Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 wird zur Kenntnis genommen.
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 beauftragt.
I. Sachdarstellung
Der Kindergartenbedarfsplan
bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen für das
Kindergartenjahr 2023/2024. Die Kindergartenbedarfsplanung für das
Kindergartenjahr 2023/2024 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum
15.03.2023 abgeschlossen sein.
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung
erstellt das Kreisjugendamt zunächst die Kindergartenbedarfsprognose für die
kommenden fünf Kindergartenjahre (2023/24 bis 2027/28). Die Prognosen werden
für alle Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich, unterteilt nach
Ortsteilen, erstellt.
Die Daten werden
an die Städte und Gemeinden übermittelt und anschließend in einem gemeinsamen
Planungsgespräch mit der jeweiligen Verwaltung erörtert und gegebenenfalls
angepasst.
Die Prognosen werden auf Grundlage der
verfügbaren Daten zur Bevölkerungsentwicklung erstellt. Sie basieren auf der
Annahme, dass sich die Tendenzen aus den Vorjahren auch in der zukünftigen
Entwicklung niederschlagen werden.
Folgende Daten werden bei der Erstellung der
Prognose verwendet:
1.
Hildesheimer Planungsmodell
Von den Einwohnermeldeämtern zum Stichtag 31.12.2021
gemeldeten Zahlen zur Bevölkerung (nach Geburtsjahren 2021 bis vor 1920 und
Geschlecht unterteilt) sowie die Wanderungsbewegungen der letzten 3 Jahre für
die jeweiligen Geburtsjahrgänge. Die Daten werden von den Einwohnermeldeämtern
bezogen auf die jeweiligen Ortsteile gemeldet.
Diese Daten werden zur Ermittlung des weiblichen Bevölkerungsstandes im gebärfähigen Alter je Ortsteil verwendet.
Außerdem werden die Daten zur Prognose der Wanderungsbewegungen
der weiblichen Bevölkerung im gebärfähigen Alter je Ortsteil sowie der
Wanderungsbewegungen der Kinder im Kindergartenalter je Ortsteil verwendet.
So sollen
Tendenzen der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung rechtzeitig erkannt und im
Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt werden können. Bei der Planung des Budgets im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsverfahrens werden jedoch keine
Bedarfssteigerungen und dadurch bedingte Mehraufwendungen aufgrund von
kurzfristigen Wanderungsgewinnen berücksichtigt.
2.
Landesdatenbank IT.NRW
Die durch IT.NRW in der Landesdatenbank NRW
veröffentlichen Zahlen zu den Geburten im Kreis Coesfeld. Diese beinhalten die
Lebendgeborenen nach Alter der Mutter (15 bis 50 Jahre) für die Jahre 2016
bis 2021 sowie den Bevölkerungsstand auf Basis Zensus 2011 nach Altersjahren und
Geschlecht für die Jahre 2016 bis 2021.
Diese Daten werden zur Ermittlung und Prognose der
Geburtenwahrscheinlichkeit im Kreis Coesfeld verwendet.
3.
Einwohnermeldeamtsdaten (EMA-Daten)
Die von den Einwohnermeldeämtern im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung gemeldeten Zahlen zur Bevölkerung im Geburtszeitraum
01.01.2016 bis 31.07.2022.
Diese Daten werden zur Prognose des
Bevölkerungsstandes der Kinder im Kindergartenalter verwendet.
4.
Daten zum Ausbaustand der Kindertagesbetreuung
Die vom Jugendamt erhobenen Daten zum Ausbaustand in
den Kindertageseinrichtungen in den jeweiligen Ortsteilen sowie die mit den
Kommunen abgestimmten, bereits bekannten Ausbaupläne für die nächsten Jahre.
Diese Daten werden zur Ermittlung der aktuell und
zukünftig zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze verwendet.
5.
Anmeldequoten
Die im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2022/23
erhobenen Daten zu den Anmeldequoten in den jeweiligen Ortsteilen, die dem
Kindergartenbedarfsplan 2022/23 entnommen werden können. Diese werden
unterteilt nach unter 1-jährige, 1-jährige, 2-jährige und über 3-jährige
Kinder.
Diese Daten werden zur Ermittlung und Prognose der benötigten
Anzahl an Kindergartenplätzen verwendet.
Folgende Annahmen wurden bei der Erstellung
der Prognose zugrunde gelegt:
1. Wanderungsbewegungen
Die Wanderungsbewegungen bei Kindern im Kindergartenalter und bei
der weiblichen Bevölkerung im gebärfähigen Alter werden sich in den Jahren 2022
bis 2027 in derselben Relation ergeben, wie dies auch bei den
durchschnittlichen Wanderungsbewegungen in den Jahren 2019 bis 2021 in Relation
zur Bevölkerungszahl am 31.12.2021 der Fall war. Sofern
jedoch nach Einschätzung der politischen Gemeinde, insbesondere mit Blick auf zukünftige
Wohnbauentwicklung etc., eine andere Entwicklung zu erwarten ist, wurden
entsprechende Anpassungen vorgenommen.
2. Geburten
Die Daten zur Geburtenwahrscheinlichkeit je Altersjahr bei Frauen
im gebärfähigen Alter werden durch IT.NRW aus Datenschutzgründen nicht mehr
spezifisch für jeden Ort bereitgestellt. Daher wird die
Geburtenwahrscheinlichkeit für den Kreis Coesfeld insgesamt berechnet und auf
alle Orte und Ortsteile angewendet.
Es wird davon ausgegangen, dass die Geburtenwahrscheinlichkeit
sowie auch die Verteilung der Geburten auf die Zeiträume im Kalenderjahr sich
in den Jahren 2022 bis 2027 gegenüber den Daten aus 2016 bis 2021 nicht wesentlich
verändern, so dass diese der Prognose zu Grunde gelegt wurden.
3. Anmeldequoten
Die durchschnittliche U3-Anmeldequote des Kreisjugendamtes ist für
das Kindergartenjahr 2022/2023 nahezu stabil auf dem Niveau des Vorjahres
verblieben (1-Jährige 48 % und 2-Jährige 85 %). Aus diesem Grund geht das
Kreisjugendamt von einem Einpendeln der Quoten bei ca. 50 % für die 1-jährigen
und ca. 90 % für die 2-jährigen Kinder aus.
Es werden
die Anmeldequoten des Vorjahres für die Berechnung der Prognose verwendet,
jedoch maximal 100 %. Sofern erforderlich, werden in Absprache mit der
jeweiligen Kommune abweichende Anmeldequote (z.B. Durchschnittswerte)
verwendet.
4. Unterjährige
Anmeldungen
Grundsätzlich
wird in der Bedarfsprognose davon ausgegangen, dass die Kinder im Rahmen des
regulären Anmeldeverfahrens angemeldet werden und der ermittelte Platzbedarf zu
Beginn eines Kita-Jahres besteht. Darüber hinaus entstehen jedoch auch
unterjährige Betreuungsbedarfe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden
auch diese unterjährigen Bedarfe ausgewiesen. Allerdings existiert für diese
unterjährigen Anmeldungen keine belastbare Datenquelle. Für die hilfsweise
Ermittlung wird angenommen, dass 10 % der unter 1-Jährigen und 20 %
der 1- und 2-Jährigen, die zu Beginn des Kindergartenjahres keine Anmeldung
abgegeben haben, bis zum Ende des Kindergartenjahres eine Anmeldung für eine
Kita abgeben. Dieser unterjährige Mehrbedarf wird in der Prognose entsprechend
ergänzend ausgewiesen.
Folgende Auswertung ergibt die Bedarfsprognose
für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld:
Die Ausbaubedarfe für das Kindergartenjahr
2023/24 in den einzelnen Kommunen stellen sich in der aktuellen Bedarfsprognose
folgendermaßen dar:
grün
= kein zusätzlicher Bedarf, gelb = freie Kapazitäten, rot = zusätzlicher Bedarf
Insgesamt weisen die Bedarfsprognosen nach wie
vor einen weiteren Ausbaubedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung im
Kreisjugendamtsbezirk aus. Für das kommende Jahr ist mit weiter steigenden
Kinderzahlen zu rechnen, nicht zuletzt auch aufgrund der zunehmenden Anzahl
geflüchteter Personen. Auch die nachfolgenden Jahre lassen stabile Kinderzahlen
auf hohem Niveau erwarten.
Dieser Ausbaubedarf ist jedoch ortsspezifisch
recht unterschiedlich verteilt. Während in einigen Ortsteilen derzeit die zur
Verfügung stehenden Plätze zur Deckung des Betreuungsbedarfs ausreichen und
sogar teilweise noch Kapazitäten für unterjährige Aufnahmen vorhanden sind, ist
in anderen Ortsteilen schon jetzt ein Ausbau des Platzangebotes erforderlich.
Dieser Ausbaubedarf kann von einigen Plätzen, über eine zusätzliche Gruppe bis
hin zu einer komplett neuen Einrichtung variieren. In enger Absprache mit den
betroffenen Kommunen werden möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Schaffung
zusätzlicher Plätze in die Wege geleitet. Sollten die neuen dauerhaften Plätze
nicht rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr zur Verfügung stehen, werden nach
Möglichkeit Lösungen für temporäre Betreuungsmöglichkeiten geschaffen. Allerdings
zeigte sich bereits im jetzt laufenden Kindergartenjahr 2022/23, dass eine
kurzfristige Inbetriebnahme von zusätzlichen Gruppen insbesondere aufgrund des
hohen Fachkräftemangels kaum zu realisieren ist. So konnten die im
Kindergartengartenbedarfsplan 2022/23 eingeplanten Zusatzgruppen, die
insbesondere zur Bedarfsdeckung für geflüchtete Kinder gedacht waren, bisher
nicht umgesetzt werden.
Im Rahmen der 1.
Trägergespräche im Herbst wurden den Trägern und Leitungen von
Kindertageseinrichtungen die Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu
betreuenden Kinder und der sich darauf ergebende Platzbedarf für das Kita-Jahr
2023/24 sowie die tatsächliche Belegungsstruktur der Kindertageseinrichtungen
im September 2022 (Anlage 1) vorgestellt. Auf dieser Basis wurde ein erster
Planungsvorschlag erstellt.
Nach Durchführung der Anmeldewochen in den
Kommunen, werden die Ergebnisse ausgewertet und die Planung konkretisiert und
angepasst. Dabei werden folgende Grundvorgaben beachtet:
1. Der
Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab der Vollendung des 1.
Lebensjahres ist nach Möglichkeit zu erfüllen.
2. Kinder, die
bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2023/2024
einen Platz in der Einrichtung erhalten.
3. Soweit es möglich
ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.
In Anschluss wird das Ergebnis erneut mit den
Kommunen, Trägern und Einrichtungen in den zweiten Trägergesprächen im Januar
2023 abgeglichen.
Die sich daraus resultierenden Erkenntnisse
fließen in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2023/2024 ein, der in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2023 zur Entscheidung vorgelegt
werden wird. Auf dieser Grundlage wird dann rechtzeitig zum 15.03.2023 der
Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/2024 beim Land NRW gestellt
werden.
Für
den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im
Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 zu umfassender zu
diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der
politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 zu beauftragen.
Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.
II. Entscheidungsalternativen
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird
nicht mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024
beauftragt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den
Haushalt 2023 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach
abgeschlossener Bedarfsplanung 2023/2024 möglich.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt
ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im
Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 24.10.2013 diese Aufgabe auch noch einmal formell auf den
Jugendhilfeausschuss delegiert (SV-8-1011).