Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024
Vorlage
SV-10-0708
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 beauftragt.

I. Sachdarstellung

Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum 15.03.2023 abgeschlossen sein.

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung erstellt das Kreisjugendamt zunächst die Kindergartenbedarfsprognose für die kommenden fünf Kindergartenjahre (2023/24 bis 2027/28). Die Prognosen werden für alle Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich, unterteilt nach Ortsteilen, erstellt.

Die Daten werden an die Städte und Gemeinden übermittelt und anschließend in einem gemeinsamen Planungsgespräch mit der jeweiligen Verwaltung erörtert und gegebenenfalls angepasst.

 

Die Prognosen werden auf Grundlage der verfügbaren Daten zur Bevölkerungsentwicklung erstellt. Sie basieren auf der Annahme, dass sich die Tendenzen aus den Vorjahren auch in der zukünftigen Entwicklung niederschlagen werden.

 

Folgende Daten werden bei der Erstellung der Prognose verwendet:

 

1.      Hildesheimer Planungsmodell

Von den Einwohnermeldeämtern zum Stichtag 31.12.2021 gemeldeten Zahlen zur Bevölkerung (nach Geburtsjahren 2021 bis vor 1920 und Geschlecht unterteilt) sowie die Wanderungsbewegungen der letzten 3 Jahre für die jeweiligen Geburtsjahrgänge. Die Daten werden von den Einwohnermeldeämtern bezogen auf die jeweiligen Ortsteile gemeldet.

Diese Daten werden zur Ermittlung des weiblichen Bevölkerungsstandes im gebärfähigen Alter je Ortsteil verwendet.

Außerdem werden die Daten zur Prognose der Wanderungsbewegungen der weiblichen Bevölkerung im gebärfähigen Alter je Ortsteil sowie der Wanderungsbewegungen der Kinder im Kindergartenalter je Ortsteil verwendet.

So sollen Tendenzen der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung rechtzeitig erkannt und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt werden können. Bei der Planung des Budgets im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens werden jedoch keine Bedarfssteigerungen und dadurch bedingte Mehraufwendungen aufgrund von kurzfristigen Wanderungsgewinnen berücksichtigt.

 

 

2.      Landesdatenbank IT.NRW

Die durch IT.NRW in der Landesdatenbank NRW veröffentlichen Zahlen zu den Geburten im Kreis Coesfeld. Diese beinhalten die Lebendgeborenen nach Alter der Mutter (15 bis 50 Jahre) für die Jahre 2016 bis 2021 sowie den Bevölkerungsstand auf Basis Zensus 2011 nach Altersjahren und Geschlecht für die Jahre 2016 bis 2021.

Diese Daten werden zur Ermittlung und Prognose der Geburtenwahrscheinlichkeit im Kreis Coesfeld verwendet.

 

3.      Einwohnermeldeamtsdaten (EMA-Daten)

Die von den Einwohnermeldeämtern im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung gemeldeten Zahlen zur Bevölkerung im Geburtszeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2022.

Diese Daten werden zur Prognose des Bevölkerungsstandes der Kinder im Kindergartenalter verwendet.

 

4.      Daten zum Ausbaustand der Kindertagesbetreuung

Die vom Jugendamt erhobenen Daten zum Ausbaustand in den Kindertageseinrichtungen in den jeweiligen Ortsteilen sowie die mit den Kommunen abgestimmten, bereits bekannten Ausbaupläne für die nächsten Jahre.

Diese Daten werden zur Ermittlung der aktuell und zukünftig zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze verwendet.

 

5.      Anmeldequoten

Die im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2022/23 erhobenen Daten zu den Anmeldequoten in den jeweiligen Ortsteilen, die dem Kindergartenbedarfsplan 2022/23 entnommen werden können. Diese werden unterteilt nach unter 1-jährige, 1-jährige, 2-jährige und über 3-jährige Kinder.

Diese Daten werden zur Ermittlung und Prognose der benötigten Anzahl an Kindergartenplätzen verwendet.

 

Folgende Annahmen wurden bei der Erstellung der Prognose zugrunde gelegt:

 

1.      Wanderungsbewegungen

Die Wanderungsbewegungen bei Kindern im Kindergartenalter und bei der weiblichen Bevölkerung im gebärfähigen Alter werden sich in den Jahren 2022 bis 2027 in derselben Relation ergeben, wie dies auch bei den durchschnittlichen Wanderungsbewegungen in den Jahren 2019 bis 2021 in Relation zur Bevölkerungszahl am 31.12.2021 der Fall war. Sofern jedoch nach Einschätzung der politischen Gemeinde, insbesondere mit Blick auf zukünftige Wohnbauentwicklung etc., eine andere Entwicklung zu erwarten ist, wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

2.      Geburten

Die Daten zur Geburtenwahrscheinlichkeit je Altersjahr bei Frauen im gebärfähigen Alter werden durch IT.NRW aus Datenschutzgründen nicht mehr spezifisch für jeden Ort bereitgestellt. Daher wird die Geburtenwahrscheinlichkeit für den Kreis Coesfeld insgesamt berechnet und auf alle Orte und Ortsteile angewendet.

Es wird davon ausgegangen, dass die Geburtenwahrscheinlichkeit sowie auch die Verteilung der Geburten auf die Zeiträume im Kalenderjahr sich in den Jahren 2022 bis 2027 gegenüber den Daten aus 2016 bis 2021 nicht wesentlich verändern, so dass diese der Prognose zu Grunde gelegt wurden.

 

3.      Anmeldequoten

Die durchschnittliche U3-Anmeldequote des Kreisjugendamtes ist für das Kindergartenjahr 2022/2023 nahezu stabil auf dem Niveau des Vorjahres verblieben (1-Jährige 48 % und 2-Jährige 85 %). Aus diesem Grund geht das Kreisjugendamt von einem Einpendeln der Quoten bei ca. 50 % für die 1-jährigen und ca. 90 % für die 2-jährigen Kinder aus.

Es werden die Anmeldequoten des Vorjahres für die Berechnung der Prognose verwendet, jedoch maximal 100 %. Sofern erforderlich, werden in Absprache mit der jeweiligen Kommune abweichende Anmeldequote (z.B. Durchschnittswerte) verwendet.

 

4.      Unterjährige Anmeldungen

Grundsätzlich wird in der Bedarfsprognose davon ausgegangen, dass die Kinder im Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens angemeldet werden und der ermittelte Platzbedarf zu Beginn eines Kita-Jahres besteht. Darüber hinaus entstehen jedoch auch unterjährige Betreuungsbedarfe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden auch diese unterjährigen Bedarfe ausgewiesen. Allerdings existiert für diese unterjährigen Anmeldungen keine belastbare Datenquelle. Für die hilfsweise Ermittlung wird angenommen, dass 10 % der unter 1-Jährigen und 20 % der 1- und 2-Jährigen, die zu Beginn des Kindergartenjahres keine Anmeldung abgegeben haben, bis zum Ende des Kindergartenjahres eine Anmeldung für eine Kita abgeben. Dieser unterjährige Mehrbedarf wird in der Prognose entsprechend ergänzend ausgewiesen.

 

 


 

Folgende Auswertung ergibt die Bedarfsprognose für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld:

 

 

 

 

 


 

Die Ausbaubedarfe für das Kindergartenjahr 2023/24 in den einzelnen Kommunen stellen sich in der aktuellen Bedarfsprognose folgendermaßen dar:

 

 

 

grün = kein zusätzlicher Bedarf, gelb = freie Kapazitäten, rot = zusätzlicher Bedarf

 

 

Insgesamt weisen die Bedarfsprognosen nach wie vor einen weiteren Ausbaubedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung im Kreisjugendamtsbezirk aus. Für das kommende Jahr ist mit weiter steigenden Kinderzahlen zu rechnen, nicht zuletzt auch aufgrund der zunehmenden Anzahl geflüchteter Personen. Auch die nachfolgenden Jahre lassen stabile Kinderzahlen auf hohem Niveau erwarten.

Dieser Ausbaubedarf ist jedoch ortsspezifisch recht unterschiedlich verteilt. Während in einigen Ortsteilen derzeit die zur Verfügung stehenden Plätze zur Deckung des Betreuungsbedarfs ausreichen und sogar teilweise noch Kapazitäten für unterjährige Aufnahmen vorhanden sind, ist in anderen Ortsteilen schon jetzt ein Ausbau des Platzangebotes erforderlich. Dieser Ausbaubedarf kann von einigen Plätzen, über eine zusätzliche Gruppe bis hin zu einer komplett neuen Einrichtung variieren. In enger Absprache mit den betroffenen Kommunen werden möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze in die Wege geleitet. Sollten die neuen dauerhaften Plätze nicht rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr zur Verfügung stehen, werden nach Möglichkeit Lösungen für temporäre Betreuungsmöglichkeiten geschaffen. Allerdings zeigte sich bereits im jetzt laufenden Kindergartenjahr 2022/23, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme von zusätzlichen Gruppen insbesondere aufgrund des hohen Fachkräftemangels kaum zu realisieren ist. So konnten die im Kindergartengartenbedarfsplan 2022/23 eingeplanten Zusatzgruppen, die insbesondere zur Bedarfsdeckung für geflüchtete Kinder gedacht waren, bisher nicht umgesetzt werden.

 

Im Rahmen der 1. Trägergespräche im Herbst wurden den Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen die Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und der sich darauf ergebende Platzbedarf für das Kita-Jahr 2023/24 sowie die tatsächliche Belegungsstruktur der Kindertageseinrichtungen im September 2022 (Anlage 1) vorgestellt. Auf dieser Basis wurde ein erster Planungsvorschlag erstellt.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen in den Kommunen, werden die Ergebnisse ausgewertet und die Planung konkretisiert und angepasst. Dabei werden folgende Grundvorgaben beachtet:

 

1.      Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres ist nach Möglichkeit zu erfüllen.

2.      Kinder, die bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2023/2024 einen Platz in der Einrichtung erhalten.

3.      Soweit es möglich ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.

 

In Anschluss wird das Ergebnis erneut mit den Kommunen, Trägern und Einrichtungen in den zweiten Trägergesprächen im Januar 2023 abgeglichen.

 

Die sich daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2023/2024 ein, der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2023 zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Auf dieser Grundlage wird dann rechtzeitig zum 15.03.2023 der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/2024 beim Land NRW gestellt werden.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird nicht mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 beauftragt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2023 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2023/2024 möglich.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2013 diese Aufgabe auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert (SV-8-1011).