Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen
Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen
Produktgruppen
im Budget 3 und 4
Produktgruppen ab
Seite
20.06 Gebäude 406
62.01
Vermessungen 439
62.02
Liegenschaftskataster 446
62.03
Grundstücksbewertung 453
62.04
Geoinformation 458
66.01
Verkehrsflächen 467
66.02
Straßenunterhaltung 496
01.02 Kreisentwicklung 528
01.07
Nahverkehrsplanung 567
einschließlich
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung dieses Ausschusses
ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss /
Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs.
1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§
78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der
Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023
wurde am 19.10.2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag
ohne Abweichungen bestätigt.
Nach Einbringung
in den Kreistag am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die
weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. Anschließend wird der
Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
(Sitzung am 24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten.
Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022
beschließt.
Der Haushalt 2023
ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen
eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
In den folgenden
Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen
Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Darüber hinaus wird auf die
im Haushaltsentwurf 2023 enthaltenen Ausführungen verwiesen, vgl. insbesondere
Erläuterung der Zeilen je Teilergebnisplan auf Produktgruppenebene. Die
einschlägigen Seitenzahlen im Haushaltsentwurf 2023 sind im Beschlussvorschlag
dieser Sitzungsvorlage benannt.
Budget
3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|||
Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften |
|
|
|
|
|
|
|
|
20.06 Gebäude |
Ertrag |
205.644 |
172.229 |
186.360 |
14.131 |
186.360 |
184.990 |
210.179 |
Aufwand |
-3.188.648 |
-4.066.257 |
-4.847.279 |
-781.022 |
-3.816.719 |
-2.543.455 |
-2.836.890 |
|
Ergebnis |
-2.983.004 |
-3.894.028 |
-4.660.919 |
-766.891 |
-3.630.359 |
-2.358.465 |
-2.626.711 |
Produktgruppe 20.06 Gebäude
Wie bereits im Vorjahr erläutert, wurde die
Abteilung 10 Zentrale Dienste zum 01.06.2019 aufgelöst. Es erfolgte eine
Aufgabenverlagerung in die Abteilungen 11 (Personal und Organisation) und 20
(Finanzen und Liegenschaften). Daher musste ab dem Haushaltsjahr 2020 die
Produktgruppe 20.06 neu eingerichtet werden. In dieser Produktgruppe werden die
Finanzmittel für das Produkt "Gebäudemanagement" nachgewiesen. Dieses
Produkt wurde bis einschließlich 2019 in der Produktgruppe 10.02 Gebäude
(Budget 3) geführt. Eine Änderung der haushaltsmäßigen Zuordnung war
unterjährig nicht opportun.
Die Produktgruppe 20.06 schließt für das
Haushaltsjahr 2023 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 4.660.919 € ab. Das
Ertragsaufkommen liegt für 2023 bei 186.360 €. Hierin enthalten sind:
· Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 136.360 € Zuwendungen für
abnutzbares Anlagevermögen sind in einem Sonderposten auf der Passivseite der
Bilanz einzustellen und über die Nutzungsdauer des zuwendungsfähigen
Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen.
·
Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 50.000 €
Aktivierten Eigenleistungen stehen Personalaufwendungen gegenüber, die zur
Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt werden. Für die Planung,
Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung von Maßnahmen werden - soweit
Beschäftigte des Kreises Coesfeld hierfür tätig sind - pauschal 10 % der
Bausumme als aktivierte Eigenleistungen angesetzt.
·
Die ordentlichen Aufwendungen für die Produktgruppe 20.06 liegen für
2023 bei 4.847.279 € und setzen sich wie folgt zusammen:
·
547.118 € für Personalaufwendungen
·
3.727.000 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Hierin
enthalten sind Unterhaltungsaufwendungen für die Verwaltungs- und Schulgebäude
sowie der Kulturzentren, die unter Ziffer 4.3 des Vorberichts und den
Erläuterungen im Teilergebnisplan zur Produktgruppe 20.06 näher betrachtet
werden. Hinzu kommen Aufwendungen für Wartungsverträge für regelmäßige und
anlassbezogene Wartungen. Sie liegen für 2023 bei 210.000 € und für die
Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in Höhe von 90.000 € und Aufwendungen
für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 20.000 €.
·
534.545 € für bilanzielle Abschreibungen. Die Belastungen aus den
bilanziellen Abschreibungen werden teilweise durch die gegenüberstehenden
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert.
·
38.617 € für sonstige ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen zählen u. a. die Aufwendungen für IT, Telefon,
Fortbildung und Reisekosten.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|||
Produktbereich 62 - Vermessung und Kataster |
|
|
|
|
|
|
|
|
62.01 Vermessungen |
Ertrag |
214.631 |
247.097 |
250.793 |
3.695 |
168.329 |
165.450 |
158.944 |
Aufwand |
-1.026.878 |
-1.176.127 |
-1.235.100 |
-58.973 |
-1.164.893 |
-1.174.486 |
-1.180.831 |
|
Ergebnis |
-812.247 |
-929.030 |
-984.307 |
-55.277 |
-996.564 |
-1.009.036 |
-1.021.887 |
|
62.02 Liegenschaftskataster |
Ertrag |
520.333 |
490.335 |
485.260 |
-5.075 |
480.260 |
480.260 |
480.260 |
Aufwand |
-1.609.083 |
-1.693.181 |
-1.655.180 |
38.001 |
-1.669.164 |
-1.683.802 |
-1.698.574 |
|
Ergebnis |
-1.088.750 |
-1.202.846 |
-1.169.920 |
32.927 |
-1.188.903 |
-1.203.542 |
-1.218.314 |
|
62.03 Grundstücksbewertung |
Ertrag |
139.615 |
230.069 |
102.054 |
-128.015 |
110.054 |
102.054 |
110.054 |
Aufwand |
-478.157 |
-553.299 |
-475.320 |
77.980 |
-487.203 |
-483.286 |
-495.406 |
|
Ergebnis |
-338.542 |
-323.230 |
-373.266 |
-50.036 |
-377.149 |
-381.232 |
-385.352 |
|
62.04 Geoinformation |
Ertrag |
42 |
40 |
24 |
-15 |
24 |
24 |
24 |
Aufwand |
-277.791 |
-339.788 |
-402.389 |
-62.602 |
-399.189 |
-402.081 |
-405.000 |
|
Ergebnis |
-277.749 |
-339.748 |
-402.365 |
-62.617 |
-399.165 |
-402.056 |
-404.975 |
|
Summe Produktbereich 62 |
Ertrag |
874.621 |
967.541 |
838.131 |
-129.410 |
758.668 |
747.788 |
749.283 |
Aufwand |
-3.391.909 |
-3.762.395 |
-3.767.989 |
-5.593 |
-3.720.449 |
-3.743.654 |
-3.779.810 |
|
Ergebnis |
-2.517.288 |
-2.794.854 |
-2.929.858 |
-135.003 |
-2.961.782 |
-2.995.866 |
-3.030.528 |
Produktgruppe 62.01 Vermessungen
In der Produktgruppe Vermessungen verringert sich
das ordentliche Ergebnis ggü. dem Vorjahr um 55.277 €. Dies liegt im
Wesentlichen an höheren Personal- und Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen.
Produktgruppe 62.02 Liegenschaftskataster
In der Produktgruppe Vermessungen verringert sich
das ordentliche Ergebnis ggü. dem Vorjahr um 32.927 €. Zur Begründung wird auf
die Erläuterungen Produktgruppe 62.01 verwiesen (s.o).
Produktgruppe 62.03 Grundstücksbewertung
In dieser Produktgruppe steigt der Zuschussbedarf
insgesamt um 50.036 €. Es werden Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren für
die Erstellung von Verkehrsgutachten (20.000 €) erwartet und die Personalkosten
sind um 31.456 € gestiegen.
Produktgruppe 62.04 Geoinformation
In der Produktgruppe Geoinformationen führen Mehraufwendungen in Höhe von 62.617 € zu einer entsprechenden Erhöhung des Zuschusssaldos. Zur Begründung wird auf die Erläuterungen Produktgruppe 62.01 verwiesen (s.o).
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|||
Produktbereich 66 - Straßenbau und - unterhaltung |
|
|
|
|
|
|
|
|
66.01 Verkehrsflächen |
Ertrag |
3.988.898 |
4.218.375 |
4.208.334 |
-10.041 |
4.514.357 |
4.755.283 |
4.920.016 |
Aufwand |
-6.031.722 |
-6.205.182 |
-6.362.675 |
-157.493 |
-6.774.967 |
-7.063.928 |
-7.359.353 |
|
Ergebnis |
-2.042.824 |
-1.986.807 |
-2.154.340 |
-167.534 |
-2.260.610 |
-2.308.645 |
-2.439.337 |
|
66.02 Straßenunterhaltung |
Ertrag |
379.866 |
351.717 |
346.216 |
-5.501 |
313.303 |
281.232 |
255.068 |
Aufwand |
-3.409.229 |
-3.772.224 |
-4.159.700 |
-387.476 |
-4.120.702 |
-4.196.454 |
-4.226.356 |
|
Ergebnis |
-3.029.362 |
-3.420.507 |
-3.813.484 |
-392.977 |
-3.807.399 |
-3.915.223 |
-3.971.288 |
|
Summe Produktbereich 66 |
Ertrag |
4.368.764 |
4.570.092 |
4.554.550 |
-15.542 |
4.827.660 |
5.036.515 |
5.175.084 |
Aufwand |
-9.440.951 |
-9.977.406 |
-10.522.375 |
-544.969 |
-10.895.669 |
-11.260.382 |
-11.585.709 |
|
Ergebnis |
-5.072.186 |
-5.407.314 |
-5.967.825 |
-560.511 |
-6.068.009 |
-6.223.867 |
-6.410.624 |
Produktgruppe 66.01 Verkehrsflächen
Für den Bereich Planung, Bauabwicklung und
Verwaltung von Kreisstraßen wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Zuschussbedarf
in Höhe von 2.154.340 € veranschlagt. Gegenüber der Ansatzplanung 2022 erhöht
sich der Zuschussbedarf um 167.533 €. Ausschlaggebend hierfür sind in erster
Linie die Entwicklungen bei den folgenden Haushaltspositionen:
·
Steigerung der Erträge aus Kostenerstattung für die Koordinierung und
Beauftragung der Gutachter- und Planungsleistungen für die Ortsumgehung
Ottmarsbocholt durch den Landesbetrieb Straßenbau und die Gemeinde Senden.
Entsprechend steigen allerdings auch die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen.
·
Bei den bilanziellen Abschreibungen ergibt sich für 2023 gegenüber der
Veranschlagung 2022 ein Mehraufwand in Höhe von 57.275 €. Gleichzeitig sinken
die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Eine ähnliche Entwicklung ist
bei der Auflösung der Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu
verzeichnen.
Ferner ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023
Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen, die in Summe zur
Reduzierung des Zuschussbedarfes für 2023 beigetragen haben.
Produktgruppe 66.02 Straßenunterhaltung
In dieser Produktgruppe werden die Erträge und
Aufwendungen für die Unterhaltung der Kreisstraßen erfasst. Gegenüber dem
Ansatz 2022 nimmt der Zuschussbedarf in diesem Bereich um 392.977 € auf
3.813.484 € für das Haushaltsjahr 2023 zu. Wesentliche Ansatzänderungen ergeben
sich für 2023 bei den folgenden Haushaltspositionen:
·
Mindererträge bei den Zuwendungen in Höhe von 5.501 €
·
Minderaufwendungen für Personal in Höhe von 169.282 €
·
Mehrbedarf bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe
von 232.000 €. Diese sind u. a. durch die Instandsetzung von zwei
Betonbrücken an der K4 in Senden, durch Kostensteigerungen bei der Unterhaltung
des Fuhrparks, bei den Niederschlagswassergebühren und der Unterhaltung von
Straßen und Radwegen begründet.
In den Erläuterungen zu
Zeile 13 ist eine detaillierte Aufstellung der Einzelpositionen enthalten.
Budget
4 - Landrat
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|||
Produktbereich 01 - Büro des Landrats |
|
|
|
|
|
|
|
|
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
Ertrag |
227.150 |
627.692 |
737.355 |
109.663 |
412.554 |
41.010 |
23.372 |
Aufwand |
-2.105.345 |
-2.561.271 |
-2.420.759 |
140.512 |
-2.380.899 |
-2.076.133 |
-2.075.599 |
|
Ergebnis |
-1.878.196 |
-1.933.579 |
-1.683.404 |
250.176 |
-1.968.345 |
-2.035.123 |
-2.052.227 |
|
01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV |
Ertrag |
9.379.271 |
6.804.202 |
7.833.322 |
1.029.121 |
7.710.410 |
6.521.075 |
6.380.068 |
Aufwand |
-12.397.158 |
-11.849.286 |
-13.097.062 |
-1.247.777 |
-12.299.040 |
-12.126.011 |
-12.086.583 |
|
Ergebnis |
-3.017.886 |
-5.045.084 |
-5.263.740 |
-218.656 |
-4.588.630 |
-5.604.936 |
-5.706.514 |
Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung
Ausführliche Erläuterungen können dem
Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2023 entnommen werden (ab Seite 528).
Entgegen der Ansatzplanung bei
Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe 01.02 folgende Änderungen
ergeben:
·
teilweise Verschiebung der Fördermittel aus 2022 nach 2023 für das
Projekt
Smarte.Land.Regionen (neuer Ansatz: 292.945,00 Euro)
·
teilweise Verschiebung der Fördermittel aus 2022 nach 2023 für das
Projekt
Modal Split- Untersuchung 2022 (neuer Ansatz: 16.468,00 Euro)
·
Verschiebung der Fördermittel aus 2022 nach 2023 für das Projekt
kreisweite
Potentialstudie Freiflächen-PV (neuer Ansatz: 40.000,00 Euro)
Die Änderungen werden, als Vorschlag der
Verwaltung, in die Änderungsliste 01/2023
aufgenommen.
Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV
Der Zuschussbedarf für die Durchführung der
Nahverkehrsplanung im Rahmen der Daseinsvorsorge liegt in der Planung für das
Haushaltsjahr 2023 bei 5.263.740 €. In 2022 lag der Zuschussbedarf lt. HH-Ansatz
bei 5.045.084 €, sodass sich eine Ansatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr
von 218.656 € ergibt. Diese Haushaltsverschlechterung ist im Wesentlichen auf allgemeine
Preissteigerungen zurückzuführen. Für die Folgejahre ist durch Erträge aus der
Auflösung und Rückzahlung des RVM-Gesellschafterdarlehens mit einer
Verbesserung zu rechnen.
· Höhere Aufwendungen im
Bereich des Projekts BüLaMo werden großteils durch entsprechende Fördermittel
abgefedert, jedoch nicht vollkommen gedeckt.
· Eine deutliche Erhöhung
erfolgt im Bereich des Aufwendungsersatzes RVM.
Ferner ergeben sich für die Nahverkehrsplanung
ÖPNV für 2023 weitere Ansatzänderungen, die in der Produktgruppe 01.07 des
Budgets 4 näher erläutert sind.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und
Kreisentwicklung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag
aufgeführten Produktgruppen zuständig.