Betreff
Bericht der Verbraucherberatungsstelle Dülmen
Vorlage
SV-10-0610
Aktenzeichen
01.12.45
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Der Vertrag zur Einrichtung einer Verbraucherberatung im Kreis Coesfeld zwischen dem Kreis Coesfeld, der Stadt Dülmen und der Verbraucherzentrale NRW wurde am 20.08.2013 zunächst mit einer Gültigkeit von 5 Jahren bis zum 31.12.2018 abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird (Regelungen aus § 10 des Vertrages).

 

Der Vertrag ist zurzeit bis zum 31.12.2023 gültig und verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2028. Seitens der Verwaltung liegen keine Gründe vor den Vertrag zu kündigen, sodass die gute Kooperation fortgeführt werden soll. Die Stadt Dülmen möchte ihren Vertrag ebenfalls verlängern.

 

Der Kreis Coesfeld, sowie die Stadt Dülmen beteiligen sich aktuell zu je 25 % (rd. 65.000 € pro Jahr) an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Dülmen, wobei Einnahmen aus Beratungsentgelten etc. anteilig berücksichtigt werden. Durch einen von der Verbraucherzentrale NRW vorlegten nachvollziehbaren Finanzierungsplan hat der Kreis Coesfeld in der Haushaltsplanung bis 2026 bereits eine Steigerung auf 74.000 € vorgesehen.

 

Die Beratungen der Verbraucherberatung finden sowohl in der Hauptstelle in Dülmen sowie einmal im wöchentlichen Wechsel in Lüdinghausen und Coesfeld statt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Verbraucherberatung wird in der Sitzung über die aktuellen Tätigkeiten der Verbraucherberatungsstelle in Dülmen berichten und für die Beantwortung etwaiger Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen:

Im Produkt 04.01.02.03 wurden die Kostensteigerungen für die Haushaltsjahr 2023 bis 2026 bereits berücksichtigt.

 

Personal, IT, Klima:

Keine.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ist nach der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse des Kreises Coesfeld vom 04.11.2020 in der zurzeit gültigen Fassung zuständig.