Betreff
Ausbau spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche; hier: Präventionsanteil des Kinderschutzbundes
Vorlage
SV-10-0667
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt die landesmittelgeförderte Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen.

Die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als ein Ziel der Fachstelle, soll dabei durch den Kinderschutzbund Kreis Coesfeld e.V. abgedeckt werden.

Somit ist sie Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in die örtliche Jugendhilfestruktur einbezogen und stellt die Ergänzung zum Baustein „Beratung / Intervention“ durch den Caritasverband Kreis Coesfeld dar.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern der Städte Dülmen und Coesfeld fortzuführen und in einen Vertrag mit Zielsetzung der Eröffnung der Fachstelle im 3. Quartal 2022 münden zu lassen.

 

I. Sachdarstellung

Ein zentraler Baustein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Rahmen der Umsetzung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts des Landes NRW ist es, die spezialisierte Beratung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend auszubauen sowie qualitativ zu verbessern.

 

Im Landeshaushalt für 2022 in NRW sind 8,7 Millionen Euro ausschließlich für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche enthalten. Dies bedeutet, dass allen im Rahmen des 2021 durch das Land NRW initiierten Interessenbekundungsverfahrens gemeldeten förderfähigen Bedarfen entsprochen werden kann. Entsprechend hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration dem Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. mitgeteilt, dass – neben Beratung und Intervention durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. (vgl. SV-10-0417) - auch der ergänzende Konzeptionsteil der Prävention als ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterstützung für Betroffene bzw. potentiell Betroffene von sexualisierter Gewalt gefördert werden kann.

 

Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Beratungsstruktur in NRW auf der Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (vgl. Anlage 1). Die Landesförderung umfasst einheitlich 80 % der förderfähigen Personalkosten

 

Dazu haben nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2022 (vgl. SV-10-0488) konstruktive Verhandlungsgespräche der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld zur konkreten Ausgestaltung des Konzeptes mit dem Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. stattgefunden.

 

Über wesentliche Eckpunkte eines möglichen Vertrages konnte bereits eine Verständigung erzielt werden:

 

-       Durchführung und Weiterentwicklung von Präventionsprogrammen gegen sexualisierte Gewalt für Kinder und Jugendliche (bspw. Mut tut gut!: Nein darf sein!: Nicht mit mir!)

-       Anlassbezogene Präventionsarbeit (sekundärpräventive Maßnahmen nach Abschluss der Intervention)

-       Präventive Elternarbeit (Information über die Inhalte der Kurse und Sensibilisierung in der Erziehungshaltung)

-       Prävention für pädagogische Fachkräfte / Multiplikatoren (Vermittlung von Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt)

-       Präventionskampagnen und Informationsoffensiven (im Zusammenwirken mit der Jugendhilfeplanung der drei Jugendämter im Kreis)

-       Mitwirkung bei Fachtagungen (Schwerpunktthemen ausgehend von den Beratungs- und Präventionsbedarfen werden gemeinsam mit den Jugendämtern und dem Caritasverband festgelegt)

-       Evaluation und Weiterentwicklung (regelmäßige Qualitätsdialoge mit den Jugendämtern und dem Caritasverband)

-       Weitervermittlung bei (sexualisierter) Gewalt (gem. Vereinbarung § 8a SGB VIII)

 

Für die gesamte Fachstelle-Prävention sollen 1,5 Vollzeitkräfte im Sinne des SGB VIII eingesetzt werden. Mit mindestens einem Stellenanteil von 1,0 sollen dabei Präventionsprogramme in Einrichtungen und Schulen durchgeführt werden. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verhandlungen mit dem Träger, gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Dülmen und Coesfeld nach den in Anlage 1 beschriebenen Grundsätzen fortzuführen und in einen Vertrag mit Zielsetzung der Eröffnung der Fachstelle im 3. Quartal 2022 münden zu lassen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Jugendhilfeausschuss positioniert sich gegen den zusätzlichen Baustein Prävention, was zur Folge hätte, dass der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. die Landesmittel nicht erhalten würde.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die anteiligen Kosten werden sich auf schätzungsweise 36.000 € pro Jahr belaufen.

Der Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. beteiligt sich an den anerkennungsfähigen Gesamtkosten mit 10 %.

Im Rahmen der Etatberatung für das Haushaltsjahr 2022 wurde vorsorglich ein Betrag in Höhe von 25.000 € eingestellt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.       Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche