Betreff
Sachbericht des Kommunalen Integrationszentrums zu ausgewählten aktuellen Maßnahmen und zum Stand der Umsetzung der Landesprogramme „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Kommunales Integrationsmanagement“
Vorlage
SV-10-0613
Art
Sitzungsvorlage

I. Sachdarstellung

 

Im Ausschuss für Schule, Bildung und Integration ist für den Integrationsbereich vereinbart, dass das KI in den jeweiligen Sitzungen primär über besondere Projekte und aktuelle Maßnahmen der Integrationsarbeit berichtet. Hierzu zählen aktuell insbesondere die Nachhilfeaktionen vor und in den Sommerferien, die Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ und des Landesprojekts „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Die (weiteren) Regelangebote des KIs werden dann in der nächsten Ausschusssitzung in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2023 wieder thematisiert.

 

 

Feriennachhilfeaktion

 

Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Einwanderungsgeschichte und geflüchtete Kinder und Jugendliche stoßen aufgrund der häufig noch zu bewältigenden Spracherwerbsprobleme der deutschen Sprache auf besondere Schwierigkeiten in der Schule. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen verschlechterten die Situation für fast alle SuS, die Kinder mit Einwanderungsgeschichte sind hier aber noch einmal besonders betroffen. Gründe hierfür sind die oftmals sehr beengte Wohnsituation (z.B. in Sammelunterkünften), die mangelnde Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die teilweise fehlende Möglichkeit der Eltern, ihre Kinder im Homeschooling zu unterstützen.

 

Das KI entwickelte deshalb bereits vor Jahren ein Ferien-Nachhilfe-Programm, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, versäumten Lernstoff nachzuholen. Zwei Wochen lang arbeiteten die SuS täglich 3 Stunden an individuellen Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die ihnen im Vorfeld von ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgetragen wurden. Aber auch Sprach-, Mathematik- und Gesellschaftsspiele förderten den Spaß der SuS und gleichzeitig den mündlichen Sprachgebrauch.

 

Qualifizierte Lernbegleitungen (pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Lehrkräfte in Nebentätigkeit, OGS-Mitarbeitende) werden als Honorarkräfte beim KI beschäftigt und leiten die Kurse, an denen jeweils ca. 5-7 SuS teilnehmen. In den Sommerferien 2022 beteiligten sich 26 Schulen an 24 Standorten im Kreis und bildeten dort insgesamt 36 Lerngruppen. Erstmals wurden auch 8 Lerngruppen nur für ukrainische SuS gebildet. Diese wurden von zwei ukrainischen Lehrkräften unterrichtet. Zwei arabische Lehrkräfte unterstützten die Feriennachhilfeaktion ebenfalls. Erstmals wurde auch eine Schwimmgruppe zum Erwerb des „Seepferdchens“ gebildet. Insgesamt nahmen ca. 230 Schülerinnen und Schüler an der Maßnahme teil. 

 

 

„Mimi & Drako“

 

Bei Rückmeldungen aus den Kitas und den Grundschulen wiesen die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte häufiger darauf hin, dass es manchen Kindern mit Einwanderungsgeschichte noch schwerfalle, einige der Fertigkeiten mitzubringen, die im Einschulungsalter meist als selbstverständlich gelten. Den eigenen Namen schreiben und die Schnürsenkel binden zu können, gehören beispielsweise dazu. Hinzu kommen natürlich, insbesondere bei den erst kürzlich nach Deutschland gekommenen Kindern, Probleme mit der deutschen Sprache und auch Sorgen vor der erneuten Umstellung der Lebenssituation. Diesem Sammelsurium hilfreich zu begegnen, ist das Ziel der KI-Maßnahme „Mimi & Drako“. Diese beiden Handpuppen, geführt von entsprechend pädagogisch qualifizierten Honorarkräften des KIs, begleiten die angehenden Grundschülerinnen und Grundschüler einmal in der Woche zwischen den Oster- und Sommerferien und in der letzten Sommerferienwoche an 5 Tagen für jeweils ca. 2 – 3 Stunden bei der Vorbereitung eines gelungenen Schulstarts. Alle Gruppentreffen finden in der „neuen Schule“ statt, um auch hier den Übergang zu erleichtern.

In 2022 nutzten 9 Schulen mit ca. 80 SuS dieses Angebot des Kommunalen Integrationszentrums.         

 

 

Aktueller Stand der Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“

 

Das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ wird seit der grundsätzlichen Entscheidung des Kreistages zur Umsetzung in jeder Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Integration hinsichtlich des jeweils aktuellen Standes thematisiert. Eine erneute Darstellung des inhaltlichen Auftrags und der Zielsetzungen kann deshalb an dieser Stelle unterbleiben. Hierzu wird auf die bisherigen Kreistagsbeschlüsse, die Sitzungsvorlagen und Niederschriften verwiesen.

 

Nachdem im Rahmen des offenen Interessebekundungsverfahrens zur Besetzung von weiteren 6 sog. „Case- Management-Stellen“ (Modul II des Landesprogramms) die Träger der freien Wohlfahrt mit Rücksicht auf die Priorisierung kommunaler Verantwortlichkeiten insbesondere im Hinblick auf die neuen Integrationsaufgaben für ukrainische Kriegsflüchtlinge ihr Interesse verneinten oder zurückzogen, werden diese Stellen an die Städte und Gemeinden im Kreis vergeben. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einigten sich darauf, dass die Städte Coesfeld, Dülmen und die Gemeinde Ascheberg jeweils für eine Kreisregion Anstellungsträger der Case-Management-Stellen werden. Die Städte und Gemeinden griffen damit den grundsätzlichen Wunsch des Kreises auf, gemeindescharfe und gleichzeitig regionale Zuständigkeiten zu etablieren.

 

Der Kreis kam dem Wunsch der Kommunen nach einem leicht veränderten Zuschnitt der Regionen nach. Aktuell sollen folgende Regionen gebildet werden:

„Region Nord“ = Städte Billerbeck und Coesfeld, Gemeinden Havixbeck und Rosendahl,

„Region Mitte“ = Stadt Dülmen, Gemeinde Nottuln,

„Region Süd“ = Städte Lüdinghausen und Olfen, Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Senden

 

In jeder Region übernimmt eine strategische Koordinierungskraft (Modul 1 in KIM) des KIs die Koordinierung der (einheitlichen) Arbeitsweisen und die Fachaufsicht über die Case-Management-Stellen der Städte, Gemeinden und des KIs und führen die kreisweiten Belange in die zuständigen Behörden und Gremien und zurück.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV liegt den drei designierten Anstellungsträgern der Weiterleitungsvertrag über die Landesförderung und die strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen als Entwurf des Kreises zur Prüfung vor.

 

Im Modul III (Ausländer – und Einwanderungsbehörde) sind mittlerweile beide Vollzeitstellen besetzt. Es erfolgt auch dadurch eine engere Zusammenarbeit zwischen der ABH/EBH und dem Kommunalen Integrationszentrum, sowohl in Einzelfällen als auch bei der strukturellen Integrationsarbeit, vgl. dazu auch die Ausführungen zur Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (s.u.).

 

 

 

Aktueller Stand zur Umsetzung der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAuA)

 

Im Ausschuss wurde mehrmals über die Landesinitiativen „Gemeinsam klappt’s“ (heute Baustein 6 in DiAuA, s.u.) und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ berichtet. Der Kreistag beschloss am 09.09.2020 die die Landesförderung ergänzende fiskalische und inhaltliche Unterstützung durch den Kreis Coesfeld. Die Initiativen bieten die gezielte Förderung von jungen Erwachsenen (18 – 27 Jahre), die nach dem Aufenthaltsrecht nur „geduldet“ oder „gestattet“ und von gesetzlichen Integrationsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind.

 

Inzwischen erklärte das Land NRW die Verlängerung dieser Landesinitiative um ½ Jahr bis zum 30.06.2023. Es werden allerdings keine weiteren Mittel gewährt, die genehmigte Landesförderung kann über weitere 6 Monate „gestreckt“ werden. Der Kreis Coesfeld ist bei den bisherigen Planungen vom Ende der Landesinitiative zum 31.12.2022 ausgegangen.  

 

Baustein I „Coaching“

Insgesamt gibt es drei Vollzeitäquivalenzen für das Coaching im Kreis Coesfeld. Als Träger einer jeweiligen Vollzeitäquivalenz fungieren der DRK Kreisverband Coesfeld e.V. (eine Mitarbeiterin), der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende) und das Havixbecker Modell e.V. (aufgeteilt auf 2 Mitarbeitende).

 

Um möglichst viele der jungen Erwachsenen von dieser Initiative profitieren zu lassen, wurden im Frühjahr 2022 vom KI 133 Personen mit einer Duldung und 39 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung angeschrieben und auf das Projekt und die jeweiligen Ansprechpartner aufmerksam gemacht. Der Personenkreis war zuvor von der Ausländerbehörde des Kreises identifiziert worden. Die weitaus überwiegende Zahl der 18 – 27jährigen konnte danach auch von den Coachingkräften erreicht werden. Welche Unterstützungsmöglichkeiten die Coaches bieten und welche einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden, wird der zum Ende des Jahres erwartete Sachbericht darlegen.     

 

Bausteine II „berufsbegleitende Qualifizierung“ und IV „schul,- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse“

Die Kursangebote dieser beiden Bausteine in Kooperation mit der GEBA und den Handwerksbildungsstätten wurden in 2021 und in der 1. Jahreshälfte 2022 bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen. Nach Durchführung einer niedrigschwelligen Sprachstandserhebung und einer einzelfallbezogenen Bedarfsermittlung an insgesamt 7 Tagen an den GEBA-Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen mit 59 Teilnehmenden sowie der engeren Zusammenarbeit mit den Coachingkräften soll kurzfristig erneut ein passendes, niedrigschwelliges Kursangebot unterbreitet werden.

 

Baustein III „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“

Der Hauptschulabschluss-Kurs, der in Kooperation mit der VHS Lüdinghausen stattfand, endete mit den Abschlussprüfungen Ende Mai 2022 für 4 Teilnehmende erfolgreich. Der Kurs startete mit insgesamt 11 Teilnehmenden. Aus unterschiedlichen Gründen (Abschiebungen, SGB II Bezug, Motivation) mussten oder wollten Teilnehmende den Kurs verlassen. Eine Neuauflage Anfang 2023 wird überlegt. 

 

Baustein VI „Teilhabemanagement“

Die Landesförderung dieses Bausteins endete am 30.06.2022. Im Kreis Coesfeld endete die Umsetzung bereits Ende April d.J. mit dem Ausscheiden der beiden Mitarbeiterinnen beim Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., welcher als Träger der befristeten 1,5 Vollzeitstellen fungierte. Die Aufgaben des Teilhabemanagements wurde in den Aufgabenbereich des Case Managements im Kommunalen Integrationsmanagement überführt.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auch in der ersten Jahreshälfte 2023 fortzusetzen. Die bisherigen Aufgaben der Coachingkräfte könnten dann in jedem noch nicht abgeschlossenen Einzelfall an die bis dahin voraussichtlich besetzten Case-Managementstellen in den Städten und Gemeinden sowie beim KI übergeben werden. Notwendige Betreuungen könnten ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Auch das nochmalige Angebot von speziellen ausbildungsvorbereitenden oder – begleitenden Kursen für diesen besonderen Personenkreis ist sinnvoll, zumal die Landesinitiative auch für ukrainische Kriegsflüchtlinge im entsprechenden Lebensalter geöffnet wurde. 

 

Natürlich soll an dieser Stelle den Haushaltsberatungen 2023 nicht vorgegriffen werden. Mit Rücksicht auf sich aber bereits aktuell ergebende fiskalische Unsicherheiten hinsichtlich der möglichen Verlängerung von Arbeitsverträgen („Coachingkräfte“) oder der Initiierung von Förderkursen über die Jahreswende hinweg oder in den ersten Monaten in 2023 wäre ein zustimmendes Signal aus dem Fachausschuss für alle Beteiligten aber hilfreich. Bei aktuell verbleibender Restunsicherheit bedingt durch noch „spitz“ abzurechnende Kosten bei den Trägern oder evtl. in der 2. Jahreshälfte noch aufzulegende Maßnahmen wird der Eigenanteil des Kreises für die erste Jahreshälfte 2023 voraussichtlich bis zu 35.000.-- € betragen. Die durch die fortgesetzte Umsetzung der Landesinitiative zu vereinnahmende Landesförderung beliefe sich dann im gleichen Zeitraum auf ca. 140.000.-- €.