Betreff
Auswahlverfahren Familienzentrum 2022/23
Vorlage
SV-10-0600
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Zur Teilnahme an der nächsten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ im Kindergartenjahr 2022/23 wird folgende Kindertageseinrichtung bestimmt:

DRK KiTa Am Kastanienbaum, Erlenstraße 2, 59348 Lüdinghausen-Seppenrade

I. Sachdarstellung

Mit der Schaffung von Familienzentren wird seit 2006/2007 Eltern der Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten erleichtert. Ziel ist es Familien bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen und damit sowohl zu einer frühzeitigen Förderung und Prävention als auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Familienzentren organisieren und vermitteln zahlreiche Hilfsangebote, die das Wohlergehen von Familien stützen und für Eltern und Kinder alltagsnah und gut erreichbar sind. Sie bieten zum Beispiel offene Sprechstunden für Erziehungs- und Familienberatung an oder vermitteln und begleiten in eine weitergehende Beratung. Niedrigschwellige Elterncafés, Elternveranstaltungen zu pädagogischen Themen und Erziehungs-Kompetenz-Kurse tragen dabei ebenso zur Prävention und frühen Förderung bei, wie musisch-kreative und Bewegungs- sowie Ernährungsangebote für Eltern und Kinder.

 

Die Landesregierung stellt jährlich Kontingente für den Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung. Laut ministeriellem Erlass vom 21.02.2022, der dem Kreisjugendamt am 15.03.2022 vom Landesjugendamt übermittelt wurden, werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt 150 neue Familienzentren gefördert. 

 

Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke wurde anhand eines Förderschlüssels vorgenommen, der sowohl soziale, als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung wurden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und „SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ zu Grunde gelegt.

 

Auch für das Kreisjugendamt Coesfeld ist für 2022/23 ein neues Familienzentrum vorgesehen. Dieses ist bis spätestens 15.06.2022 über das E-Government-Verfahren FamZ.web/KiBiz.web zu beantragen.

 

Mit Rundschreiben des Kreisjugendamtes vom 15.03.2022 wurden alle Kindertageseinrichtungen und Träger aufgefordert, sich bei Interesse an einer Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum bis zum 22.04.2022 beim Jugendamt formlos zu bewerben. Aufgrund fehlender Bewerbungen wurde auf Grundlage der mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2013/14 abgestimmten Auswahlkriterien ein aktueller Versorgungsstand ermittelt. Dabei ergibt sich folgende Rangfolge zu Versorgungsdefiziten: 

 

Ort

vorhandene FamZ 21/22

vorgesehene Anzahl
FamZ 22/23

Versorgungsdefizit

Rang

Lüdinghausen

4

5,51

-1,51

1

Havixbeck

2

2,06

-0,06

2

Rosendahl

2

2,05

-0,05

3

Senden

4

3,95

0,05

4

Ascheberg

3

2,94

0,06

5

Billerbeck

2

1,94

0,06

5

Nottuln

4

3,87

0,13

6

Olfen

2

1,86

0,14

7

Nordkirchen

2

1,81

0,19

8

 

25

26

-1,00

 

 

Aufgrund des Versorgungsdefizites in Lüdinghausen wurde nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung eine Interessensanfrage beim DRK Kreisverband, als Träger mehrerer Einrichtungen in Lüdinghausen, gestellt. Daraufhin bekundete die DRK Kita Am Kastanienbaum in Lüdinghausen-Seppenrade ihr Interesse an der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum.     

 

Da sich die Einrichtung aufgrund ihrer Größe und der Vielzahl von Familien, an die sich die Angebote richten würden, sehr gut zur Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum eignet, schlägt die Verwaltung vor, der DRK KiTa Am Kastanienbaum in Lüdinghausen-Seppenrade den Zuschlag für die Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2022/23 zu erteilen.

 

Im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren für die Familienzentren sind für den Jugendhilfeausschuss darüber hinaus noch folgende Information von Interesse:

 

Die Kindertageseinrichtung St. Urban in Senden-Ottmarsbocholt wird zum Kindergartenjahr 2022/2023 in zwei eigenständige Einrichtungen (Kita St. Urban und Kita St. Theresa), geteilt.  Für das bisherige Einzelfamilienzentrum, welches bereits zertifiziert und gefördert wurde, wird ein Antrag zur Neuzertifizierung als Verbundfamilienzentrum mit der neuen Kath Kita St. Theresa in Senden-Ottmarsbocholt gestellt. Für den im Vorjahr bereits geförderten Kath. Kindergarten St. Josef in Nottuln – Appelhülsen wird ebenfalls ein Antrag für die Förderung gestellt, da die Einrichtung bis zum 15.03.2022 noch nicht zertifiziert wurde und insofern noch nicht im KiBiz-Zuschussantrag berücksichtigt werden konnte.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel

als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 20.371,69 EUR im Kindergartenjahr 2022/23 verbunden. Diese Förderung wird jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 43 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz ist eine Auswahlentscheidung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung und somit durch den Jugendhilfeausschuss vorgesehen.