Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 30.04.2022 wird zur Kenntnis genommen.
Den
Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum
Stichtag 30.04. zu berichten. Zudem hat die Verwaltung aufgrund Beschluss des
Kreistags vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage SV-9-1111) je Trimester über die zur Zielerreichung
getroffenen Maßnahmen bei den folgenden Produkten zu berichten:
Budget |
Produkt-Nr. |
Bezeichnung |
01 |
39.01.01 |
Lebensmittelüberwachung |
01 |
70.03.01 |
Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung |
01 |
70.03.02 |
Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und
Gewässerausbau |
02 |
40.03.03 |
Regionales Bildungsbüro des Regionalen
Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld |
02 |
40.05.01 |
Museum Burg Vischering |
02 |
40.05.02 |
Kulturzentrum Kolvenburg |
02 |
40.05.03 |
Sonstige kulturelle Dienstleistungen |
02 |
51.10.02 |
Tagesbetreuung von Kindern |
03 |
20.06.01 |
Gebäudemanagement (ehem. Produkt-Nr. 10.02.01) |
03 |
66.01.01 |
Neu-, Um- und Ausbau der Kreisstraßen |
04 |
01.02.01 |
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
Am 02.10.2020 ist das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG NRW) in Kraft getreten. In den
Haushaltsjahren 2020 und 2021 bestand gemäß § 2 Absatz 2 des NKF-CIG NRW die
Verpflichtung für den Kämmerer, dem Kreistag vierteljährlich über die
finanzielle Lage zu berichten. §
2 des NKF-CIG NRW ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten. Ab dem Haushaltsjahr 2022 besteht somit keine
vierteljährliche Berichtspflicht
nach dem NKF-CIG NRW mehr. Im Rahmen der regulären
Finanzberichterstattung des Kreises Coesfeld zum 30.04. und 31.08. wird dennoch
weiterhin über die Entwicklung des Corona-bedingten Finanzschadens
(außerordentlichen Ertrags) im Haushaltsjahr 2022 informiert.
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur
Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur
Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine
eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) vom 11.04.2022
berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung
zuständigen Organ zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni
2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen
(einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von
Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung
der Schutzsuchenden. Eine entsprechende vierteljährliche Berichterstattung an
den Kreistag des Kreises Coesfeld ist vorgesehen.
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld gibt damit
einen aktuellen Überblick über die finanziellen Entwicklungen in den einzelnen
Budgets und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das zu erwartende
Jahresergebnis 2022. Ferner enthält dieser
Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der getroffenen Maßnahmen bei
den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen Produkten.
Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum 30.04.2022
wird dem Kreistag zur Sitzung vorgelegt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Auswirkungen
können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
prognostiziert werden.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 2 Satz 1 KrO NRW.