Beschluss:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Es ist vereinbart
worden, dass die Verwaltung regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit (AASSG) und dem Ausschuss für Bildung, Schule und
Integration (AfBSuI) über die Betreuung der Geflüchteten im Kreis Coesfeld
berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:
1. Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum Stand 30.06.2022 bezogen
2.242 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Von den
bisherigen „Hauptherkunftsländern“ waren nach Afghanistan (183 Personen)
hierbei die Länder Irak (165 Personen), Syrien (120 Personen) und Iran (102
Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten
Anteil mit 1.540 Personen aus. Von diesen Personen besitzen 762 Personen die
ukrainische Staatsangehörigkeit.
Von den 2.242 Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG sind 768 Personen gemäß Auswertungen aus der Fachanwendung ukrainische Geflüchtete. Von diesen haben 718 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 50 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit.
Betrachtet man die Verteilung der 2.242 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (472 Personen), Coesfeld (282 Personen) sowie Lüdinghausen (273 Personen) auf.
2. Entwicklung der Zahl
der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)
Zum Stichtag 30.06.2022 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.673 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.
Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Die Betreuung der Personen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen
der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld.
Die meisten Personen, die sich
mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (788 Personen),
gefolgt von dem Irak (246 Personen), Afghanistan (210 Personen) und dem Iran (71
Personen).
3. Zahl der
erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 30.06.2022 waren insgesamt 1.781 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.
Im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II stammt die größte Gruppe mit 812 Personen aus den „sonstigen Ländern“ – hierunter auch 460 Personen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Danach folgen Syrien mit 542 Personen, der Irak mit 154 Personen und Afghanistan mit 132 Personen.
Von den 1.781 erwerbsfähigen Geflüchteten im SGB II sind 459 Personen gemäß Auswertungen aus der Fachanwendung ukrainische Geflüchtete. Von diesen besitzen 436 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 23 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit.
Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Fluchthintergrund konnte in der Zeit von Juli 2021 bis Juni 2022 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 607 Fällen erreicht werden. In 405 Fällen konnten Personen in Arbeit (349 Personen), Ausbildung (48 Personen) und Praktikum (8 Personen) vermittelt werden.
4. Erfolge im Rahmen
der Aktivierung
Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis März 2022 insgesamt 1.925 Personen vermittelt worden.
Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahmen und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 1.008 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.
In der Sitzung werden im Rahmen
einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu
den o.a. Themenfeldern vorgestellt. Aktuelle Zahlen zu den ukrainischen
Geflüchteten werden ebenfalls in einer PowerPoint-Präsentation aufbereitet.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Keine