Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung der Gräften von Burg Vischering (Machbarkeitsstudie)
Vorlage
SV-10-0658
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag folgt den Maßnahmenempfehlungen der Machbarkeitsstudie des beauftragten Ing.-Büros U Plan GmbH zur Verbesserung der Gräften von Burg Vischering. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Machbarkeitsstudie (siehe Anlage) empfohlenen Einzelmaßnahmen, differenziert nach kurz-, mittel-, und langfristig umzusetzen und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die dafür erforderlichen Haushaltsmittel für die nächsten Haushaltsjahre anzumelden.

 

I. Sachdarstellung

Im Sommer des vergangenen Jahres wurden verendete Enten an der Außengräfte der Burg Vischering in Lüdinghausen aufgefunden. Ähnliche Vorkommnisse mit Auswirkungen auf die vorhandene Fischfauna und die Wasservögel der Gräften hatte es bereits in früheren Jahren jeweils im Sommer gegeben, ohne dass diese zeitlich belegt bzw. hinreichend dokumentiert wurden.

Es wird davon ausgegangen, dass gerade im Sommer der Nährstoffgehalt im zufließenden Wasser der Stever in Kombination mit einem niedrigen Sauerstoffgehalt und hohen Wassertemperaturen im Wasser der Gräften die Entwicklung der Bakterien Clostridium botulinum begünstigt. Die Bakterien wachsen unter anaeroben Bedingungen vorwiegend im Boden / Schlammbereich und produzieren dabei das hochtoxische Gift „Botulin“, welches in den vergangenen Jahren vermutlich dann für das Erkranken und Sterben von Enten und anderen Wasservögeln auf / an der Gräfte verantwortlich war.

Besonders die Außengräfte weist in großen Teilen eine sehr niedrige Wassertiefe auf, die den Wasservögeln den Zugang zum Bodenschlamm erleichtert. Während die Außengräfte im Jahr 2007/2008 in Teilen entschlammt wurde, ist dies bei der Innengräfte bislang unterblieben.

Die Gräften von Burg Vischering werden im sogenannten Nebenschluss aus der aufgestauten Vischeringstever mit Wasser gespeist bzw. durchflossen.

Auf die Qualität des zufließenden Steverwassers mit den jahreszeitlich unterschiedlichen Gehalten an Nährstoffen und Sedimenten als auch den direkten örtlichen Eintrag von Laub, Wassergeflügelkot und Biomasse in Form von Algen und Wasserlinsen in die Gräften kann kein unmittelbarer Einfluss genommen werden.

 

Um übergangsweise angemessene Sauerstoffverhältnisse und Lebensbedingungen für die Fische und Wasservögel in den Gräften zu gewährleisten, werden derzeitig bis zu 4 Belüftungsaggregate vorgehalten und dann auf den Gräften eingesetzt, wenn die fortlaufenden Sauerstoffmessungen der Umweltabteilung dies erfordern bzw. vorsorglich, wenn eine Verschlechterung der Wasserqualität aufgrund hoher sommerlicher Temperaturen oder geringer Frischwasserzuführung aus der Stever zu erwarten ist.

 

Herr Dr. Caesperlein vom beauftragten Fachbüro U Plan GmbH wird im Ausschuss ausführlich die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Fragen zu den empfohlenen Einzelmaßnahmen (siehe Ziffer 4.6 Empfohlene Lösung und Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie in der Anlage) zur Verfügung stehen.

 

 

 

II. Lösung

 

Kurz-, mittel- bis langfristig werden die empfohlenen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gräften (siehe Maßnahmentabelle der beigefügten Machbarkeitsstudie) für erforderlich gesehen, um die auf privatem Grund befindlichen Gräften

 

·         in ihrer derzeitigen Funktion und ihrem Erscheinungsbild zu erhalten

 

·         soweit möglich die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen / Wasserqualität zu verbessern

 

·         den denkmalgeschützten baulichen Anlagen einen adäquaten Rahmen auch unter touristischen Aspekten zu verleihen.

 

 

 

III. Alternativen

 

Die Maßnahmen werden nicht bzw. nicht in den kommenden Jahren durchgeführt.

 

Anmerkung: Eine absolute Vergrämung der Wasservögel bzw. deren Zugang zu den Gräften zu unterbinden ist nicht möglich. Ebenso kann eine natürliche Besiedelung der Gräften mit Fischen nicht verhindert werden. Daher ist nicht auszuschließen, dass bei schlechten Rahmenbedingungen erneut Tiere verenden können, was allerdings in freier Natur auch vorkommen kann. Ggf. kann durch Bejagung der Bestand noch reduziert werden.

 

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

In einem Vorgespräch mit Graf Droste zu Vischering, Erbdroste als Grundstückseigentümer hat dieser den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Außengräfte vorbehaltlich einer zu konkretisierenden Ausführungsplanung zugestimmt.

Bezüglich der Maßnahmen zur Innengräfte wurde auf die besondere Sensibilität der erforderlichen, kontinuierlichen Wasserführung zur zwingenden Sicherstellung der Gründung von Burg Vischering hingewiesen und eingefordert, dass nach dortiger Einschätzung nur eine Nassentschlammung in Frage kommen darf.

Um kontinuierliche Einbindung in den weiteren Planungs- bzw. Umsetzungsprozess wurde gebeten und von Seite der Kreisverwaltung zugesagt.

 

Unterschieden nach Innen- und Außengräfte sowie Zeitrahmen können nach derzeitigem Stand Kosten bis zu 667.500,00 € entstehen. Die einzelnen Kostenansätze können der Seite 44 der Anlage entnommen werden. Die Inanspruchnahme von Fördergeldern ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich.

 

Auswirkungen auf das Klima werden durch die empfohlenen Einzelmaßnahmen nicht erwartet.

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 1 KrO NRW.