Betreff
Bericht 2022 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-10-0535
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Ohne

 

Der Bericht 2021/2022 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. – IV.

 

Schülerzahlprognose

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 01.06.2021 wurde die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2020/2021 vorgelegt (SV-10-0215).

Auf der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2021/2022 wurden nunmehr schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2034 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogenannten Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Für die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante „ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand am 31.12.2020, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.

Der Flüchtlingszuzug aus 2015 hat weiterhin Auswirkungen auf die Nutzung von Bildungsgängen am Berufskolleg. Dies gilt insbesondere für die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Da das genaue Wahlverhalten ehemaliger Flüchtlinge nicht explizit ausgewertet wurde, lassen sich zu genauen Zahlen keine Aussagen machen. Von einem Steigerungseffekt ist in dem Fall auszugehen. Weiter ist durch den aktuellen Zuzug (seit Frühjahr 2022) von Flüchtlingen aus der Ukraine ein Anstieg der Belegung der AV Klassen der Berufskollegs zu verzeichnen.

 

Raumbedarf

 

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl - differenziert nach Vollzeit und Teilzeit - als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellt.

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2021 entsprechend wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt. Diese Werte müssen in naher Zukunft den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld beträgt die Auslastungsquote rd. 82 %, für das Pictorius Berufskolleg rd. 57 %, für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen rd. 67 % und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen rd. 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems - nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Standort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht (gewerblich technischer Standort).

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand ausreichen müsste, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.

Insgesamt ergibt sich aus der Summe aller Räumbestände inkl. Anmietungen und der Summe der Raumbedarfe im Schuljahr 2021/2022 ein Raumüberhang von knapp 17 Schulräumen. Das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg hat trotz Anmietung noch einen Fehlbedarf von ca. 1 Schulraum, während sich beim Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg am Standort Dülmen, aufgrund Anmietung vor Ort (Container) ein Raumüberhang von 4 Schulräumen ergibt. Am Standort Lüdinghausen stimmt der Raumbedarf mit dem Raumbestand (einschl. Anmietung) überein.

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Klassenfrequenzrichtwerte, wenn möglich noch in diesem Jahr, einer Anpassung bedürfen.

Am Pictorius-Berufskolleg besteht ein rechnerischer Raumüberhang von 13 Räumen. Dieser ist auch auf die Anmietung von 5 Klassenräume im Pavillon der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Entgegen der Schulraumstatistik, werden diese Räume aber weiter dringend benötigt. In dem Pavillon sind besondere Fachräume eingerichtet, die nicht in das Hauptgebäude verlegt werden können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen Kunstraum, ein Fotostudio und einen Spezial-Werkstattraum für den Fachbereich Gestaltung. Darüber hinaus wird noch ein Raum für den von der Schule gebauten Windkanal benötigt. Eine weitere Anmietung dieses Pavillons ist daher zunächst noch eingeplant. Des Weiteren steht die Turnhalle des Pictorius-Berufskollegs nicht zur Verfügung. Sie wurde als Corona-Impfstation genutzt und steht nun den geflüchteten Menschen aus der Ukraine als Unterkunft zur Verfügung. Dadurch wird es zu einem deutlichen Bedarfsanstieg an Klassenräumen kommen.

 

Fortschreibung

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2022 – zu nutzen, sollte fortgeführt werden.


 


Anlagen

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

·         Anlage 1: Schülerzahlentwicklung 2011/12 bis 2021/22 und Prognose des Schüleraufkommens 2022/23 bis 2034/35 – Übersicht Grafik

·         Anlage 2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2012 – 01.01.2035

·         Anlage 3: Schülerzahlentwicklung 2011/12 bis 2021/22 und Prognose des Schüleraufkommens 2022/23 bis 2034/35

·         Anlage 4: Verteilung des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2029/30 - Planungsbereich I

·         Anlage 5: Verteilung des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2029/30 - Planungsbereich II

·         Anlage 6: Verteilung des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2029/30 – Insgesamt

·         Anlage 7: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich I

·         Anlage 8: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich II

·         Anlage 9: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten – Insgesamt

·         Anlage 10: Raumbilanz für die Schuljahre 2021/22 - 2029/30 - Planungsbereich I

·         Anlage 11: Raumbilanz für die Schuljahre 2021/22 - 2029/30 - Planungsbereich II und Insgesamt

·         Anlage 12: Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2021/2022 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2022

·         Anlage 13: Übersicht über die Anmietung von Schulraum

 

 

Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.

Anlagen: