Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 1 AN 4-7 und K 51 AN 2 in Havixbeck (Länge ca. 7,0 km) zu veranlassen.
Die Kreisstraßen K 1 und K 51 befinden sich im
Gemeindegebiet Havixbeck. Die K 51 verläuft, beginnend an der L 550, durch den
Ortskern Havixbeck und endet an der K 1. Die K 1 befindet sich nördlich von
Havixbeck zwischen der L 874 und der Kreisgrenze zu Münster. Die
Streckenabschnitte haben eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m. Die
Verkehrsbelastung liegt auf der K 1 bei ca. 4.300 Kfz/24h
und auf der K 51 bei ca. ca. 3.500 Kfz/24h.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde in
den 80er Jahre ein Radweg angelegt. Dieser wird sowohl im Alltag (zur Schule,
Arbeitsstelle oder zum Einkaufen) als auch von den Freizeitradfahrern gut
angenommen. Insbesondere in den letzten Jahren ist eine starke Zunahme beim
Radverkehr zu beobachten. Verschiedene Themenrouten des Radverkehrsnetzes NRW
führen über die K 1 / K 51. Zudem ist die Strecke im Veloroutenprojekt der
Stadtregion Münster als Zubringer eingebunden.
Der Radweg ist in einem äußerst schlechten
Zustand. In Teilbereiche haben angrenzende Bäume durch die Ausdehnung der
Baumwurzeln den Radweg an zahlreiche Stellen stark geschädigt. Hauptursache ist
aber, dass der vorhandene Aufbau nicht ausreichend ist.
Die Planung sieht vor, den Radweg entsprechend
den aktuellen Richtlinien neu herzustellen. Da die Radwegbreite bereits durchgehend ≥
2,50 m ist, kann die vorhandene Querschnittsaufteilung vom Grundsatz
beibehalten werden. Leichte Anpassungen sind z. T. im Bereich einiger Bäume
vorgesehen. Soweit möglich soll der Radweg von den Bäumen etwas abgerückt
werden.
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern sind in
den Einmündungsbereichen K1/K51 und K1/K50 zusätzliche Querungshilfen vorgesehen. Im Bereich der K 22
wird diese erst im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße und der Anlage
eines Radweges angelegt. Des Weiteren ist beabsichtigt die untergeordnete
Querung des Radweges in den Knotenpunkten K 1 und K 50 in einen Vorrang für den
Radfahrer umzugestalten.
Bautechnisch wird zunächst die Asphaltbefestigung
komplett aufgenommen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen
Schottertragschicht soll diese auf insgesamt 20 cm verstärkt werden.
Anschließend erfolgt der Einbau von Asphalttragschicht (8 cm) und Deckschicht
(3 cm). Der Einbau einer vertikalen Wurzelsperre soll zukünftig eine erneute
Schädigung durch Baumwurzeln vermeiden.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges
liegen bei ca. 2,0 Mio. €. Zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 wurde im HH 2022
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,9 Mio. € festgelegt. 100.000
€ stehen im laufenden Haushalt unter der
Invest.-Nr. 66K01/K51R zur Verfügung.
Die Radwegbaumaßnahme wurde ins Sonderprogramm
"Stadt und Land" aufgenommen. Das Sonderprogramm des Bundes ist
Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen
der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah). Der Fördersatz (aktuell 80 %)
wird durch Bundesmittel auf 90 % aufgestockt. Zudem werden 10% als
Planungspauschale bei den förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Entsprechend
den Vorgaben des Sonderprogrammes müssen die Maßnahmen bis Ende 2023
abgeschlossen sein. Eine Bewilligung der Zuwendung wurde für 2022 in Aussicht
gestellt.
Die Umsetzung der Radwegerneuerung soll in 2
Bauabschnitte erfolgen, da im Bereich der K 51 durch die Verlegung einer
Wasserleitung der Gelsenwasser AG weitere Vorarbeiten notwendig werden. Aktuell
liegt dort eine 40 Jahre alte Leitung (DN 200) auf privatem Grund. Es ist
geplant diese durch eine größere (DN 300) zu ersetzen und soweit möglich öffentliche
Flächen zu nutzen. Die Leitungsverlegung beginnt in etwa 700 m hinter der OD.
Da seitens des Fördergebers für die Umsetzung ein
enger Zeitplan vorgegeben ist (Fertigstellung bis Ende 2023), soll mit der
grundhaften Erneuerung des Radweges an der K 1 begonnen werden. Sobald
Baubeschluss und Bewilligungsbescheid vorliegen, sollen die Bauarbeiten für die
Abschnitte 4-7 öffentliche ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für
August/September 2022 vorgesehen. Als Bauzeit sind für den 1. BA ca. 4 Monate
eingeplant.
Anfang 2023 würden dann die Bauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung und die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 51 in einer gemeinsamen Ausschreibung vergeben. Als Bauzeit sind für den 2. BA (einschl. Verlegung der Wasserleitung) ca. 8 Monate vorgesehen.
Die Gelsenwasser wird sich entsprechend den
gesetzl. Bestimmungen/Rahmenvertrag an den Baukosten beteiligen. Eine genaue Kostenteilung ist aber erst im
Rahmen der Detailabstimmung möglich, da die neue Leitung z.T. auch außerhalb der Asphaltflächen verläuft.
Die
Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt
dar:
|
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschreibung *2) |
Herstellungskosten einschl. aktiv. Eigenleist. *3) |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
K 1 |
364.447 € |
-19.043 € |
-50.971 € |
ca. 1,375 Mio. € |
ca. 1,650 Mio. € |
ca. 36.700 € |
K 51 |
259.618 € |
-13.369 € |
-37.197 € |
ca. 0,825 Mio. € |
ca. 1,020 Mio. € |
ca. 22.700 € |
*1) Die Zustandsbewertung für Radwege wird alle 6
Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Die Radwege an der K 1 AN 4,6 und
7 sowie K 51 AN 2 wurden in „4“ (ausreichend), der Radweg an der K 1 AN 5 in
„5“ (mangelhaft) eingestuft.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktiv. Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte