Beschluss:
Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zur Energieversorgung im Kreis Coesfeld in die Wege zu leiten:
1.
Masterplan-Energieeinsparung:
Wir begrüßen die bereits ergriffenen
Maßnahmen zur Energieeinsparung im Kreis. Wichtig ist das dabei kein
Flickenteppich von Maßnahmen entsteht. Daher soll die Kreisverwaltung in
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Plan entwickeln,
wo und wie in den kommunalen Gebäuden Energie eingespart werden soll. Dabei
sind insbesondere auch soziale Gesichtspunkte zu beachten. Die Verwaltung
berichtet quartalsweise über den Umsetzungsstand des Masterplans.
2.
Beratungsangebote:
Die Kreisverwaltung verstärkt und verweist
öffentlichkeitswirksam auf Beratungs- und Informationsangebote zur
Energieeinsparung sowie zu energetischen Sanierungen. Einen Schwerpunkt hierbei
bildet die gezielte Förderung von denjenigen Wohnanlagen, wo das größte Einsparpotential
zu erwarten ist.
3.
Ausbau
erneuerbarer Energien im Kreis Coesfeld:
Die Kreisverwaltung setzt sich in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Kommunen für einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreis ein.
Insbesondere die Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen brauchen
jetzt schnelles und bürgernahes Handeln. Die laufende Initiative des Kreises
zur Stärkung von Photovoltaik sollte weiter gestärkt und der Ausbau auf
Grundlage der erarbeiteten Empfehlungen vorangetrieben werden. Die vielerorts
bislang gültige Maxime im Ausbau der Windenergie ‚so wenig, wie möglich‘ muss
ins Gegenteil umgekehrt und eine ähnliche Anstrengung wie im Bereich der
Photovoltaik vorangebracht werden. Gleichzeitig braucht es bei der Umsetzung
finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1) Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
und die Ausführungen der Verwaltung zu den Energieeinsparmaßnahmen, die bereits
seit Kriegsausbruch in der Ukraine in der Kreisverwaltung und in den Städten
und Gemeinden ergriffenen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
2) Der Kreistag befürwortet die
getroffenen Energieeinsparmaßnahmen und beauftragt die Verwaltung, in den
kommenden Monaten in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen durch
weitere geeignete Maßnahmen die Energieeinsparung in den kommunalen Gebäuden
konsequent fortzusetzen. Er ist sich dabei bewusst, dass dies auch zu einer
Reduzierung von Nutzungsstandards in kommunalen Gebäuden führen wird. Dabei
respektiert der Kreistag, dass die Kommunen ihre Entscheidungen im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung eigenständig treffen und so auf örtliche
Besonderheiten besser eingehen können. Dies kann naturgemäß zu teilweise
unterschiedlichen Maßnahmen führen. Die Verwaltung wird fortlaufend über die
Entwicklung berichten.
3) Der Kreistag begrüßt die verstärkten
Beratungs- und Informationsangebote zur Energieeinsparung, zu energetischen
Sanierungen und zum Ausbau regenerativer Energien durch die Verwaltung. Dies
soll möglichst weiter verstärkt und fortwährend durch die Öffentlichkeitsarbeit
begleitet werden, um auch weite Teile der Bevölkerung zu erreichen.
4) Der Kreistag begrüßt den unter dem
Eindruck drohender Energieengpässe auf Bundes- und Landesebene nun verstärkt
eingeforderten Ausbau der regenerativen Energien. Er stellt dabei zugleich
fest, dass in den letzten Jahren der Anteil des regenerativ im Kreis Coesfeld
erzeugten Stroms bereits stark angewachsen ist (2013: 42 %, 2019: 74 %) und
damit deutlich oberhalb des Landeswertes liegt (Anteil Erneuerbare Energien an
der Bruttostromerzeugung lt. Energieatlas LANUV NRW 2013: 8,1 %, 2019: 18,3 %).
Dieser Kurs ist in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen weiter zu
verfolgen und – wo möglich – zu beschleunigen. Hierzu fordert er den
Gesetzgeber auf, in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden
bestehende rechtliche Regelungen, die dem Ausbau regenerativer Energien
entgegenstehen, kritisch zu überprüfen und auf die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren
weiter hinzuwirken. Ob die von der Landesregierung beabsichtigte „Hochzonung“
der Genehmigungsbehördenfunktion von den Kreisen und kreisfreien Städten auf
die fünf Bezirksregierungen hier tatsächlich geeignet ist, um Verfahren zu
beschleunigen, erscheint allerdings fraglich. Hier bekennt sich der Kreis
Coesfeld zu seiner Verantwortung als Genehmigungsbehörde für
Windenergieanlagen, die er auch in der Vergangenheit engagiert wahrgenommen
hat.
I. Sachdarstellung
II. Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die SPD-Kreistagsfraktion stellt mit beigefügtem Antrag den umseitigen Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung.
Hierzu nimmt die Verwaltung im einzeln wie folgt:
zu 1. Masterplan
Energieeinsparung
Es hat kurz nach deutlich werden der Mangelsituation im Bereich Energie eine erste Abstimmung per Videokonferenz des Kreises mit den Städten und Gemeinden gegeben, bei der das Ziel formuliert wurde, gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, um Energie in den Verwaltungen einzusparen. In Folge dessen wurden Ideen der Kommunen zum Energiesparen zentral gesammelt. Nach entsprechender Sammlung dieser Ideen wurde durch den Kreis Coesfeld eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden gestartet, um zu ergründen welche Maßnahmen jeweils vor Ort in Umsetzung gebracht werden sollen und in welcher Ausprägung. Anschließend erfolgte eine weitere Videokonferenz des Landrats mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, bei der über die Ergebnisse diskutiert wurde. Es bestand darüber Einigkeit, dass geschlossen ein Signal gesetzt werden soll für das Energiesparen und die Maßnahmen, soweit möglich, ähnlich umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde auch betont, dass jede Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Rahmenbedingungen aufweist, sodass eine komplette Übereinstimmung in allen Bereichen, nachvollziehbarerweise, nicht möglich ist. Im Anschluss an diese Beratungen wurde in einer Pressekonferenz u. a. mit Landrat Dr. Schulze Pellengahr und Bürgermeister Sendermann, als Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, über die Ergebnisse informiert. Über diesen Schulterschluss und das gemeinsame Vorangehen der kommunalen Familie wurde entsprechend medial berichtet. Insofern hat der Kreis, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, Schritte angestoßen und umgesetzt, um das Energiesparen im Kreis Coesfeld und speziell in den Verwaltungen koordiniert zu intensivieren. Eine weitergehende Verpflichtung der Städte und Gemeinden durch den Kreis Coesfeld ist, aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung, nicht möglich. Dies obliegt der jeweiligen Kommune in ihrer jeweils eigenen Verantwortung.
zu 2. Beratungsangebote
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist wie bereits in der
Sitzungsvorlage SV-10-0673 angekündigt zusätzlich zu den bisherigen Klimaseiten
auf der Startseite des Internetauftrittes des Kreises an exponierter Stelle
neben den beiden aktuellen Kacheln (Ukraine und Corona) eine weitere Kachel
angebracht worden mit dem Arbeitstitel Energiekrise zu bilden, die sich
gliedert nach den Arbeitstiteln „Energiesparen“, „Energie erzeugen“ und
„Unterstützungsangebote“.
Unter Energiesparen sollen alle relevanten Hinweise und Vorschläge
im Zusammenhang mit Energiesparen (Strom- und Heizenergie) zusammengefügt bzw.
auf entsprechende Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums oder bspw. der
Verbraucherzentrale NRW verlinkt werden.
Unter der Rubrik „Energie erzeugen“ soll neben den bereits
beworbenen Solar-Balkonkraftwerken auch auf Notstromaggregate, PV-Anlagen,
Speichermedien etc. eingegangen werden.
Mit der Kachel „Unterstützungsangebote“ sollen neben dem
Stromsparcheck der Caritas auch auf finanzielle Unterstützungsleistungen der
Sozialverwaltung zu den unterschiedlichen Rechtskreisen (SGB II und SGB XII)
und Wohngeld publiziert werden.
All dies soll in Abstimmung mit den Energieversorgern beworben und
umgesetzt werden.
Die energetische Sanierung ist ebenfalls angeführt.
Hierzu ist auf das Förderangebot des Landes NRW nach der
RLModernisierung hinzuweisen. Diese gilt u. a. auch für die Förderung von
energetischen Maßnahmen. Anfragende werden von den Mitarbeitenden der öffentlichen
Wohnbauförderung in der Abteilung 63 Bauen und Wohnen entsprechend beraten und
ggf. gestellte Anträge werden dort bearbeitet. Aktuell wird in Dülmen ein
Altbestand der WSG Coesfeld mit bedeutenden öffentlichen Mitteln modernisiert.
Ferner liegt ein Antrag auf Förderung der Sanierung eines weiteren
Großprojektes in Coesfeld vor.
Im
Eigenheimbereich gibt es diese Förderung ebenfalls – sie ist aber an die Einhaltung von
Einkommensgrenzen gebunden.
Zu 3. „Ausbau erneuerbarer
Energien im Kreis Coesfeld“
Die Bedeutung der Energiewende und die Notwendigkeit, die erneuerbaren Energien zügig auszubauen, nimmt immer weiter zu. Im Bilanzjahr 2019 wurden bilanziell betrachtet 74 % des Stroms durch erneuerbare Energien eingespeist, in 2013 lag dieser Wert noch bei 42 %. Fast die Hälfte des Stroms (45 %) wurde durch Windenergie, rund ein Drittel (29 %) wurde durch Photovoltaik und 25 % des Stroms wurden durch Biomasse generiert. Gleichwohl ist ein weiterer Ausbau erforderlich, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Kreises Coesfeld zu erreichen und die Energieversorgung langfristig von fossilen Energieträgern unabhängig zu gestalten. Neben der Windenergie, bei der vor allem das Ersetzen alter durch deutlich leistungsstärkere Neuanlagen (Repowering) viel Potenzial birgt, kommt der Photovoltaik eine Schlüsselrolle zu.
Ausbau der Windenergie
Die Kommunen haben die Möglichkeit, über Flächennutzungspläne den Ausbau der Windenergie zu steuern. Somit besteht nur dort die Möglichkeit der Einflussnahme auf Förderung des Ausbaus der Windenergie, indem Flächen z. B. als Windvorranggebiete bereitgestellt werden.
Die Kreisverwaltung hat lediglich eine Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen. Sie hat keinen Einfluss auf die Anzahl der eingehenden Anträge. Der aktuelle Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen sieht weiterhin zunächst eine Verlagerung der Zuständigkeiten auf die Bezirksregierungen vor.
Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Mittel, die Akzeptanz von Windenergieanlagen zu erhöhen. Dies kann jedoch nur im Verhältnis zwischen Betreiber und Betroffenen geklärt werden. Die Genehmigungsbehörde, und damit der Kreis Coesfeld, hat darauf keinen Einfluss. Zur Steigerung der Akzeptanz geplanter Windenergieanlagen ist es grundsätzlich sinnvoll, Planungen seitens des Antragstellers transparent (im Vorfeld und während der Genehmigung) durchzuführen – dabei können auch schon im Vorfeld finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt werden.
Ausbau der Photovoltaik
- auf Privatdächern: hier wurden die seit vielen Jahren laufenden Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung und Motivation von Eigenheimbesitzern über ALTBAUNEU und KlimaPakt fortgesetzt und verstärkt, insbesondere über das Projekt Haus-zu-Haus-Beratungen, diverse KlimaDialoge, das neue Beratungsangebot EnergieDialog sowie fortlaufende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- auf gewerblichen Flächen: Hier startet am 19. September eine Informations- und Beratungskampagne des KlimaPakts in Kooperation mit der wfc, um Unternehmen über technische und rechtliche Rahmenbedingungen, Planungs- und Installationsprozess, Kombinations- und Verbundlösungen und mögliche Geschäftsmodelle zu informieren. Nach der Auftaktveranstaltung sollen zu einzelnen dieser Themen Vertiefungsworkshops angeboten werden.
- auf Freiflächen: Hierzu erarbeitet der Kreis Coesfeld aktuell mit den Städten und Gemeinden eine kreisweite Potenzialstudie, die den Städten und Gemeinden im Sinne einer Abwägungshilfe das zielgerichtete Schaffen von Planungsrecht für PV-Anlagen erleichtern soll und den PV-Freiflächen-Zubau dorthin zu lenken, wo Raumwiderstände möglichst gering sind.
- in Form eigener Pilotprojekte: Über die GFC betreibt der Kreis Coesfeld bereits zwei Freiflächen Photovoltaik-Anlagen in Coesfeld-Flamschen und Coesfeld-Höven.
- auf kommunalen Liegenschaften: Auch der Ausbau von Dachflächen-PV auf kreiseigenen Liegenschaften – in den vergangenen Jahren maßgeblich vorangetrieben über die Projektierungen der GFC – wird ebenfalls fortgesetzt. Insgesamt wurden seit 2018 bis Mitte 2022 bereits 2.175 kWp Modulleistung an den Liegenschaften des Kreises (inkl. der ehem. Deponiestandorte) installiert. In den aktuellen Projektumsetzungen sind bereits bzw. werden bis zum Ende des Jahres 2022 weitere 410 kWp als Summe von 6 Einzelanlagen installiert. Beispielhaft sei hier die gerade in Betrieb genommen Anlage auf den Kreishäusern I und III mit einer Leistung von 90 kWp genannt. Die Errichtung weiteren Anlagen ist geplant. Allerdings sind nach Auswertung der GFC bereits 12 Anlagen auf den besten Standorten von insgesamt ca. 25 möglichen Liegenschaften installiert.