Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Neubau eines Radweges an der K 39 (3. Bauabschnitt) in Davensberg zu veranlassen.
Die notwendigen Mittel für den 3. BA werden im Haushalt 2023
veranschlagt.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine
Auftragsvergabe (3. BA) erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2023
für den Radweg bereitgestellt werden und der Haushalt 2023 seine Rechtskraft
erlangt hat.
I. Sachdarstellung
Die K 39 mit den
Abschnitten 3 + 4 liegt zwischen der L 844 (Davensberg) und der Kreisgrenze
Münster. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h.
Es ist geplant
eine durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die Kreisgrenze hinaus
mit einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster herzustellen.
Die Maßnahme soll in insgesamt 4 Bauabschnitten umgesetzt werden. Die
Aufteilung kann der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Der Radweg
entstammt dem Radwegebauprogramm von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste,
SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Strecke ist zudem
Bestandteil des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler Velorouten“ der
Stadtregion Münster.
Das erste
Teilstück von der L 844 bis zur Sportanlage Davensberg bzw. bis zum
Wirtschaftsweg „Brede“ wurde am 13.11.2020 für den Verkehrsteilnehmer
freigegeben. Für die Bauabschnitte 2 (SV-9-1692) und 4 (SV-9-1665 vom
10.03.2020) liegt jeweils der Baubeschluss vor. Die bauliche Abwicklung des 4.
BA erfolgt über die Autobahn GmbH im Zuge des Ausbaues der Autobahn A1. Die
Vergabe der Brückenbaumaßnahme (A1/K39) ist erfolgt. Mit der Umsetzung sollte
eigentlich im Herbst 2022 gestartet werden. Logistische Probleme verschieben
den Baubeginn auf Anfang 2023. Beim 2. BA sind noch forst- und
landwirtschaftliche Genehmigungen einzuholen. Die betroffenen Pazellen sind
auch Bestandteil des 3. BA. Da aber im 3. BA der Grunderwerb bisher noch nicht
endgültig geklärt werden konnte, verzögert sich die Antragsstellung und damit
auch die Umsetzung des 2. BA.
Gegenstand dieser
Beschlussfassung ist der 3. BA, der den Lückenschluss zwischen dem
Wirtschaftsweg „Vollmerbrok" (Rampe hinter der A 1) und dem
„Daverthauptweg“ umfasst. Wie auch angrenzend geplant erhält der Radweg
entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten eine Breite von 3,00 m.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Durch den Bau
eines Radweges entlang der K 39 wird die Verkehrssicherheit erhöht und damit
eine wichtige Voraussetzung für eine verstärkte Radnutzung zwischen Münster und
Davensberg geschaffen. Eine verstärkte Radnutzung trägt zum Klimaschutz und zur
Verbesserung der Verkehrs- und Lebensqualität bei.
Die Eingriffe in
Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde
durch die Ablösung von Ökopunkte ausgeglichen. Die Wirtschaftsbetrieben Kreis
Coesfeld GmbH (WBC) stellt die Kompensationsflächen zur Verfügung. Die WBC
verpflichtet sich, die Kompensationsflächen auf die Dauer von 30 Jahren zu
erhalten und zu pflegen. Die Zustimmung des Landschaftsbeirates steht noch aus.
Da in
Teilbereiche kein Grunderwerb möglich war, sind zusätzliche Verrohrungen
vorzunehmen und Winkelstützwände einzuplanen. Die Baukosten für den 3. BA
betragen somit ca. 1,1 Mio. €. 90 % der entstehenden Bau- und
Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Stadt
& Land gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll voraussichtlich noch
im Herbst 2022 erfolgen. Die Gemeinde Ascheberg hat sich bereit erklärt, den
Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.
Unter der
Invest.-Nr. „66K39AN3+4“ stehen im laufendend Haushalt einschl. der
Ermächtigungsübertragungen 1,9 Mio. € für die BA 2+4 zur Verfügung. Der BA 1
ist bereits schlussgerechnet. Die für die Umsetzung des 3. BA benötigten Mittel
in Höhe von 1,1 Mio. € wurden bei der HH-Planung 2023 veranschlagt.
Bau- |
Gesamt- |
Förderung |
Baubeginn |
Baulänge |
1 |
0,7 Mio. € |
70% |
fertig |
1.044 m |
2 |
0,5 Mio. € |
70% |
Anfang 2023 |
647 m +220 m
(MS) |
3 |
1,1 Mio. € |
90% |
Anfang 2023 |
1.380 m |
4 |
1,4 Mio. € |
80% |
Anfang 2023 |
550 m |
Zur Berechnung
der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die
Herstellungskosten (ohne Grunderwerb) zzgl. 10% aktivierte Eigenleistungen über
45 Jahre abzuschreiben.
Mit der bauliche
Umsetzung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Die Auftragsvergabe für den 3.
BA erfolgt erst, wenn die Haushaltsmittel in 2023 für den Radweg bereitgestellt
und der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat. Als Bauzeit sind ca. 9
Monate einzukalkulieren.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte