Beschlussvorschlag:
ohne
Der Ausschuss nimmt den Bericht über die
Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2021 zur
Kenntnis.
I. Sachdarstellung
Nach Ziffer 5 der
„Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises
Coesfeld zur Budgetierung“ vom 05.12.2007 berichten die Schulleitungen und die
Verwaltung nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres dem Ausschuss für
Bildung, Schule und Integration über die Ausführung der Vereinbarung.
In der Anlage 1 werden die vorläufigen
Budgetabschlüsse der Ergebnisrechnung und in der Anlage 2 die vorläufigen
Budgetabschlüsse der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2021 dargestellt.
Änderungen für die endgültigen Budgetabschlüsse der Berufskollegs sind zu der
Jahresrechnung nicht zu erwarten.
Nach der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld
für das Haushaltsjahr 2021 in Verbindung mit den Leitlinien der Budgetierung (Anlage
der Haushaltssatzung) sowie der Budgetvereinbarung bleiben die nicht in
Anspruch genommenen Ermächtigungen für Aufwendungen aus dem jeweiligen Budget
in Höhe von 75 v. H. bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die
verbleibenden Mittel können nach Wahl der Schulen ganz oder teilweise auch für
investive Maßnahmen verwendet werden.
Nach Abstimmung mit den Schulleitungen sollen die
nach den Budgetabschlüssen zur Verfügung stehenden Mittel am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und am Pictorius-Berufskolleg in 2022
konsumtiv verwendet werdet. Das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg sieht einen
Betrag in Höhe von 100.000 € zur investiven Verwendung vor, den verbleibenden
Betrag von 102.122 € zur konsumtiven Verwendung.
Davon entfallen, wie in Anlage 1, dargestellt:
Berufskolleg |
Nicht verausgabte Mittel Ergebnisplan 2021 |
Übertrag zu 75 % in das Folgejahr |
Verwendung in 2022 |
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg |
248.203 € |
186.152 € |
konsumtiv |
Pictorius-Berufskolleg |
71.662 € |
53.746 € |
konsumtiv |
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg |
269.496 € |
202.122 € |
100.000 €
investiv, 102.122 €
konsumtiv |
Gesamtbetrag |
589.361 € |
442.020 € |
|
Die in 2021 nicht in Anspruch genommenen
Auszahlungsermächtigungen für investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 383.662
€ wurden in voller Höhe - wie in den Leitlinien der Budgetierung geregelt
- in das Haushaltsjahr 2022 übernommen.
Davon entfallen – wie in Anlage 2 dargestellt -
auf das
-Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg: 200.771 €
-Pictorius-Berufskolleg: 116.591 €
-Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg: 66.300
€
Gesamtbetrag: 383.662
€
Die vorgenannten investiven Überträge sind bereits,
wie in der Anlage 2 dargestellt, um die Mittel bereinigt, die zugunsten der
allgemeinen Bauunterhaltung der Schulen aus den Schulbudgets an die Abt. 20
umverteilt worden sind. Diese Mittelumverteilung entsprach auch dem Sinn und
Zweck der Budgetierungsrichtlinien, da die Mittel weiterhin für Zwecke der
Berufskollegs eingesetzt wurden.
Weitere
Informationen können in der Sitzung mündlich erteilt werden.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT,
Klima)
keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem
Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ ist
dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport jährlich zu berichten.