Beschlussvorschlag: ohne
Der Bericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Mit dem beigefügten Schreiben vom 13.05.2022 bittet die
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Berichterstattung der
Kreisverwaltung über mögliche Maßnahmen zum „Natürlichen Klimaschutz“.
II. Lösung - Bericht
Mit dem im Koalitionsvertrag festgelegten „Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz“ will die Bundesregierung einen substantiellen Beitrag zum
Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die
Folgen der Klimakrise erreichen. Hierzu sollen – in Ergänzung zum „technischen
Klimaschutz“ - die Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz stärker und
gezielter als bisher genutzt werden. Die Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz
sind damit ein relevanter Schritt für eine bessere Krisenvorsorge in Deutschland.
Für die Umsetzung des Aktionsprogramms will die Bundesregierung in den Jahren
2022 bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro bereitstellen.
Als Grundlage für die Maßnahmenumsetzung sieht das Aktionsprogramm vor,
dass Finanzierungs- und Förderprogramme aufgelegt, Vorranggebiete und
Gebietskulissen dargestellt sowie Planverfahren erarbeitet werden. Die
Zuständigkeiten für die Erarbeitung der entsprechenden Vorgaben liegen daher im
ersten Schritt auf der Bundes- bzw. Landesebene. Nichtsdestotrotz ist es jedoch
sinnvoll, auch auf kommunaler Ebene mögliche Programme und Projekte zu
entwerfen, die zukünftig durch das Aktionsprogramm unterstützt und realisiert
werden könnten.
Grundsätzlich steht die Verwaltung dem „Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz“ positiv gegenüber. Einige der im Aktionsprogramm dargestellten
Handlungsfelder werden auch bereits langjährig durch verschiedene Projekte und
Maßnahmen realisiert – oftmals als eine klimatisch positive Begleitwirkung von
Maßnahmen. Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes werden voraussichtlich an
vielen Stellen Schnittmengen mit den Maßnahmen aus dem
Klimafolgenanpassungsprojekt „Evolving Regions“ haben, so dass hier parallel
Projekte entwickelt werden. Planung und Umsetzung von Maßnahmen des
natürlichen Klimaschutzes werden auch zukünftig einen
Schwerpunkttätigkeitsbereich der Kreisverwaltung bilden.
Aufgrund der vielfältigen Ansprüche an die Flächen im Kreis Coesfeld aus
insbesondere der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, der Landwirtschaft und dem
Naturschutz liegt eine enorme Flächenkonkurrenz vor, die zu einer nur
begrenzten Flächenverfügbarkeit führt. Dies ist stets bei der Entwicklung von
Projekten und Programmen zu berücksichtigen, insbesondere, da es sich mit dem
„Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ um ein bundesweites Programm handelt
und dieses nicht zwischen regionalen Besonderheiten differenziert.
Zur Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird im Folgenden
gebündelt unter Beachtung der im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“
genannten Handlungsfelder Stellung genommen, da sowohl bei den Fragen und
Antworten inhaltliche Überschneidungen bestehen:
1.
Welche
der Handlungsfelder des genannten Aktionsprogrammes sind aus Sicht der
Verwaltung für den Klima- und Naturschutz im Kreisgebiet von besonderer
Bedeutung?
2.
Hat die
Verwaltung bereits Projekte erarbeitet, die durch Einsatz von Mitteln aus
diesem Aktionsprogramm realisiert werden können?
3.
Für
welche Handlungsfelder sieht die Verwaltung die Möglichkeit, fristgerecht
Projekte und Maßnahmen zu entwickeln, die durch das Aktionsprogramm
(co-)finanziert werden können?
·
Handlungsfeld
„Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen“
Hier wird im Wesentlichen auf die Sitzungsvorlage SV-10-0427 der Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom
01.12.2021 verwiesen. In dieser wurden u.a. die dem Kreisgebiet unterliegenden
ehemaligen Moorgebiete bzw. organischen Böden kartographisch dargestellt.
In den zwei rezenten Moorgebieten „Venner Moor“ und „Süskenbrocks Moor“
sind in den letzten Jahren durch den Verschluss von nahezu einhundert
Entwässerungsgräben Maßnahmen zur Wiedervernässung durchgeführt worden. In den
„Wäldern Nordkirchen“ entwickelt das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.
gemeinsam mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW ein Konzept zur
Wiedervernässung von Wäldern auf organischen Böden.
Aktuell wird gemeinsam mit der Flurbereinigungsbehörde der
Bezirksregierung Münster im Rahmen eines Flächentauschs die Umwandlung von
Ackerfläche in Feuchtgrünland im „Kottenbrook“ angestrebt.
Eine weitere Vernässung ehemaliger Moorflächen ist aufgrund der
Auswirkungen auf die Bewirtschaftbarkeit der Flächen nur in enger Kooperation
mit landwirtschaftlichen Akteuren realisierbar.
·
Handlungsfeld
„Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“
Mit der Umsetzung der WRRL als ständiger Aufgabenbereich der Abteilung
Umwelt wird ein guter Zustand aller Oberflächenwasserkörper angestrebt.
Zielgebiete sind nicht nur die das Kreisgebiet dominierenden Fließgewässer
Lippe, Stever und Berkel, sondern auch die Vielzahl kleinerer Fließgewässer.
Abgesehen von der Entfernung von Wanderungshindernissen wie z. B. Sohlabstürzen
steht bei jeder Renaturierung die Entwicklung von Sekundärauen im Fokus, was jedoch
wesentlich von der Flächenverfügbarkeit abhängt.
·
Handlungsfeld
„Wildnis und Schutzgebiete“
Wildnisgebiete liegen im Kreis Coesfeld in den Baumbergen, in der Davert
und bei Nordkirchen, stets eingebettet und sichergestellt über eine
Naturschutzgebietsausweisung. Da es sich ausschließlich um Waldflächen im
Eigentum des Landes NRW handelt, erfolgen die Ausweisungen in Zusammenarbeit
mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Im vergangenen Jahr hat die NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege ca. 300 ha große Waldflächen nördlich der Lippe in die Betreuung
des Naturschutzzentrums gegeben. Derzeit laufen dort die vegetationskundlichen
Aufnahmen, je nach ökologischer Voraussetzung ist hier auch eine weitere
Entwicklung von Wildnisgebieten denkbar.
Als weiteren Inhalt sieht das Aktionsprogramm die Verbesserung der
ökologischen Qualität in Schutzgebieten sowie die Ausdehnung von Schutzgebieten
vor. Der Kreis Coesfeld hat in den vergangenen zwei Jahren insgesamt ca. 11 ha
Fläche in bestehenden Schutzgebieten aus Ersatzgeldmitteln erworben, auf denen
Maßnahmen zur Erhöhung der ökologischen Qualität geplant und durchgeführt
werden. Mit der geplanten Ausweisung der Alten Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals
zwischen Senden und Lüdinghausen soll im Rahmen der 1. Änderung des
Landschaftsplans Lüdinghausen eine Fläche von ca. 25 ha unter Naturschutz
gestellt werden.
Die weitere Ausweisung von Schutzgebieten setzt eine entsprechende
Flächenverfügbarkeit voraus, welche – wie bereits erwähnt – äußerst schwierig
zu bedienen ist.
·
Handlungsfeld
„Waldökosysteme“
Die Waldflächen im Kreisgebiet Coesfeld befinden sich überwiegend in
Privatbesitz. Die besondere Verantwortung von Waldflächen im öffentlichen
Besitz ist bereits im Handlungsfeld „Wildnis und Schutzgebiete“ erörtert
worden.
Der Kreis Coesfeld fördert unter bestimmten Bedingungen bereits seit
Jahren den Umbau von Nadelwäldern in klimastabilere und ökologisch wertvollere
Laubwälder durch die Anerkennung von Wald-Ökokonten.
Bezüglich aus klimatischer Sicht positiv zu beurteilender großflächiger
Aufforstungen wird auf die bestehende Flächenkonkurrenz verwiesen.
·
Handlungsfeld
„Böden als Kohlenstoffspeicher“
Die Art der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird im Wesentlichen
beeinflusst durch die europäische gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
Die im Aktionsprogramm genannten Strukturelemente der freien Landschaft
werden von der Kreisverwaltung durch die Programme zur Anpflanzung von
Obstbäumen (bereits langjährig) sowie zur Neuanlage von Hecken (seit 2021)
gefördert.
Die bereits erwähnten Maßnahmen zur Wiedervernässung bzw. die Umwandlung
von Ackerböden in den Moorgebieten tragen zur Erhöhung der Funktion als
CO2-Senke bei. Diese Bereiche stellen eine besondere Zielkulisse bei einem
eventuell möglichen Flächenerwerb dar.
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Handlungsfeld
„Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“
Dieses Handlungsfeld liegt insbesondere in der Planungshoheit der Städte
und Gemeinden, z.B. im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung.
Auf den Liegenschaften des Kreises Coesfeld hat die Kreisverwaltung in
den letzten drei Jahren insgesamt mehr als 400 Bäume gepflanzt, größtenteils
entlang der Kreisstraßen.
Besondere Rücksichtnahme wird auf den Erhalt von Altbaumbeständen bei
Baumaßnahmen gelegt, z.B. im Zuge von Radwegplanungen – aktuell wird die
Stieleichenallee zwischen Billerbeck und Darup einer baumgutachterlichen
Bewertung im Vorfeld der Radwegplanung unterzogen.
Zudem wird eine extensivere Nutzung der Außenanlagen angestrebt, wie
bereits in den Grünflächen vor dem Kreishaus 1 mit der gezielten Anpflanzung
von heimischen Wildblumen durchgeführt. Eine weitere mögliche Maßnahme könnte
die Begrünung der Flachdächer der Kreisverwaltung darstellen.
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Handlungsfeld
„Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung“
Dieses Handlungsfeld obliegt insbesondere den Landes- und Bundesbehörden
wie z.B. LANUV, BfN, MULNV. Das Naturschutzzentrum übernimmt derartige Aufgaben
bei der Schutzgebietsbetreuung und im Auftragsverhältnis des Landes im Rahmen
des Arbeits- und Maßnahmenplans.
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Handlungsfelder
„Forschung und Kompetenzaufbau“ sowie „Zusammenarbeit in der EU und
international“
Diese Handlungsfelder liegen nicht im Aufgabenbereich einer
Kreisverwaltung.