Betreff
Energieversorgung; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 31.08.2022
Vorlage
SV-10-0687
Aktenzeichen
01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zur Energieversorgung im Kreis Coesfeld in die Wege zu leiten:

 

1.       Masterplan-Energieeinsparung:
Wir begrüßen die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Kreis. Wichtig ist das dabei kein Flickenteppich von Maßnahmen entsteht. Daher soll die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Plan entwickeln, wo und wie in den kommunalen Gebäuden Energie eingespart werden soll. Dabei sind insbesondere auch soziale Gesichtspunkte zu beachten. Die Verwaltung berichtet quartalsweise über den Umsetzungsstand des Masterplans.

2.       Beratungsangebote:
Die Kreisverwaltung verstärkt und verweist öffentlichkeitswirksam auf Beratungs- und Informationsangebote zur Energieeinsparung sowie zu energetischen Sanierungen. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die gezielte Förderung von denjenigen Wohnanlagen, wo das größte Einsparpotential zu erwarten ist.

3.       Ausbau erneuerbarer Energien im Kreis Coesfeld:
Die Kreisverwaltung setzt sich in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen für einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreis ein. Insbesondere die Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen brauchen jetzt schnelles und bürgernahes Handeln. Die laufende Initiative des Kreises zur Stärkung von Photovoltaik sollte weiter gestärkt und der Ausbau auf Grundlage der erarbeiteten Empfehlungen vorangetrieben werden. Die vielerorts bislang gültige Maxime im Ausbau der Windenergie ‚so wenig, wie möglich‘ muss ins Gegenteil umgekehrt und eine ähnliche Anstrengung wie im Bereich der Photovoltaik vorangebracht werden. Gleichzeitig braucht es bei der Umsetzung finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

1)      Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und die Ausführungen der Verwaltung zu den Energieeinsparmaßnahmen, die bereits seit Kriegsausbruch in der Ukraine in der Kreisverwaltung und in den Städten und Gemeinden ergriffenen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

2)      Der Kreistag befürwortet die getroffenen Energieeinsparmaßnahmen und beauftragt die Verwaltung, in den kommenden Monaten in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen durch weitere geeignete Maßnahmen die Energieeinsparung in den kommunalen Gebäuden konsequent fortzusetzen. Er ist sich dabei bewusst, dass dies auch zu einer Reduzierung von Nutzungsstandards in kommunalen Gebäuden führen wird. Dabei respektiert der Kreistag, dass die Kommunen ihre Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig treffen und so auf örtliche Besonderheiten besser eingehen können. Dies kann naturgemäß zu teilweise unterschiedlichen Maßnahmen führen. Die Verwaltung wird fortlaufend über die Entwicklung berichten.

3)      Der Kreistag begrüßt die verstärkten Beratungs- und Informationsangebote zur Energieeinsparung, zu energetischen Sanierungen und zum Ausbau regenerativer Energien durch die Verwaltung. Dies soll möglichst weiter verstärkt und fortwährend durch die Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, um auch weite Teile der Bevölkerung zu erreichen.

4)      Der Kreistag begrüßt den unter dem Eindruck drohender Energieengpässe auf Bundes- und Landesebene nun verstärkt eingeforderten Ausbau der regenerativen Energien. Er stellt dabei zugleich fest, dass in den letzten Jahren der Anteil des regenerativ im Kreis Coesfeld erzeugten Stroms bereits stark angewachsen ist (2013: 42 %, 2019: 74 %) und damit deutlich oberhalb des Landeswertes liegt (Anteil Erneuerbare Energien an der Bruttostromerzeugung lt. Energieatlas LANUV NRW 2013: 8,1 %, 2019: 18,3 %). Dieser Kurs ist in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen weiter zu verfolgen und – wo möglich – zu beschleunigen. Hierzu fordert er den Gesetzgeber auf, in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden bestehende rechtliche Regelungen, die dem Ausbau regenerativer Energien entgegenstehen, kritisch zu überprüfen und auf die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren weiter hinzuwirken. Ob die von der Landesregierung beabsichtigte „Hochzonung“ der Genehmigungsbehördenfunktion von den Kreisen und kreisfreien Städten auf die fünf Bezirksregierungen hier tatsächlich geeignet ist, um Verfahren zu beschleunigen, erscheint allerdings fraglich. Hier bekennt sich der Kreis Coesfeld zu seiner Verantwortung als Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen, die er auch in der Vergangenheit engagiert wahrgenommen hat.

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

Die SPD-Kreistagsfraktion stellt mit beigefügtem Antrag den umseitigen Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung im einzeln wie folgt:

 

zu 1. Masterplan Energieeinsparung

Es hat kurz nach deutlich werden der Mangelsituation im Bereich Energie eine erste Abstimmung per Videokonferenz des Kreises mit den Städten und Gemeinden gegeben, bei der das Ziel formuliert wurde, gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, um Energie in den Verwaltungen einzusparen. In Folge dessen wurden Ideen der Kommunen zum Energiesparen zentral gesammelt. Nach entsprechender Sammlung dieser Ideen wurde durch den Kreis Coesfeld eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden gestartet, um zu ergründen welche Maßnahmen jeweils vor Ort in Umsetzung gebracht werden sollen und in welcher Ausprägung. Anschließend erfolgte eine weitere Videokonferenz des Landrats mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, bei der über die Ergebnisse diskutiert wurde. Es bestand darüber Einigkeit, dass geschlossen ein Signal gesetzt werden soll für das Energiesparen und die Maßnahmen, soweit möglich, ähnlich umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde auch betont, dass jede Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Rahmenbedingungen aufweist, sodass eine komplette Übereinstimmung in allen Bereichen, nachvollziehbarerweise, nicht möglich ist. Im Anschluss an diese Beratungen wurde in einer Pressekonferenz u. a. mit Landrat Dr. Schulze Pellengahr und Bürgermeister Sendermann, als Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, über die Ergebnisse informiert. Über diesen Schulterschluss und das gemeinsame Vorangehen der kommunalen Familie wurde entsprechend medial berichtet. Insofern hat der Kreis, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, Schritte angestoßen und umgesetzt, um das Energiesparen im Kreis Coesfeld und speziell in den Verwaltungen koordiniert zu intensivieren. Eine weitergehende Verpflichtung der Städte und Gemeinden durch den Kreis Coesfeld ist, aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung, nicht möglich. Dies obliegt der jeweiligen Kommune in ihrer jeweils eigenen Verantwortung.

 

 

zu 2. Beratungsangebote

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist wie bereits in der Sitzungsvorlage SV-10-0673 angekündigt zusätzlich zu den bisherigen Klimaseiten auf der Startseite des Internetauftrittes des Kreises an exponierter Stelle neben den beiden aktuellen Kacheln (Ukraine und Corona) eine weitere Kachel angebracht worden mit dem Arbeitstitel Energiekrise zu bilden, die sich gliedert nach den Arbeitstiteln „Energiesparen“, „Energie erzeugen“ und „Unterstützungsangebote“.

 

Unter Energiesparen sollen alle relevanten Hinweise und Vorschläge im Zusammenhang mit Energiesparen (Strom- und Heizenergie) zusammengefügt bzw. auf entsprechende Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums oder bspw. der Verbraucherzentrale NRW verlinkt werden.

 

Unter der Rubrik „Energie erzeugen“ soll neben den bereits beworbenen Solar-Balkonkraftwerken auch auf Notstromaggregate, PV-Anlagen, Speichermedien etc. eingegangen werden.

 

Mit der Kachel „Unterstützungsangebote“ sollen neben dem Stromsparcheck der Caritas auch auf finanzielle Unterstützungsleistungen der Sozialverwaltung zu den unterschiedlichen Rechtskreisen (SGB II und SGB XII) und Wohngeld publiziert werden.

 

All dies soll in Abstimmung mit den Energieversorgern beworben und umgesetzt werden.

Die energetische Sanierung ist ebenfalls angeführt.

 

Hierzu ist auf das Förderangebot des Landes NRW nach der RLModernisierung hinzuweisen. Diese gilt u. a. auch für die Förderung von energetischen Maßnahmen. Anfragende werden von den Mitarbeitenden der öffentlichen Wohnbauförderung in der Abteilung 63 Bauen und Wohnen entsprechend beraten und ggf. gestellte Anträge werden dort bearbeitet. Aktuell wird in Dülmen ein Altbestand der WSG Coesfeld mit bedeutenden öffentlichen Mitteln modernisiert. Ferner liegt ein Antrag auf Förderung der Sanierung eines weiteren Großprojektes in Coesfeld vor.

Im Eigenheimbereich gibt es diese Förderung ebenfalls –  sie ist aber an die Einhaltung von Einkommensgrenzen gebunden.

 

 

Zu 3. „Ausbau erneuerbarer Energien im Kreis Coesfeld“

Die Bedeutung der Energiewende und die Notwendigkeit, die erneuerbaren Energien zügig auszubauen, nimmt immer weiter zu. Im Bilanzjahr 2019 wurden bilanziell betrachtet 74 % des Stroms durch erneuerbare Energien eingespeist, in 2013 lag dieser Wert noch bei 42 %. Fast die Hälfte des Stroms (45 %) wurde durch Windenergie, rund ein Drittel (29 %) wurde durch Photovoltaik und 25 % des Stroms wurden durch Biomasse generiert. Gleichwohl ist ein weiterer Ausbau erforderlich, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Kreises Coesfeld zu erreichen und die Energieversorgung langfristig von fossilen Energieträgern unabhängig zu gestalten. Neben der Windenergie, bei der vor allem das Ersetzen alter durch deutlich leistungsstärkere Neuanlagen (Repowering) viel Potenzial birgt, kommt der Photovoltaik eine Schlüsselrolle zu.

 

Ausbau der Windenergie

Die Kommunen haben die Möglichkeit, über Flächennutzungspläne den Ausbau der Windenergie zu steuern. Somit besteht nur dort die Möglichkeit der Einflussnahme auf Förderung des Ausbaus der Windenergie, indem Flächen z. B. als Windvorranggebiete bereitgestellt werden.

 

Die Kreisverwaltung hat lediglich eine Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen. Sie hat keinen Einfluss auf die Anzahl der eingehenden Anträge. Der aktuelle Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen sieht weiterhin zunächst eine Verlagerung der Zuständigkeiten auf die Bezirksregierungen vor.

 

Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Mittel, die Akzeptanz von Windenergieanlagen zu erhöhen. Dies kann jedoch nur im Verhältnis zwischen Betreiber und Betroffenen geklärt werden. Die Genehmigungsbehörde, und damit der Kreis Coesfeld, hat darauf keinen Einfluss. Zur Steigerung der Akzeptanz geplanter Windenergieanlagen ist es grundsätzlich sinnvoll, Planungen seitens des Antragstellers transparent (im Vorfeld und während der Genehmigung) durchzuführen – dabei können auch schon im Vorfeld finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt werden.

 

Ausbau der Photovoltaik

-          auf Privatdächern: hier wurden die seit vielen Jahren laufenden Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung und Motivation von Eigenheimbesitzern über ALTBAUNEU und KlimaPakt fortgesetzt und verstärkt, insbesondere über das Projekt Haus-zu-Haus-Beratungen, diverse KlimaDialoge, das neue Beratungsangebot EnergieDialog sowie fortlaufende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

-          auf gewerblichen Flächen: Hier startet am 19. September eine Informations- und Beratungskampagne des KlimaPakts in Kooperation mit der wfc, um Unternehmen über technische und rechtliche Rahmenbedingungen, Planungs- und Installationsprozess, Kombinations- und Verbundlösungen und mögliche Geschäftsmodelle zu informieren. Nach der Auftaktveranstaltung sollen zu einzelnen dieser Themen Vertiefungsworkshops angeboten werden.

-          auf Freiflächen: Hierzu erarbeitet der Kreis Coesfeld aktuell mit den Städten und Gemeinden eine kreisweite Potenzialstudie, die den Städten und Gemeinden im Sinne einer Abwägungshilfe das zielgerichtete Schaffen von Planungsrecht für PV-Anlagen erleichtern soll und den PV-Freiflächen-Zubau dorthin zu lenken, wo Raumwiderstände möglichst gering sind.

-          in Form eigener Pilotprojekte: Über die GFC betreibt der Kreis Coesfeld bereits zwei Freiflächen Photovoltaik-Anlagen in Coesfeld-Flamschen und Coesfeld-Höven.

-          auf kommunalen Liegenschaften: Auch der Ausbau von Dachflächen-PV auf kreiseigenen Liegenschaften – in den vergangenen Jahren maßgeblich vorangetrieben über die Projektierungen der GFC – wird ebenfalls fortgesetzt. Insgesamt wurden seit 2018 bis Mitte 2022 bereits 2.175 kWp Modulleistung an den Liegenschaften des Kreises (inkl. der ehem. Deponiestandorte) installiert. In den aktuellen Projektumsetzungen sind bereits bzw. werden bis zum Ende des Jahres 2022 weitere 410 kWp als Summe von 6 Einzelanlagen installiert. Beispielhaft sei hier die gerade in Betrieb genommen Anlage auf den Kreishäusern I und III mit einer Leistung von 90 kWp genannt. Die Errichtung weiteren Anlagen ist geplant. Allerdings sind nach Auswertung der GFC bereits 12 Anlagen auf den besten Standorten von insgesamt ca. 25 möglichen Liegenschaften installiert.