Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0554
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- Ohne -

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Rückmeldungen, Anregungen und/oder Bedenken können bis zum 01.07.2022 an die Verwaltung oder direkt an die WBC erfolgen.

 

 

 

I. Sachdarstellung

Der Kreis Coesfeld ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 20 KrWG verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm zu überlassenden bzw. überlassenen Abfälle zu erstellen. Die Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat nach § 6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetzt (LKrWG) alle fünf Jahre zu erfolgen. Inhalt und Umfang eines Abfallwirtschaftskonzeptes ergeben sich aus den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben.

 

Das derzeitige Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des Kreises Coesfeld wurde am 16. Dezember 2015 im Kreistag beschlossen. Die zu 2020 erforderliche Fortschreibung wurde aus folgenden Gründen zunächst ausgesetzt:

 

·      Zur Herstellung der Entsorgungssicherheit für die Entsorgung der Restabfälle über eine thermische Beseitigung musste zunächst eine neue vertragliche Regelung umgesetzt werden.

·      Um weiter Abfälle (hier Bodenaushub und Bauschutt) von der Entsorgung durch den Kreis Coesfeld auszuschließen, musste zunächst die Entsorgungsmöglichkeit für diese Abfälle in Anlagen in und/oder außerhalb des Kreises auf überregionaler Ebene mit den Planungsträgern auf Landesebene abstimmt werden.         

 

Das Abfallwirtschaftskonzept enthält die grundlegenden Anforderungen an die Entsorgung der im Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreis, Städte und Gemeinden) anfallenden Abfälle und stellt eine Synthese aus Belangen der überregionalen Abfallwirtschaft einerseits sowie der lokalen Gegebenheiten und Interessen andererseits dar.

 

Es grenzt zunächst den Zuständigkeitsbereich des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von sonstigen Zuständigkeitsbereichen in dem vorgesehenen Planungszeitraum ab.

 

Danach beschränkt sich die weitere Darstellung und Konzeption auf sämtliche Abfälle, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern innerhalb des Kreises Coesfeld Kraft Gesetz zu entsorgen sind oder zukünftig unter Umständen in Folge von Gesetzesänderungen entsorgt werden müssten.

 

Der Kreis hat die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfes zur Vorlage in den politischen Gremien des Kreises zwecks Beschlussfassung beauftragt.

 

Die WBC hat daraufhin den vorliegenden Entwurf erstellt und in ihrem Aufsichtsrat am 21.03.2022 vorgestellt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll im Weiteren ausreichend Gelegenheit zur Beratung gegeben werden. Rückmeldungen, Anregungen und /oder Bedenken werden bis zum 01.07.2022 an die Verwaltung oder direkt an die WBC erbeten. Parallel wird der Entwurf den Städten und Gemeinden im vorgesehenen Beteiligungsverfahren sowie der Bezirksregierung als zuständiger Genehmigungsbehörde zur Vorabprüfung zugestellt.

 

Die eingegangenen Rückmeldungen, Anregungen und /oder Bedenken werden nach Prüfung bewertet und berücksichtigt. Der dann überarbeitete Entwurf wird mit einer ausführlichen Begründung am 06.09.2022 erneut dem Ausschuss zur Vorbereitung der Beschlussfassung im anschließenden Kreistag vorgelegt.

 

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung mit der Veröffentlichung in deren Amtsblatt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung ergibt sich keine Alternative.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist Bestandteil der auf die WBC übertragenen Aufgaben. Die Finanzierung der Konzepterstellung erfolgt über die kostenrechnende Einrichtung „Abfallwirtschaft“.

 

 

Anlagen:

 

Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Coesfeld