Begründung:
I. Sachdarstellung
Gemäß § 37 KrO NRW ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.
Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten stets drei Personen zu Schriftführern bestellt sein. Die Bestellung erfolgt zweckmäßigerweise für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages und entspricht der Bestellung der Schriftführer im Kreisausschuss.
Die vom Kreistag in seiner Sitzung am 04.11.2020 bestellte Schriftführerin KOI ´in Ines Reiss steht für die Schriftführung nicht mehr zur Verfügung.
Der bisherigen Praxis folgend wird vorgeschlagen, einen neuen Schriftführer zu bestellen.
II. Entscheidungsalternativen
Ohne.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 37 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.