Betreff
Entwicklung eines "Zero-Waste"-Konzeptes; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2022
Vorlage
SV-10-0589
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales „Zero Waste-Konzept“ für den Kreis Coesfeld zu entwickeln, das den Besonderheiten der deutschen und europäischen Bestimmungen im Umwelt- und Abfallbereich entspricht. Hierbei ist auf die Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und weiterer Akteure im Kreisgebiet zu achten.

 

 

Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.

Begründung:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 17.05.2022 stellte die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den im Beschlussvorschlag genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

 

Seitens der Verwaltung wird wie folgt Stellung bezogen:

 

„Zero Waste“ bedeutet wörtlich übersetzt „null Abfall“ und meint damit den Erhalt aller Ressourcen durch verantwortungsvollen Konsum, nachhaltige Produktion sowie die Wiederverwendung und Verwertung von Produkten und Materialien. Im Mittelpunkt steht dabei die fünfstufige Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetztes, in der die Vermeidung von Abfällen das vorrangige Ziel ist.

 

Wichtig ist, klar zu machen, dass „Zero Waste“ nicht bedeuten kann, sich der Illusion hinzugeben, dass in naher Zukunft gar keine Abfälle mehr im Kreis Coesfeld anfallen. Es werden immer Abfälle entstehen, die sich nicht verwerten lassen – etwa, weil es für sie grundsätzlich keine Verwertungsmöglichkeit gibt, sie mit Schadstoffen belastet sind oder eine Verschmutzung ein effektives Recycling verhindert.

 

Das vorrangige Ziel eines Zero-Wast Konzeptes liegt also in der Vermeidung von Abfällen und der Reduzierung der Restabfallmengen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Beispiel im Rahmen eines „Zero-Waste“-Konzeptes das Ziel gesetzt die Restabfallmenge bis 2035 auf 120 kg pro Einwohner und Jahr (kg/Ea) zu reduzieren. Der Kreis Coesfeld unterschreitet dieses Ziel gemäß der aktuell vorgelegten Abfallstatistik mit 93 kg/Ea im Jahr 2021 bereits heute deutlich. Dabei sind städtische und ländliche Strukturen sicher nicht direkt vergleichbar. Die Zahlen zeigen aber doch, dass die Anstrengungen und Maßnahmen im Kreis Coesfeld zur Abfallvermeidung und zur stofflichen Getrennterfassung von Abfällen/Wertstoffen Wirkung zeigen. Dies ermöglicht - an den Stellen, an denen der Kreis über die WBC als öffentlich-rechtlicher Entsorger Einfluss nehmen kann – Stoffkreisläufe zu schließen und damit Ressourcen und Klima zu schützen.

 

Alle Maßnahmen des Kreises Coesfeld, die diesem Ziel dienen, sind im aktuell zur Beratung vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Coesfeld (AWK) beschrieben und festgelegt. Das AWK ist somit bereits das „Zero-Waste“-Konzept für den Kreis Coesfeld. So ist zum Beispiel ab dem kommenden Jahr eine Getrennterfassung von Textilabfällen vorgesehen, um ein stoffliches Recycling nicht weiter zu verwendender Textilabfälle zu erreichen. Andere weitergehende Maßnahmen können mit dem AWK beraten und eingebracht werden. Ein separates „Zero-Waste“-Konzept ist somit nicht erforderlich.

 

Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass das deutsche Abfallrecht aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen besteht: dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Verpackungsgesetz, der Bioabfall-, der Altholz- und der Gewerbeabfallverordnung und vielen mehr. Für jede einzelne Abfallart ist ein Entsorgungsweg aufzubauen, der den rechtlichen und technischen Vorgaben entspricht. Da hierfür nicht nur der Kreis Coesfeld zuständig ist, der damit seinerseits die WBC beauftragt hat, sondern beispielsweise auch Herstellerinnen und Hersteller von Elektrogeräten oder Batterien oder die Dualen Systeme für Verpackungsabfälle, ergibt sich ein komplexes System, das dem Großteil der Menschen im Kreis Coesfeld vermutlich nicht bekannt ist. Der Kreis Coesfeld ist nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) „nur“ für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten zuständig. Mit dieser Aufgabe des Kreises wurde die WBC beauftragt. Die Entsorgungspflicht umfasst die Verwertung und die Beseitigung der Abfälle.

 

Die Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten hingegen obliegt in Nordrhein-Westfalen rechtlich den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich deshalb in erster Linie zunächst die Städte- und Gemeinden für die Erstellung eines separaten "Zero Waste“-Konzeptes auf kommunaler Ebene aussprechen müssten.