Der Bericht über die Verwendung der Fördermittel bzw. den Fortschritt der geförderten Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage
SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung der
beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1
/ KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen
eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g.
Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum
Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen
zu berichten.
Im September 2021 hat der Bundesgesetzgeber eine
Änderung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes beschlossen. Danach müssen
Maßnahmen nach dem KInvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm“) nun zwei
Jahre später, d. h. spätestens bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen sein,
für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog. „Schulsanierungsprogramm“) währt
diese Frist ebenfalls zwei Jahre länger, d. h. bis zum 31.12.2025.
Das aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“
bewilligte Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von
insgesamt vier Kreditverträgen vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei
der Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird.
Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der
jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden. Der
Verwendungsnachweis für die ersten drei Tranchen hat der Kreis Coesfeld im März
2022 bei der NRW.BANK vorgelegt.
Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur
Verfügung gestellten Fördermittel wie Folgt dar:
Förderprogramm |
Fördersumme Kreis COE (in €) |
Bislang in Anspruch genommene Fördersumme (€) |
Offene Fördersumme (in €) |
KInvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm |
5.734.707,48 |
5.406.435,95 |
328.271,53 |
KInvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm |
4.771.619,00 |
0,00 |
4.771.619,00 |
Gute Schule 2020 |
7.156.148,00 |
7.156.148,00 |
0,00 |
GESAMTSUMMEN |
17.662.474,48 |
12.562.584,95 |
5.099.889,53 |
Eine aktuelle Fortschreibung zur Ausführung der
Fördermaßnahmen ist der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt veröffentlichten Maßnahmen- und
Finanzierungskonzeption (vgl. Seiten 89 und 90 des Vorberichts Haushalt 2022)
sind in der Anlage in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.