiert werden müssten. Nach
einer ersten groben Kostenschätzung der Goldbeck Nord GmbH auf Basis des
Vorentwurfs ist mit Baukosten in Höhe von rund 4,25 Mio. € (ohne vorbereitende
Maßnahmen / Erschließungskosten) zu rechnen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).