Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. – V.
Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle:
Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist
verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich notärztlicher
Versorgung und Krankentransporte sicherzustellen.
Wesentliches Kriterium der Bedarfsplanung für die
Notfallrettung ist das Einhalten der Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich
strukturierte Gebiete. Der unter Berücksichtigung von Erfassungsfehlern,
planerischen Unwägbarkeiten und sonstigen von der Normalität abweichenden
Besonderheiten des Einzelfalls (besondere Witterungsverhältnisse, besondere
Verkehrsverhältnisse etc.) im Bedarfsplan mit 90 % veranschlagte
Zielerreichungsgrad wurde im Jahr 2021 verfehlt. Einzelheiten sind in den in
der Anlage beigefügten Aufstellungen zu entnehmen.
Von 16.620 Einsätzen, die im Jahr 2021 unter
Sonderrechtsanordnung gefahren wurden, wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten nach
Dispositionsbeginn bei 14.709 Einsätzen eingehalten (88,50 % nach Anl. 1:
Eintreffzeiten über 12 Minuten mit 11,50 %). Im Vergleich zum Vorjahr kam es
hier zu einer leichten Verbesserung (2020: 88,64 % bei 11.488 Einsätzen).
Der Zielerreichungsgrad von 90 % wurde somit
durchschnittlich in 1,50 % der Einsatzfahrten nicht erreicht. Während in den
Rettungsdienstgebieten Billerbeck und Nottuln mit 90,51 % bzw. 90,06 % der
Zielerreichungsgrad erreicht wurde, liegen die Gebiete Havixbeck, Senden,
Lüdinghausen und Ascheberg unter dem Kreisdurchschnitt.
Der 2018 verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan
sieht neben einer Aufstockung der Vorhaltezeiten vorhandener Rettungsmittel
sowie die Beschaffung weiterer Rettungswagen auch den Neubau mehrerer
Rettungswachen vor.
Folgende Maßnahmen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan
konnten hinsichtlich der Rettungsmittel bereits umgesetzt werden:
-
Die Rettungswache
Ascheberg konnte im Juli 2020 in Betrieb genommen werden.
-
Bei den
Rettungswachen Billerbeck, Lüdinghausen, Dülmen und Nottuln befinden wir uns in
der Planungsphase.
Betriebswirtschaftliches
Ergebnis:
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die
Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan des Produktes
32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet sind und der darüber hinaus
kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Auf der Grundlage
des vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung wurde ein ausgeglichenes
Betriebsergebnis ermittelt.
Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen
zu Grunde, wobei darauf hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik
mit denen der Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem
Gebührenbescheid führt (z.B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz
gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z.B. Verkehrsunfall mit
mehreren Verletzten):
|
Ergebnis |
Kalkulation |
Abweichung (- = Verschlechterung) |
A)
Kennzahlen |
|
|
|
Notarzt-Einsätze (NA) |
7.143 |
6.568 |
+
575 |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) |
6.915 |
6.394 |
+
521 |
Rettungseinsätze (RTW) |
17.753 |
16.787 |
+
966 |
Krankentransporte (KTW) |
6.007 |
5.895 |
+
112 |
B)
Aufwand |
|
|
|
Personalkosten |
13.086.352,49
€ |
14.668.634,02
€ |
1.582.281,53
€ |
Vergütung Notarztgestellung |
2.075.217,07€ |
2.188.486,64
€ |
113.269,57
€ |
Sachkosten (ohne NA und kalkulatorische
Kosten) |
3.931.425,82 € |
4.217.002,00
€ |
285.576,18
€ |
Kalkulatorische Kosten |
1.823.980,00
€ |
2.225.017,91
€ |
401.037,91
€ |
Summe Aufwand: |
20.916.975,38
€ |
23.299.140,57
€ |
2.382.165,19
€ |
C)
Erlöse |
|
|
0,00
€ |
Gebühreneinnahmen |
23.629.886,75
€ |
22.499.140,57
€ |
1.130.746,18
€ |
Sonstige Einnahmen |
113.189,26
€ |
0 |
113.189,26
€ |
Summe Erlöse: |
23.743.076,01
€ |
22.499.140,57
€ |
443.935,44
€ |
D)
Betriebsergebnis |
|
|
|
Aufwand |
20.916.975,38
€ |
23.299.140,57
€ |
2.382.165,19
€ |
Ausgleich nach § 6 KAG |
2.826.100,63 € |
-
800.000,00 € |
3.626.100,63
€ |
Erlöse |
23.743.076,01
€ |
22.499.140,57
€ |
1.243.935,44
€ |
Betriebsergebnis |
0 |
0
€ |
|
Abweichung von der Kalkulation:
Die Abweichungen des Betriebsergebnisses 2021 von der
im Vorfeld erstellten Kalkulation stellen sich wie folgt dar:
Aufwand:
1. Personalkosten:
Hinsichtlich der Personalkosten ergibt sich eine
Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von knapp 1.600.000 €. Dieser Betrag ergibt sich einerseits daraus, dass das
DRK nicht alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen aufgrund der bekannten
schwierigen Situation auf dem rettungsdienstlichen Arbeitsmarkt besetzen konnte
(ca. 1.900.000 €).
Dahingegen stiegen die Personalkosten bei der Stadt
Dülmen um knapp 300.00 €. Diese bedingen sich zum großen Teil aus dem
Kostenersatz für Feuerwehrbeamte.
2. Vergütung
Notarztgestellung:
Bei der Vergütung für die Notarztgestellung kam es zu
einem Minderaufwand i. H. v. ca. 100.000 €.
3. Sachkosten:
Der Minderaufwand in Höhe von 285.000 € bei den
übrigen Sachkosten ergibt sich im Wesentlichen aus coronabedingten Minderausgaben
bei den Verbrauchsmitteln wie bspw. Masken und Schutzanzügen, bei denen das
erwartet hohe Preisniveau nicht im kalkulierten Maß eingetreten ist.
4. Kalkulatorische
Kosten:
Aufgrund zeitlicher Verschiebungen von Investitionen
hat sich hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten ein Minderaufwand in Höhe von
etwa 400.000 € gegenüber dem kalkulierten Wert ergeben.
Erlöse:
1. Gebühreneinnahmen:
Das Betriebsergebnis wird von Mehrerlösen aus Gebühreneinnahmen
in Höhe von etwa 1.130.000,00 € beeinflusst. Nach dem Pandemiejahr 2020 kam es
im Jahr 2021 hinsichtlich der Einsatzfahrten zu einer wesentlichen Steigerung
der RTW-Einsätze um fast 1.000 Einsätze.
Die gestiegenen Einsatzfahrten der Notärzte sind ein
Abbild der hohen Corona-Inzidenzzahlen, da auch weiterhin zu jedem
Corona-Verdachtsfall ein Notarzt gerufen wird.
2. Sonstige
Einnahmen
In der Betriebsabrechnung 2021 sind Erträge laut
Heubeck-Gutachten für abgegebenes Personal aufgrund der
Versorgungslastenteilung in Höhe von in etwa 75.000 € enthalten.
Die weiteren Einnahmen sind größtenteils auf
Versicherungsleistungen zurückzuführen.
In der Gebührenkalkulation 2021 war eine Entnahme aus
der Gebührenausgleichsrücklage i. H. v. 800.000,00 € angesetzt. Tatsächlich konnten
der Rücklage jedoch 2.826.100,63 € zugeführt
werden und müssen gem. § 6 II KAG bei der Kalkulation der zukünftigen
Betriebsergebnisse innerhalb der nächsten vier Jahre berücksichtigt werden.
Anlage 1: Eintreffzeiten 2021
Anlage 2: Einsätze nach Wachen 2017 – 2021 in absoluten Zahlen und Prozentanteilen
Anlage 3: Übersicht verschiedener Einsatzzahlen
Anlage 4: Krankentransport; Einsätze nach Wachen 2017 – 2021 in absoluten Zahlen und Prozentanteilen