Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung 2022 - Finanzbericht zum 30.04.2022
Vorlage
SV-10-0530
Aktenzeichen
20.12.122-001
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 30.04.2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stichtag 30.04. zu berichten. Zudem hat die Verwaltung aufgrund Beschluss des Kreistags vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage SV-9-1111) je Trimester über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen bei den folgenden Produkten zu berichten:

 

Budget

 Produkt-Nr.

Bezeichnung

01

39.01.01

Lebensmittelüberwachung

01

70.03.01

Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung

01

70.03.02

Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau

02

40.03.03

Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld

02

40.05.01

Museum Burg Vischering

02

40.05.02

Kulturzentrum Kolvenburg

02

40.05.03

Sonstige kulturelle Dienstleistungen

02

51.10.02

Tagesbetreuung von Kindern

03

20.06.01

Gebäudemanagement (ehem. Produkt-Nr. 10.02.01)

03

66.01.01

Neu-, Um- und Ausbau der Kreisstraßen

04

01.02.01

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

 

Am 02.10.2020 ist das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG NRW) in Kraft getreten. In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 bestand gemäß § 2 Absatz 2 des NKF-CIG NRW die Verpflichtung für den Kämmerer, dem Kreistag vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten. § 2 des NKF-CIG NRW ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten. Ab dem Haushaltsjahr 2022 besteht somit keine vierteljährliche Berichtspflicht nach dem NKF-CIG NRW mehr. Im Rahmen der regulären Finanzberichterstattung des Kreises Coesfeld zum 30.04. und 31.08. wird dennoch weiterhin über die Entwicklung des Corona-bedingten Finanzschadens (außerordentlichen Ertrags) im Haushaltsjahr 2022 informiert.

 

Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) vom 11.04.2022 berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden. Eine entsprechende vierteljährliche Berichterstattung an den Kreistag des Kreises Coesfeld ist vorgesehen.

 

Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld gibt damit einen aktuellen Überblick über die finanziellen Entwicklungen in den einzelnen Budgets und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das zu erwartende Jahresergebnis 2022. Ferner enthält dieser Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der getroffenen Maßnahmen bei den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen Produkten.

 

Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum 30.04.2022 wird dem Kreistag zur Sitzung vorgelegt.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 prognostiziert werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 2 Satz 1 KrO NRW.

Anlagen: Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum 30.04.2022 (wird zur Sitzung vorgelegt).