I. Sachdarstellung
Im Ausschuss für Schule, Bildung und Integration ist für den Integrationsbereich vereinbart, dass das KI in den jeweiligen Sitzungen primär über besondere Projekte und aktuelle Maßnahmen der Integrationsarbeit berichtet. Hierzu zählen aktuell insbesondere die Nachhilfeaktionen vor und in den Sommerferien, die Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ und des Landesprojekts „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Die (weiteren) Regelangebote des KIs werden dann in der nächsten Ausschusssitzung in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2023 wieder thematisiert.
Feriennachhilfeaktion
Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Einwanderungsgeschichte und geflüchtete Kinder und Jugendliche stoßen aufgrund der häufig noch zu bewältigenden Spracherwerbsprobleme der deutschen Sprache auf besondere Schwierigkeiten in der Schule. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen verschlechterten die Situation für fast alle SuS, die Kinder mit Einwanderungsgeschichte sind hier aber noch einmal besonders betroffen. Gründe hierfür sind die oftmals sehr beengte Wohnsituation (z.B. in Sammelunterkünften), die mangelnde Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die teilweise fehlende Möglichkeit der Eltern, ihre Kinder im Homeschooling zu unterstützen.
Das KI entwickelte deshalb bereits vor Jahren ein Ferien-Nachhilfe-Programm, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, versäumten Lernstoff nachzuholen. Zwei Wochen lang arbeiteten die SuS täglich 3 Stunden an individuellen Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die ihnen im Vorfeld von ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgetragen wurden. Aber auch Sprach-, Mathematik- und Gesellschaftsspiele förderten den Spaß der SuS und gleichzeitig den mündlichen Sprachgebrauch.
Qualifizierte Lernbegleitungen (pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Lehrkräfte in Nebentätigkeit, OGS-Mitarbeitende) werden als Honorarkräfte beim KI beschäftigt und leiten die Kurse, an denen jeweils ca. 5-7 SuS teilnehmen. In den Sommerferien 2022 beteiligten sich 26 Schulen an 24 Standorten im Kreis und bildeten dort insgesamt 36 Lerngruppen. Erstmals wurden auch 8 Lerngruppen nur für ukrainische SuS gebildet. Diese wurden von zwei ukrainischen Lehrkräften unterrichtet. Zwei arabische Lehrkräfte unterstützten die Feriennachhilfeaktion ebenfalls. Erstmals wurde auch eine Schwimmgruppe zum Erwerb des „Seepferdchens“ gebildet. Insgesamt nahmen ca. 230 Schülerinnen und Schüler an der Maßnahme teil.
„Mimi & Drako“
Bei Rückmeldungen aus den Kitas und den Grundschulen wiesen die
Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte häufiger darauf hin, dass es
manchen Kindern mit Einwanderungsgeschichte noch schwerfalle, einige der
Fertigkeiten mitzubringen, die im Einschulungsalter meist als
selbstverständlich gelten. Den eigenen Namen schreiben und die Schnürsenkel
binden zu können, gehören beispielsweise dazu. Hinzu kommen natürlich,
insbesondere bei den erst kürzlich nach Deutschland gekommenen Kindern,
Probleme mit der deutschen Sprache und auch Sorgen vor der erneuten Umstellung
der Lebenssituation. Diesem Sammelsurium hilfreich zu begegnen, ist das Ziel
der KI-Maßnahme „Mimi & Drako“. Diese beiden Handpuppen, geführt von
entsprechend pädagogisch qualifizierten Honorarkräften des KIs, begleiten die
angehenden Grundschülerinnen und Grundschüler einmal in der Woche zwischen den
Oster- und Sommerferien und in der letzten Sommerferienwoche an 5 Tagen für
jeweils ca. 2 – 3 Stunden bei der Vorbereitung eines gelungenen Schulstarts.
Alle Gruppentreffen finden in der „neuen Schule“ statt, um auch hier den
Übergang zu erleichtern.
In 2022 nutzten 9 Schulen mit ca. 80 SuS dieses Angebot des Kommunalen
Integrationszentrums.
Aktueller Stand
der Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“
Das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“
wird seit der grundsätzlichen Entscheidung des Kreistages zur Umsetzung in
jeder Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Integration hinsichtlich
des jeweils aktuellen Standes thematisiert. Eine erneute Darstellung des
inhaltlichen Auftrags und der Zielsetzungen kann deshalb an dieser Stelle
unterbleiben. Hierzu wird auf die bisherigen Kreistagsbeschlüsse, die
Sitzungsvorlagen und Niederschriften verwiesen.
Nachdem im Rahmen des offenen
Interessebekundungsverfahrens zur Besetzung von weiteren 6 sog. „Case-
Management-Stellen“ (Modul II des Landesprogramms) die Träger der freien
Wohlfahrt mit Rücksicht auf die Priorisierung kommunaler Verantwortlichkeiten
insbesondere im Hinblick auf die neuen Integrationsaufgaben für ukrainische
Kriegsflüchtlinge ihr Interesse verneinten oder zurückzogen, werden diese
Stellen an die Städte und Gemeinden im Kreis vergeben. Die Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister einigten sich darauf, dass die Städte Coesfeld, Dülmen und die
Gemeinde Ascheberg jeweils für eine Kreisregion Anstellungsträger der
Case-Management-Stellen werden. Die Städte und Gemeinden griffen damit den
grundsätzlichen Wunsch des Kreises auf, gemeindescharfe und gleichzeitig
regionale Zuständigkeiten zu etablieren.
Der Kreis kam dem Wunsch der Kommunen nach
einem leicht veränderten Zuschnitt der Regionen nach. Aktuell sollen folgende
Regionen gebildet werden:
„Region Nord“ = Städte Billerbeck und
Coesfeld, Gemeinden Havixbeck und Rosendahl,
„Region Mitte“ = Stadt Dülmen, Gemeinde
Nottuln,
„Region Süd“ = Städte Lüdinghausen und Olfen,
Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Senden
In jeder Region übernimmt eine strategische
Koordinierungskraft (Modul 1 in KIM) des KIs die Koordinierung der (einheitlichen)
Arbeitsweisen und die Fachaufsicht über die Case-Management-Stellen der Städte,
Gemeinden und des KIs und führen die kreisweiten Belange in die zuständigen
Behörden und Gremien und zurück.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV liegt
den drei designierten Anstellungsträgern der Weiterleitungsvertrag über die
Landesförderung und die strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen als
Entwurf des Kreises zur Prüfung vor.
Im Modul III (Ausländer – und
Einwanderungsbehörde) sind mittlerweile beide Vollzeitstellen besetzt. Es
erfolgt auch dadurch eine engere Zusammenarbeit zwischen der ABH/EBH und dem
Kommunalen Integrationszentrum, sowohl in Einzelfällen als auch bei der
strukturellen Integrationsarbeit, vgl. dazu auch die Ausführungen zur Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (s.u.).
Aktueller Stand zur
Umsetzung der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAuA)
Im Ausschuss wurde mehrmals über die Landesinitiativen „Gemeinsam
klappt’s“ (heute Baustein 6 in DiAuA, s.u.) und „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ berichtet. Der Kreistag beschloss am 09.09.2020 die die Landesförderung
ergänzende fiskalische und inhaltliche Unterstützung durch den Kreis Coesfeld.
Die Initiativen bieten die gezielte Förderung von jungen Erwachsenen (18 – 27
Jahre), die nach dem Aufenthaltsrecht nur „geduldet“ oder „gestattet“ und von
gesetzlichen Integrationsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind.
Inzwischen erklärte das Land NRW die Verlängerung dieser
Landesinitiative um ½ Jahr bis zum 30.06.2023. Es werden allerdings keine
weiteren Mittel gewährt, die genehmigte Landesförderung kann über weitere 6
Monate „gestreckt“ werden. Der Kreis Coesfeld ist bei den bisherigen Planungen
vom Ende der Landesinitiative zum 31.12.2022 ausgegangen.
Baustein I „Coaching“
Insgesamt gibt es drei Vollzeitäquivalenzen für das
Coaching im Kreis Coesfeld. Als Träger einer jeweiligen Vollzeitäquivalenz fungieren
der DRK Kreisverband Coesfeld e.V. (eine Mitarbeiterin), der Caritasverband für
den Kreis Coesfeld e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende) und das Havixbecker
Modell e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende).
Um möglichst viele der jungen Erwachsenen von dieser
Initiative profitieren zu lassen, wurden im Frühjahr 2022 vom KI 133 Personen
mit einer Duldung und 39 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung angeschrieben
und auf das Projekt und die jeweiligen Ansprechpartner aufmerksam gemacht. Der
Personenkreis war zuvor von der Ausländerbehörde des Kreises identifiziert
worden. Die weitaus überwiegende Zahl der 18 – 27jährigen konnte danach auch
von den Coachingkräften erreicht werden. Welche Unterstützungsmöglichkeiten die
Coaches bieten und welche einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden, wird der zum
Ende des Jahres erwartete Sachbericht darlegen.
Bausteine II „berufsbegleitende Qualifizierung“ und IV
„schul,- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse“
Die Kursangebote dieser beiden Bausteine in
Kooperation mit der GEBA und den Handwerksbildungsstätten wurden in 2021 und in
der 1. Jahreshälfte 2022 bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen. Nach
Durchführung einer niedrigschwelligen Sprachstandserhebung und einer
einzelfallbezogenen Bedarfsermittlung an insgesamt 7 Tagen an den
GEBA-Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen mit 59 Teilnehmenden sowie
der engeren Zusammenarbeit mit den Coachingkräften soll kurzfristig erneut ein
passendes, niedrigschwelliges Kursangebot unterbreitet werden.
Baustein III „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“
Der Hauptschulabschluss-Kurs, der in Kooperation mit
der VHS Lüdinghausen stattfand, endete mit den Abschlussprüfungen Ende Mai 2022
für 4 Teilnehmende erfolgreich. Der Kurs startete mit insgesamt 11
Teilnehmenden. Aus unterschiedlichen Gründen (Abschiebungen, SGB II Bezug,
Motivation) mussten oder wollten Teilnehmende den Kurs verlassen. Eine
Neuauflage Anfang 2023 wird überlegt.
Baustein VI „Teilhabemanagement“
Die Landesförderung dieses Bausteins endete am
30.06.2022. Im Kreis Coesfeld endete die Umsetzung bereits Ende April d.J. mit
dem Ausscheiden der beiden Mitarbeiterinnen beim Caritasverband für den Kreis
Coesfeld e.V., welcher als Träger der befristeten 1,5 Vollzeitstellen fungierte.
Die Aufgaben des Teilhabemanagements wurde in den Aufgabenbereich des Case
Managements im Kommunalen Integrationsmanagement überführt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auch in der ersten Jahreshälfte 2023
fortzusetzen. Die bisherigen Aufgaben der Coachingkräfte könnten dann in jedem
noch nicht abgeschlossenen Einzelfall an die bis dahin voraussichtlich
besetzten Case-Managementstellen in den Städten und Gemeinden sowie beim KI
übergeben werden. Notwendige Betreuungen könnten ohne Unterbrechung fortgesetzt
werden. Auch das nochmalige Angebot von speziellen ausbildungsvorbereitenden
oder – begleitenden Kursen für diesen besonderen Personenkreis ist sinnvoll,
zumal die Landesinitiative auch für ukrainische Kriegsflüchtlinge im
entsprechenden Lebensalter geöffnet wurde.
Natürlich soll an dieser Stelle den
Haushaltsberatungen 2023 nicht vorgegriffen werden. Mit Rücksicht auf sich aber
bereits aktuell ergebende fiskalische Unsicherheiten hinsichtlich der möglichen
Verlängerung von Arbeitsverträgen („Coachingkräfte“) oder der Initiierung von
Förderkursen über die Jahreswende hinweg oder in den ersten Monaten in 2023
wäre ein zustimmendes Signal aus dem Fachausschuss für alle Beteiligten aber
hilfreich. Bei aktuell verbleibender Restunsicherheit bedingt durch noch
„spitz“ abzurechnende Kosten bei den Trägern oder evtl. in der 2. Jahreshälfte
noch aufzulegende Maßnahmen wird der Eigenanteil des Kreises für die erste
Jahreshälfte 2023 voraussichtlich bis zu 35.000.-- € betragen. Die durch die
fortgesetzte Umsetzung der Landesinitiative zu vereinnahmende Landesförderung
beliefe sich dann im gleichen Zeitraum auf ca. 140.000.-- €.