Beschluss:
Die im Entwurf beigefügte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld“ wird beschlossen.
Begründung
I. – III.
Die Änderungen der
Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld werden nachfolgend
begründet:
(1) a)
Mit Wirkung vom
19.02.2022 wurde das „Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesabfallgesetz – LAbfG)“ in „Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)“
umbenannt.
(1) b)
Nach der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des
Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld führt die WBC im Auftrag des Kreises
Coesfeld die Aufgabe Sammlung und Transport von Textilabfällen ab dem
01.01.2023 durch.
(2)
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in
Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst.
(3)
Im Zuge des neuen
Entsorgungsvertrages für Altholz ab dem 01.01.2023 haben sich für die Übernahme
und Verwertung von Altholz der Kategorien A I – AIII Änderungen ergeben:
a) Für eine bessere
Klarstellung wird die Angabe der Altholzkategorie im Hinweis aufgenommen.
b) Für eine bessere
Klarstellung wird die Angabe der Altholzkategorie im Hinweis aufgenommen. Eine
Übernahme und Verwertung von Altholz Kategorien A I – AIII aus Ascheberg,
Lüdinghausen, Nordkirchen und Olfen ist bei der Übergabestelle H. Kellermann
GmbH, Otto-Hahn-Str. 16-18, 48301, Nottuln nicht mehr möglich. Für die Kommunen
Havixbeck und Senden ergeben sich keine Änderungen.
c)
Für die
Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien A I – AIII aus Ascheberg, Lüdinghausen,
Nordkirchen und Olfen hat sich eine neue Übergabestelle ergeben:
Anlagenbezeichnung: Biomassekraftwerk
Betreiber: Biomassekraftwerk Lünen GmbH
Straße: Josef-Rethmann-Straße 4
PLZ/Ort: 44536 Lünen
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1
Satz 2 Buchstabe f) Kreisordnung (KrO NRW) ist der Kreistag für die
Entscheidung zuständig.
Anlagen:
1. Sechste Änderungssatzung
2. Gegenüberstellung der bisherigen und der geänderten Abfallentsorgungssatzung
3. Neufassung der Abfallentsorgungssatzung