Betreff
Resolution zur auskömmlichen und nachhaltigen Finanzierung des ÖPNV
Vorlage
SV-10-0705
Aktenzeichen
01-81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die dieser Sitzungsvorlage beigefügte Resolution wird unterstützt.

Der Landrat wird beauftragt, die aus dem Kreis Coesfeld kommenden Mitglieder des Bundestages und des Landtages des Landes NRW entsprechend zu informieren und sie zu bitten, sich im Sinne der Resolution für eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung des ÖPNV einzusetzen.

I. Sachdarstellung

 

Die Verbandsversammlung des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 die Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr ausgesprochen. Der Geschäftsführer des NWL führt hierzu ergänzend aus: „Vor dem Hintergrund rasant steigender Kosten, den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und zur Erreichung der Klimaziele, müssen Bund und Land die Finanzierung zur Aufrechterhaltung der Nahverkehrsleistungen und für erforderliche Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge auf ein verlässliches Fundament stellen.

Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln ist die Finanzierung des Status quo des ÖPNV in NRW nicht mehr gesichert. Vielmehr drohen aufgrund der schon im Jahr 2022 vorliegenden Finanzierungslücke deutliche Einschnitte im Verkehrsangebot. Um die Klimaziele des Bundes zu erreichen und den ÖPNV voranzubringen, müssen das Angebot gestärkt und deutlich mehr Fahrgäste für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität mit Bus und Bahn gewonnen werden.

Um weiterhin das Verkehrsangebot aufrechterhalten und in die Ausweitung des ÖPNV-Angebots investieren zu können, ist es nötig, die Gesamtfinanzierung des ÖPNV sicherzustellen. Noch fehlen nachhaltige Lösungsvorschläge für eine gesicherte und auskömmliche Finanzierung. Daher fordert der NWL den Bund und das Land NRW nun auf, kurzfristig mindestens ihren finanziellen Beitrag zur Sicherung der Bestandsverkehre zu leisten.“

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Kreistag spricht sich gegen die Unterstützung der Resolution aus und leitet diese nicht an die Abgeordneten weiter.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Sofern weder der Bund noch das Land NRW für eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung des ÖPNV sorgt, können die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Resolution verwiesen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW der zuständig.