Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den im Naturschutzgebiet 2.1.04 „Düsterbachaue“, im Naturschutzgebiet 2.1.06 „Alstätter Wäldchen und Mühlenbach bei Haus Hameren“ sowie im Landschaftsschutzgebiet 2.2.02 „Westhellen und Osthellermark“ geltenden Verboten des Landschaftsplans Baumberge-Nord für die Neuanlage eines Fuß- und Radweges entlang der L 581 zu.

Begründung:

 

Die Stadt Billerbeck beabsichtigt den Neubau eines ca. 5,6 km langen Fuß- und Radweges (sog. Bürgerradweg) entlang der L 581. Der geplante Weg stellt einen Lückenschluss zwischen dem bestehenden Radweg entlang der Billerbecker Straße in Coesfeld und dem Stadtgebiet Billerbeck dar.

Er beginnt an dem bestehenden Radweg im Übergangsbereich des östlichen Stadtrandes Coesfeld, Bauerschaft Sükerhook, zur Bauerschaft Westhellen, Billerbeck. Dort verläuft der geplante Radweg durch das Landschaftsschutzgebiet „Westhellen und Osthellermark“ und durch das Naturschutzgebiet „Düsterbachaue“. Im weiteren Verlauf erstreckt er sich durch die Bauerschaft Osthellen mit dem Bereich der Mühlenbachaue des Naturschutzgebietes „Alstätter Wäldchen und Mühlenbach bei Haus Hameren“. Der Radweg endet an dem bestehenden Radweg am westlichen Stadtrand von Billerbeck, vor dem Bereich der Almerwiesen, die zum FFH- und Naturschutzgebiet „Berkelaue“ gehören.

 

Im Verlauf des geplanten Radweges werden verschiedene Biotoptypen, insbesondere Ackerflächen, aber auch eine Streuobstwiese, Auenbereiche der genannten Naturschutzgebiete, Verkehrsflächen, Ackerrandstreifen, Straßenbegleitgräben sowie Gehölzbestände gequert.

 

Der geplante Radweg verläuft von Coesfeld kommend zunächst südlich der L 581. Im direkten Anschlussbereich sind einzelne Sträucher/Gehölze zu entfernen (M1, Bestandsplan 3). Im weiteren Verlauf sind aus einem Feldgehölz vier, ggf. fünf Bäume zu fällen (M2, Bestandsplan 3). Die Straße weist in dem Bereich eine Rechtskurve auf; der Gegenverkehr kann aufgrund der Straßenführung und des angrenzenden Waldes nicht eingesehen werden. Der geplante Radweg kann in diesem Bereich nicht direkt an der Straße verlaufen, sondern nur durch die bestehenden Gehölzstrukturen.

Nach insgesamt ca. 1,0 km kreuzt der Wegeverlauf in Westhellen ein Kleingehölz. Aus Verkehrssicherungsgründen wurden in der Vergangenheit bereits einzelne Gehölze im Kurvenbereich entfernt. Für den geplanten Radwegbau soll der Straßenseitengraben verrohrt und einzelne Gehölze im Vorgartenbereich des Anliegers überbaut werden (M3, Bestandsplan 3).

Im Anschluss befindet sich eine Streuobstwiese (M4, Bestandsplan 3) und direkt anschließend das Naturschutzgebiet Düsterbachaue (M5, Bestandsplan 3) in der Bauerschaft Westhellen. Die Streuobstwiese umfasst ca. 0,75 ha und ist im Biotopkataster unter BK-4009-0060 aufgeführt.

Auf einer Länge von ca. 140 m und ca. 3,75 m Breite soll die Streuobstwiese überbaut werden. Dafür müssten zwei, ggf. drei Obstbäume gefällt werden. Die Obstbäume werden in ca. 100 m Entfernung, westlich auf einer bestehenden Obstwiese, kompensiert. Artenschutzrechtliche Konflikte ergeben sich nicht (lt. Artenschutzfachbeitrag vom 07.06.2022).

Die Querung des Düsterbaches wird im Rahmen des wasserrechtlichen Antrages der unteren Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorgelegt, in dem Zuge naturschutzfachlich detailliert geprüft und mit Auflagen verbunden werden. Detailplanungen zur Querung des Düsterbaches (M5, Bestandsplan 3) liegen noch nicht vor; geplant ist ein Durchlassbauwerk (Verrohrung).

Die Ackerrandstreifen (M6, Bestandsplan 3), die parallel des Gehölzstreifens bzw. der L 581 angelegt wurden, können außerhalb der Brutzeiten entfernt und an geeigneter Stelle neu angelegt werden.

Südlich des Königsweges in Westhellen wird ein Feldgehölz im Randbereich überplant (M7, Bestandsplan 2). Dafür müssen zwei Bäume und einzelne Sträucher entfernt werden. Im unmittelbaren Anschluss folgt ein Waldbereich am Königsweg (M8, Bestandsplan 2). Der Wald weist überwiegend Eichen und Buchen auf. Für den geplanten Radweg sind sechs Bäume und Sträucher zu entfernen. Für beide Bereiche wird ein entsprechender Waldausgleich in Abstimmung mit Wald-und-Holz NRW erbracht.

Der geplante Radweg quert die L 581 zwischen Westhellen und Osthellen. Die weitere Planung verläuft auf der Nordseite der L 581, kreuzt ein namenloses Gewässer (M9, Bestandsplan 2) und verspringt nach ca. 800  m in Osthellen erneut auf die Südseite der Landesstraße. Die Gewässerquerung erfolgt in Form eines Durchlassbauwerkes (Verrohrung).

Auf der Nordseite der L 581 soll im Bereich der Hoflagen in Osthellen aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit der Straßenseitengraben über die gesamte Länge verrohrt werden. Der Fuß- und Radweg wird in diesem Bereich nur eine Breite von ca. 2,25 m aufweisen können. Die vorhandenen Rosskastanien (M10, Bestandsplan 2) sollen erhalten bleiben.

Im weiteren Verlauf erreicht der geplante Radweg den Mühlenbach bzw. das Naturschutzgebiet „Alstätter Wäldchen und Mühlenbach bei Haus Hameren“ (M11, Bestandsplan 1). Aufgrund der Morphologie und der Schutzgebietsausweisung ist für die Überquerung des Mühlenbaches eine Stahlbetonbrücke geplant.

Direkt am Mühlenbach sind Ausgleichsmaßnahmen wie Anpflanzungen von Kopfweiden und im direkten Umfeld des Gewässers die Entwicklung von Magerwiesen durch Umwandlung von Acker zu Grünland bzw. durch Aushagerung einer vorhandenen Grünlandfläche geplant.

Im Umfeld des Naturschutzgebietes bzw. des geplanten Brückenbaus sind einzelne Solitärbäume zu erhalten (M12, Bestandsplan 1). Brückenbau sowie geplanter Radwegebau unterliegen aufgrund von Offenlandbrütern (Kartierung von Kiebitzrevieren) einer Bauzeitenregelung (M13, Bestandsplan 1).

Im angrenzenden Waldbereich sind für den Radweg ein Baum sowie Sträucher zu entfernen. In dem Wald sind vereinzelt Spechthöhlen bzw. Spechtbäume zu verzeichnen, die erhalten bleiben können. Artenschutzrechtliche Konflikte sind durch Bauzeitenregelungen auszuschließen (M14, Bestandsplan 1).

 

Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von den nachfolgend aufgeführten Verboten erforderlich:

·         bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern, auch wenn sie keiner Planfeststellung, Genehmigung oder Anzeige bedürfen, bzw. Verkehrs- und deren Nebenanlagen anzulegen oder auszubauen;

·         in Naturschutzgebieten u. a. Bäume, Sträucher oder sonstige wild lebende Pflanzen zu entnehmen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu beeinträchtigen;

·         in Naturschutzgebieten u. a. fließende oder stehende Gewässer zu verändern oder ihre Gestalt, einschließlich des Gewässerbettes, zu verändern.

Mit Datum vom 20.06.2022 hat die Stadt Billerbeck einen Antrag auf Befreiung gestellt.

Beeinträchtigungen der Schutzzwecke der Schutzgebiete sind nicht gegeben.

 

Die Befreiung soll aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt werden:

    Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.

    Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und naturschonend durchzuführen.

    In den Arbeitsbereich wachsende Wurzelbereiche sind zu schonen (z. B. Oberflächenabdeckung zum Schutz gegen die Verletzung durch Fahrzeuge). Verletzte Wurzelbereiche sind fachgerecht zu behandeln, gegebenenfalls ist eine Auslichtung der Baumkrone durchzuführen.

    Zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind im Naturschutzgebiet „Alstätter Wäldchen und Mühlenbach bei Haus Hameren“ entlang des Mühlenbaches 14 Kopfweiden entlang des Mühlenbaches zu pflanzen (siehe LBP Kap. 9.2 Kompensationsflächen; S. 47 ff.).

    Des Weiteren ist die bestehende Grünlandfläche im Naturschutzgebiet „Alstätter Wäldchen und Mühlenbach bei Haus Hameren“, südlich der Kopfbaumreihe, sowie die angrenzenden Ackerflächen nördlich des Mühlenbaches, die in Dauergrünland umzuwandeln sind, „auszuhagern“, damit sich die Flächen zu Magerwiesen entwickeln können (siehe LBP Kap. 9.2 Kompensationsflächen; S. 47 ff.).

Die Einsaatmischung sowie Pflege der Kompensationsflächen werden nach Rücksprache mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e. V. neu definiert, um den naturschutzfachlichen Anforderungen, die Flächen als Magerwiesen zu entwickeln, Rechnung zu tragen.

·      Für den Verlust der Obstbäume in Westhellen ist unweit der bestehenden Obstwiese auf einer angrenzenden Streuobstwiese eine Erweiterung der Fläche vorzunehmen. Die bestehende Streuobstwiese wird um 500 m² erweitert (siehe LBP S. 51). Aufgrund der Flächengröße sind sieben hochstämmige Obstbäume zu pflanzen.

Diese Ausgleichsmaßnahme dient dem direkten Ausgleich für den Verlust von Obstbäumen sowie der Erweiterung des Lebensraumes des dort nachgewiesenen Steinkauzes.

·      Das verbleibende Defizit an Kompensationsverpflichtungen wird über das Ökokonto (Az.: 70.2.12.6-2018/0021) der Teilnehmergemeinschaft Berkelaue (Bez.Reg. Münster, Dez. 33 – Flurbereinigungsbehörde) entsprechend anteilig ausgeglichen.

Die Fläche liegt an der Münsterstraße, am östlichen Randbereich des Stadtgebietes Billerbeck. Die Ackerfläche von ca. 4,8 ha wurde in 2018 teilweise ökologisch aufgewertet. Es wurde ein sogenannter grüner Weg zu einer neu errichteten Streuobstwiese von ca. 3.600 m² in leichter Hanglage mit extensiver Grünlandunternutzung angelegt. Ergänzt wurden die Maßnahmen durch ca. 1.400 m² extensive Saumstreifen an vorhandenen Gehölzstrukturen.

 

Anlagen:

 

-        Übersichtskarte Radwegeplanung, Maßstab 1:17.500

-        Landschaftspflegerischer Begleitplan (Stand 20.06.2022)

-        Artenschutzfachbeitrag (Stand 07.06.2022)

-        Bestandspläne 1 bis 3 (Stand 20.06.2022) mit Maßnahmenbeschreibung M1 bis M14

o   Bestandsplan 3 mit Maßnahmenbeschreibung M1 bis M7

o   Bestandsplan 2 mit Maßnahmenbeschreibung M7 bis M10

o   Bestandsplan 1 mit Maßnahmenbeschreibung M11 bis M14

(bis auf die Übersichtskarte nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)