Der Kreistag folgt den Maßnahmenempfehlungen der Machbarkeitsstudie des beauftragten Ing.-Büros U Plan GmbH zur Verbesserung der Gräften von Burg Vischering. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Machbarkeitsstudie (siehe Anlage) empfohlenen Einzelmaßnahmen, differenziert nach kurz-, mittel-, und langfristig umzusetzen und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die dafür erforderlichen Haushaltsmittel für die nächsten Haushaltsjahre anzumelden.
I. Sachdarstellung
Im
Sommer des vergangenen Jahres wurden verendete Enten an der Außengräfte der
Burg Vischering in Lüdinghausen aufgefunden. Ähnliche Vorkommnisse mit
Auswirkungen auf die vorhandene Fischfauna und die Wasservögel der Gräften
hatte es bereits in früheren Jahren jeweils im Sommer gegeben, ohne dass diese
zeitlich belegt bzw. hinreichend dokumentiert wurden.
Es
wird davon ausgegangen, dass gerade im Sommer der Nährstoffgehalt im
zufließenden Wasser der Stever in Kombination mit einem niedrigen
Sauerstoffgehalt und hohen Wassertemperaturen im Wasser der Gräften die
Entwicklung der Bakterien Clostridium botulinum begünstigt. Die Bakterien
wachsen unter anaeroben Bedingungen vorwiegend im Boden / Schlammbereich und produzieren
dabei das hochtoxische Gift „Botulin“, welches in den vergangenen Jahren vermutlich
dann für das Erkranken und Sterben von Enten und anderen Wasservögeln auf / an
der Gräfte verantwortlich war.
Besonders die
Außengräfte weist in großen Teilen eine sehr niedrige Wassertiefe auf, die den
Wasservögeln den Zugang zum Bodenschlamm erleichtert. Während die Außengräfte
im Jahr 2007/2008 in Teilen entschlammt wurde, ist dies bei der Innengräfte
bislang unterblieben.
Die Gräften von
Burg Vischering werden im sogenannten Nebenschluss aus der aufgestauten
Vischeringstever mit Wasser gespeist bzw. durchflossen.
Auf die Qualität
des zufließenden Steverwassers mit den jahreszeitlich unterschiedlichen
Gehalten an Nährstoffen und Sedimenten als auch den direkten örtlichen Eintrag
von Laub, Wassergeflügelkot und Biomasse in Form von Algen und Wasserlinsen in
die Gräften kann kein unmittelbarer Einfluss genommen werden.
Um übergangsweise
angemessene Sauerstoffverhältnisse und Lebensbedingungen für die Fische und
Wasservögel in den Gräften zu gewährleisten, werden derzeitig bis zu 4
Belüftungsaggregate vorgehalten und dann auf den Gräften eingesetzt, wenn die
fortlaufenden Sauerstoffmessungen der Umweltabteilung dies erfordern bzw.
vorsorglich, wenn eine Verschlechterung der Wasserqualität aufgrund hoher
sommerlicher Temperaturen oder geringer Frischwasserzuführung aus der Stever zu
erwarten ist.
Herr Dr.
Caesperlein vom beauftragten Fachbüro U Plan GmbH wird im Ausschuss ausführlich
die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Fragen zu den empfohlenen
Einzelmaßnahmen (siehe Ziffer 4.6 Empfohlene Lösung und Kostenrahmen der
Machbarkeitsstudie in der Anlage) zur Verfügung stehen.
II. Lösung
Kurz-, mittel-
bis langfristig werden die empfohlenen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gräften
(siehe Maßnahmentabelle der beigefügten Machbarkeitsstudie) für erforderlich
gesehen, um die auf privatem Grund befindlichen Gräften
·
in
ihrer derzeitigen Funktion und ihrem Erscheinungsbild zu erhalten
·
soweit
möglich die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen / Wasserqualität zu
verbessern
·
den
denkmalgeschützten baulichen Anlagen einen adäquaten Rahmen auch unter
touristischen Aspekten zu verleihen.
III. Alternativen
Die Maßnahmen
werden nicht bzw. nicht in den kommenden Jahren durchgeführt.
Anmerkung: Eine absolute Vergrämung der Wasservögel
bzw. deren Zugang zu den Gräften zu unterbinden ist nicht möglich. Ebenso kann
eine natürliche Besiedelung der Gräften mit Fischen nicht verhindert werden.
Daher ist nicht auszuschließen, dass bei schlechten Rahmenbedingungen erneut
Tiere verenden können, was allerdings in freier Natur auch vorkommen kann. Ggf.
kann durch Bejagung der Bestand noch reduziert werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
In einem
Vorgespräch mit Graf Droste zu Vischering, Erbdroste als Grundstückseigentümer
hat dieser den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Außengräfte vorbehaltlich
einer zu konkretisierenden Ausführungsplanung zugestimmt.
Bezüglich der
Maßnahmen zur Innengräfte wurde auf die besondere Sensibilität der
erforderlichen, kontinuierlichen Wasserführung zur zwingenden Sicherstellung
der Gründung von Burg Vischering hingewiesen und eingefordert, dass nach
dortiger Einschätzung nur eine Nassentschlammung in Frage kommen darf.
Um
kontinuierliche Einbindung in den weiteren Planungs- bzw. Umsetzungsprozess
wurde gebeten und von Seite der Kreisverwaltung zugesagt.
Unterschieden
nach Innen- und Außengräfte sowie Zeitrahmen können nach derzeitigem Stand
Kosten bis zu 667.500,00 € entstehen. Die einzelnen Kostenansätze können der
Seite 44 der Anlage entnommen werden. Die Inanspruchnahme von Fördergeldern ist
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich.
Auswirkungen auf
das Klima werden durch die empfohlenen Einzelmaßnahmen nicht erwartet.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 1 KrO NRW.