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Der Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 31.08.2022 inklusive des Berichts des Kreises Coesfeld über finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2022 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zum 30.09.2022 wird zur Kenntnis genommen.
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle
Haushaltsausführung zum Stichtag 31.08. zu berichten. Zudem hat die Verwaltung
aufgrund Beschluss des Kreistags vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage SV-9-1111) je
Trimester über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen bei den folgenden
Produkten zu berichten:
Budget |
Produkt-Nr. |
Bezeichnung |
01 |
39.01.01 |
Lebensmittelüberwachung |
01 |
70.03.01 |
Regelung der kommunalen
Abwasserbeseitigung |
01 |
70.03.02 |
Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung
und Gewässerausbau |
02 |
40.03.03 |
Regionales Bildungsbüro des
Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld |
02 |
40.05.01 |
Museum Burg Vischering |
02 |
40.05.02 |
Kulturzentrum Kolvenburg |
02 |
40.05.03 |
Sonstige kulturelle
Dienstleistungen |
02 |
51.10.02 |
Tagesbetreuung von Kindern |
03 |
20.06.01 |
Gebäudemanagement (ehem.
Produkt-Nr. 10.02.01) |
03 |
66.01.01 |
Neu-, Um- und Ausbau der
Kreisstraßen |
04 |
01.02.01 |
Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung |
In den
Haushaltsjahren 2020 und 2021 bestand gemäß § 2 Absatz 2 NKF-CIG NRW (Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen/NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) die Verpflichtung
für den Kämmerer, dem Kreistag vierteljährlich über die finanzielle Lage zu
berichten. § 2 des NKF-CIG NRW ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten, so dass
die vierteljährliche Berichtspflicht ab
dem 01.01.2022 entfällt. Im Rahmen der regulären Finanzberichterstattung
des Kreises Coesfeld zum 30.04. und 31.08. wird dennoch weiterhin über die
Entwicklung des Corona-bedingten Finanzschadens (außerordentlichen Ertrags) im
Haushaltsjahr 2022 informiert.
Gemäß § 6 Absatz
1 Satz 1 der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme
(Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen) vom
11.04.2022 berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die
Haushaltssatzung zuständigen Organ zum Ende eines jeden Quartals über Erträge
und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für
Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der
Schutzsuchenden. Die Zuleitung des ersten Berichtes zum 30.06.2022 an die
Kreistagsmitglieder erfolgte am 09.08.2022 per E-Mail. Der Bericht zum
30.09.2022 ist Bestandteil des Finanzberichts des Kreises Coesfeld zum
31.08.2022 (vgl. Ziffer 3.7).
Der
Finanzbericht des Kreises Coesfeld gibt damit einen aktuellen Überblick über
die finanziellen Entwicklungen in den einzelnen Budgets und die daraus
resultierenden Auswirkungen auf das zu erwartende Jahresergebnis 2022. Ferner
enthält dieser Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der
getroffenen Maßnahmen bei den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen
Produkten.
Der
Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum 31.08.2022 wird dem Kreistag zur Sitzung
vorgelegt.
II. Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie
Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2022 prognostiziert werden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Absatz 2 Satz 1 KrO
NRW.
Anlagen: Finanzbericht des Kreises Coesfeld
zum 31.08.2022 (wird zur Sitzung vorgelegt).