Beschlussvorschlag:
Ohne
Der
Bericht 2021/2022 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung
für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – IV.
Schülerzahlprognose |
Zur
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 01.06.2021 wurde die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des
Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr
2020/2021 vorgelegt (SV-10-0215).
Auf
der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2021/2022 wurden nunmehr
schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2034 aktualisiert und der daraus
resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogenannten
Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen
und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl
der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.
Für
die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der
Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante
„ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand
am 31.12.2020, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.
Der
Flüchtlingszuzug aus 2015 hat weiterhin Auswirkungen auf die Nutzung von
Bildungsgängen am Berufskolleg. Dies gilt insbesondere für die
ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Da das genaue Wahlverhalten ehemaliger
Flüchtlinge nicht explizit ausgewertet wurde, lassen sich zu genauen Zahlen
keine Aussagen machen. Von einem Steigerungseffekt ist in dem Fall auszugehen.
Weiter ist durch den aktuellen Zuzug (seit Frühjahr 2022) von Flüchtlingen aus
der Ukraine ein Anstieg der Belegung der AV Klassen der Berufskollegs zu
verzeichnen.
Raumbedarf |
Für
die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl - differenziert nach
Vollzeit und Teilzeit - als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“
ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter
entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die
unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellt.
Den
Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2021 entsprechend
wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schülerinnen und
Schüler des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde
gelegt. Diese Werte müssen in naher Zukunft den tatsächlichen Gegebenheiten
angepasst werden.
Die
für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind
ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld beträgt die Auslastungsquote
rd. 82 %, für das Pictorius Berufskolleg rd. 57 %, für das
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen rd. 67 % und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am
Standort Lüdinghausen rd. 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass
eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die
Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems - nicht
möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für
das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg -
Standort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht (gewerblich
technischer Standort).
Die
Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene
Raumbestand ausreichen müsste, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.
Insgesamt
ergibt sich aus der Summe aller Räumbestände inkl. Anmietungen und der Summe
der Raumbedarfe im Schuljahr 2021/2022 ein Raumüberhang von knapp 17
Schulräumen. Das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg hat trotz Anmietung noch
einen Fehlbedarf von ca. 1 Schulraum, während sich beim Richard-von-Weizsäcker
Berufskolleg am Standort Dülmen, aufgrund Anmietung vor Ort (Container) ein
Raumüberhang von 4 Schulräumen ergibt. Am Standort Lüdinghausen stimmt der
Raumbedarf mit dem Raumbestand (einschl. Anmietung) überein.
Die
Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und die sich daraus
ergebenden Handlungsbedarfe wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs
erörtert. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Klassenfrequenzrichtwerte,
wenn möglich noch in diesem Jahr, einer Anpassung bedürfen.
Am
Pictorius-Berufskolleg besteht ein rechnerischer Raumüberhang von 13 Räumen.
Dieser ist auch auf die Anmietung von 5 Klassenräume im Pavillon der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Entgegen der
Schulraumstatistik, werden diese Räume aber weiter dringend benötigt. In dem
Pavillon sind besondere Fachräume eingerichtet, die nicht in das Hauptgebäude
verlegt werden können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen
Kunstraum, ein Fotostudio und einen Spezial-Werkstattraum für den Fachbereich
Gestaltung. Darüber hinaus wird noch ein Raum für den von der Schule gebauten
Windkanal benötigt. Eine weitere Anmietung dieses Pavillons ist daher zunächst
noch eingeplant. Des Weiteren steht die Turnhalle des Pictorius-Berufskollegs
nicht zur Verfügung. Sie wurde als Corona-Impfstation genutzt und steht nun den
geflüchteten Menschen aus der Ukraine als Unterkunft zur Verfügung. Dadurch
wird es zu einem deutlichen Bedarfsanstieg an Klassenräumen kommen.
Fortschreibung |
Die bisherige Praxis, die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller
Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und
Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl.
Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2022 – zu nutzen, sollte fortgeführt
werden.
Anlagen |
Der
Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:
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Anlage
1: Schülerzahlentwicklung 2011/12 bis 2021/22 und Prognose des
Schüleraufkommens 2022/23 bis 2034/35 – Übersicht Grafik
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Anlage
2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2012 – 01.01.2035
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Anlage
3: Schülerzahlentwicklung 2011/12 bis 2021/22 und Prognose des
Schüleraufkommens 2022/23 bis 2034/35
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Anlage
4: Verteilung des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2029/30 - Planungsbereich I
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Anlage
5: Verteilung des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2029/30 - Planungsbereich II
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Anlage
6: Verteilung des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2029/30 – Insgesamt
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Anlage 7:
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich I
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Anlage 8:
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich II
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Anlage 9:
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten – Insgesamt
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Anlage
10: Raumbilanz für die Schuljahre 2021/22 - 2029/30 - Planungsbereich I
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Anlage
11: Raumbilanz für die Schuljahre 2021/22 - 2029/30 - Planungsbereich II und Insgesamt
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Anlage 12:
Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2021/2022 gemäß
Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2022
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Anlage 13:
Übersicht über die Anmietung von Schulraum
Zuständigkeit |
Die Zuständigkeit
des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.
Anlagen: