Beschluss:
Die dieser Sitzungsvorlage beigefügte Resolution wird unterstützt.
Der Landrat wird beauftragt, die aus dem Kreis Coesfeld kommenden Mitglieder des Bundestages und des Landtages des Landes NRW entsprechend zu informieren und sie zu bitten, sich im Sinne der Resolution für eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung des ÖPNV einzusetzen.
I. Sachdarstellung
Die
Verbandsversammlung des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat in ihrer Sitzung
am 26.09.2022 die Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung für einen
zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr ausgesprochen. Der
Geschäftsführer des NWL führt hierzu ergänzend aus: „Vor dem Hintergrund rasant
steigender Kosten, den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und zur Erreichung der
Klimaziele, müssen Bund und Land die Finanzierung zur Aufrechterhaltung der
Nahverkehrsleistungen und für erforderliche Investitionen in Infrastruktur und
Fahrzeuge auf ein verlässliches Fundament stellen.
Mit den derzeit zur
Verfügung stehenden Mitteln ist die Finanzierung des Status quo des ÖPNV in NRW
nicht mehr gesichert. Vielmehr drohen aufgrund der schon im Jahr 2022
vorliegenden Finanzierungslücke deutliche Einschnitte im Verkehrsangebot. Um
die Klimaziele des Bundes zu erreichen und den ÖPNV voranzubringen, müssen das
Angebot gestärkt und deutlich mehr Fahrgäste für eine klima- und umweltfreundliche
Mobilität mit Bus und Bahn gewonnen werden.
Um weiterhin das
Verkehrsangebot aufrechterhalten und in die Ausweitung des ÖPNV-Angebots
investieren zu können, ist es nötig, die Gesamtfinanzierung des ÖPNV
sicherzustellen. Noch fehlen nachhaltige Lösungsvorschläge für eine gesicherte
und auskömmliche Finanzierung. Daher fordert der NWL den Bund und das Land NRW
nun auf, kurzfristig mindestens ihren finanziellen Beitrag zur Sicherung der
Bestandsverkehre zu leisten.“
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreistag spricht
sich gegen die Unterstützung der Resolution aus und leitet diese nicht an die
Abgeordneten weiter.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Sofern weder der
Bund noch das Land NRW für eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung des
ÖPNV sorgt, können die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Im Übrigen wird
auf die Resolution verwiesen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung
ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW der zuständig.