Betreff
Entwurf Haushalt 2023
Vorlage
SV-10-0719
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3 und 4

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

20.06 Gebäude                                                                                                                                 406

62.01 Vermessungen                                                                                                                     439

62.02 Liegenschaftskataster                                                                                                        446

62.03 Grundstücksbewertung                                                                                                    453

62.04 Geoinformation                                                                                                                   458

66.01 Verkehrsflächen                                                                                                                  467

66.02 Straßenunterhaltung                                                                                                         496

01.02 Kreisentwicklung                                                                                                                 528

01.07 Nahverkehrsplanung                                                                                                         567

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung dieses Ausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde am 19.10.2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt.

 

Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. Anschließend wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.

 

Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Darüber hinaus wird auf die im Haushaltsentwurf 2023 enthaltenen Ausführungen verwiesen, vgl. insbesondere Erläuterung der Zeilen je Teilergebnisplan auf Produktgruppenebene. Die einschlägigen Seitenzahlen im Haushaltsentwurf 2023 sind im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage benannt.

 

Budget 3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

 

 

 

 

 

 

20.06 Gebäude

Ertrag

205.644

172.229

186.360

14.131

186.360

184.990

210.179

Aufwand

-3.188.648

-4.066.257

-4.847.279

-781.022

-3.816.719

-2.543.455

-2.836.890

Ergebnis

-2.983.004

-3.894.028

-4.660.919

-766.891

-3.630.359

-2.358.465

-2.626.711

 

 

Produktgruppe 20.06 Gebäude

Wie bereits im Vorjahr erläutert, wurde die Abteilung 10 Zentrale Dienste zum 01.06.2019 aufgelöst. Es erfolgte eine Aufgabenverlagerung in die Abteilungen 11 (Personal und Organisation) und 20 (Finanzen und Liegenschaften). Daher musste ab dem Haushaltsjahr 2020 die Produktgruppe 20.06 neu eingerichtet werden. In dieser Produktgruppe werden die Finanzmittel für das Produkt "Gebäudemanagement" nachgewiesen. Dieses Produkt wurde bis einschließlich 2019 in der Produktgruppe 10.02 Gebäude (Budget 3) geführt. Eine Änderung der haushaltsmäßigen Zuordnung war unterjährig nicht opportun.

 

Die Produktgruppe 20.06 schließt für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 4.660.919 € ab. Das Ertragsaufkommen liegt für 2023 bei 186.360 €. Hierin enthalten sind:

·     Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 136.360 € Zuwendungen für abnutzbares Anlagevermögen sind in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über die Nutzungsdauer des zuwendungsfähigen Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen.

·         Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 50.000 € Aktivierten Eigenleistungen stehen Personalaufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt werden. Für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung von Maßnahmen werden - soweit Beschäftigte des Kreises Coesfeld hierfür tätig sind - pauschal 10 % der Bausumme als aktivierte Eigenleistungen angesetzt.

·         Die ordentlichen Aufwendungen für die Produktgruppe 20.06 liegen für 2023 bei 4.847.279 € und setzen sich wie folgt zusammen:

·         547.118 € für Personalaufwendungen

·         3.727.000 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Hierin enthalten sind Unterhaltungsaufwendungen für die Verwaltungs- und Schulgebäude sowie der Kulturzentren, die unter Ziffer 4.3 des Vorberichts und den Erläuterungen im Teilergebnisplan zur Produktgruppe 20.06 näher betrachtet werden. Hinzu kommen Aufwendungen für Wartungsverträge für regelmäßige und anlassbezogene Wartungen. Sie liegen für 2023 bei 210.000 € und für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in Höhe von 90.000 € und Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 20.000 €.

·         534.545 € für bilanzielle Abschreibungen. Die Belastungen aus den bilanziellen Abschreibungen werden teilweise durch die gegenüberstehenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert.

·         38.617 € für sonstige ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen u. a. die Aufwendungen für IT, Telefon, Fortbildung und Reisekosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 62 - Vermessung und Kataster

 

 

 

 

 

 

 

62.01 Vermessungen

Ertrag

214.631

247.097

250.793

3.695

168.329

165.450

158.944

Aufwand

-1.026.878

-1.176.127

-1.235.100

-58.973

-1.164.893

-1.174.486

-1.180.831

Ergebnis

-812.247

-929.030

-984.307

-55.277

-996.564

-1.009.036

-1.021.887

62.02 Liegenschaftskataster

Ertrag

520.333

490.335

485.260

-5.075

480.260

480.260

480.260

Aufwand

-1.609.083

-1.693.181

-1.655.180

38.001

-1.669.164

-1.683.802

-1.698.574

Ergebnis

-1.088.750

-1.202.846

-1.169.920

32.927

-1.188.903

-1.203.542

-1.218.314

62.03 Grundstücksbewertung

Ertrag

139.615

230.069

102.054

-128.015

110.054

102.054

110.054

Aufwand

-478.157

-553.299

-475.320

77.980

-487.203

-483.286

-495.406

Ergebnis

-338.542

-323.230

-373.266

-50.036

-377.149

-381.232

-385.352

62.04 Geoinformation

Ertrag

42

40

24

-15

24

24

24

Aufwand

-277.791

-339.788

-402.389

-62.602

-399.189

-402.081

-405.000

Ergebnis

-277.749

-339.748

-402.365

-62.617

-399.165

-402.056

-404.975

Summe Produktbereich 62

Ertrag

874.621

967.541

838.131

-129.410

758.668

747.788

749.283

Aufwand

-3.391.909

-3.762.395

-3.767.989

-5.593

-3.720.449

-3.743.654

-3.779.810

Ergebnis

-2.517.288

-2.794.854

-2.929.858

-135.003

-2.961.782

-2.995.866

-3.030.528

 

 

Produktgruppe 62.01 Vermessungen

In der Produktgruppe Vermessungen verringert sich das ordentliche Ergebnis ggü. dem Vorjahr um 55.277 €. Dies liegt im Wesentlichen an höheren Personal- und Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen.

 

Produktgruppe 62.02 Liegenschaftskataster

In der Produktgruppe Vermessungen verringert sich das ordentliche Ergebnis ggü. dem Vorjahr um 32.927 €. Zur Begründung wird auf die Erläuterungen Produktgruppe 62.01 verwiesen (s.o).

 

Produktgruppe 62.03 Grundstücksbewertung

In dieser Produktgruppe steigt der Zuschussbedarf insgesamt um 50.036 €. Es werden Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Verkehrsgutachten (20.000 €) erwartet und die Personalkosten sind um 31.456 € gestiegen.

 

 

Produktgruppe 62.04 Geoinformation

In der Produktgruppe Geoinformationen führen Mehraufwendungen in Höhe von 62.617 € zu einer entsprechenden Erhöhung des Zuschusssaldos. Zur Begründung wird auf die Erläuterungen Produktgruppe 62.01 verwiesen (s.o).

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 66 - Straßenbau und - unterhaltung

 

 

 

 

 

 

 

66.01 Verkehrsflächen

Ertrag

3.988.898

4.218.375

4.208.334

-10.041

4.514.357

4.755.283

4.920.016

Aufwand

-6.031.722

-6.205.182

-6.362.675

-157.493

-6.774.967

-7.063.928

-7.359.353

Ergebnis

-2.042.824

-1.986.807

-2.154.340

-167.534

-2.260.610

-2.308.645

-2.439.337

66.02 Straßenunterhaltung

Ertrag

379.866

351.717

346.216

-5.501

313.303

281.232

255.068

Aufwand

-3.409.229

-3.772.224

-4.159.700

-387.476

-4.120.702

-4.196.454

-4.226.356

Ergebnis

-3.029.362

-3.420.507

-3.813.484

-392.977

-3.807.399

-3.915.223

-3.971.288

Summe Produktbereich 66

Ertrag

4.368.764

4.570.092

4.554.550

-15.542

4.827.660

5.036.515

5.175.084

Aufwand

-9.440.951

-9.977.406

-10.522.375

-544.969

-10.895.669

-11.260.382

-11.585.709

Ergebnis

-5.072.186

-5.407.314

-5.967.825

-560.511

-6.068.009

-6.223.867

-6.410.624

 

Produktgruppe 66.01 Verkehrsflächen

Für den Bereich Planung, Bauabwicklung und Verwaltung von Kreisstraßen wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Zuschussbedarf in Höhe von 2.154.340 € veranschlagt. Gegenüber der Ansatzplanung 2022 erhöht sich der Zuschussbedarf um 167.533 €. Ausschlaggebend hierfür sind in erster Linie die Entwicklungen bei den folgenden Haushaltspositionen:

·         Steigerung der Erträge aus Kostenerstattung für die Koordinierung und Beauftragung der Gutachter- und Planungsleistungen für die Ortsumgehung Ottmarsbocholt durch den Landesbetrieb Straßenbau und die Gemeinde Senden. Entsprechend steigen allerdings auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

·         Bei den bilanziellen Abschreibungen ergibt sich für 2023 gegenüber der Veranschlagung 2022 ein Mehraufwand in Höhe von 57.275 €. Gleichzeitig sinken die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Auflösung der Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu verzeichnen.

Ferner ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023 Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen, die in Summe zur Reduzierung des Zuschussbedarfes für 2023 beigetragen haben.

 

 

 

 

 


Produktgruppe 66.02 Straßenunterhaltung

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen für die Unterhaltung der Kreisstraßen erfasst. Gegenüber dem Ansatz 2022 nimmt der Zuschussbedarf in diesem Bereich um 392.977 € auf 3.813.484 € für das Haushaltsjahr 2023 zu. Wesentliche Ansatzänderungen ergeben sich für 2023 bei den folgenden Haushaltspositionen:

·         Mindererträge bei den Zuwendungen in Höhe von 5.501 €

·         Minderaufwendungen für Personal in Höhe von 169.282 €

·         Mehrbedarf bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 232.000 €. Diese sind u. a. durch die Instandsetzung von zwei Betonbrücken an der K4 in Senden, durch Kostensteigerungen bei der Unterhaltung des Fuhrparks, bei den Niederschlagswassergebühren und der Unterhaltung von Straßen und Radwegen begründet.

In den Erläuterungen zu Zeile 13 ist eine detaillierte Aufstellung der Einzelpositionen enthalten.

 

 

Budget 4 - Landrat

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 01 - Büro des Landrats

 

 

 

 

 

 

 

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ertrag

227.150

627.692

737.355

109.663

412.554

41.010

23.372

Aufwand

-2.105.345

-2.561.271

-2.420.759

140.512

-2.380.899

-2.076.133

-2.075.599

Ergebnis

-1.878.196

-1.933.579

-1.683.404

250.176

-1.968.345

-2.035.123

-2.052.227

01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV

Ertrag

9.379.271

6.804.202

7.833.322

1.029.121

7.710.410

6.521.075

6.380.068

Aufwand

-12.397.158

-11.849.286

-13.097.062

-1.247.777

-12.299.040

-12.126.011

-12.086.583

Ergebnis

-3.017.886

-5.045.084

-5.263.740

-218.656

-4.588.630

-5.604.936

-5.706.514

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ausführliche Erläuterungen können dem Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2023 entnommen werden (ab Seite 528).

 

Entgegen der Ansatzplanung bei Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe 01.02 folgende Änderungen ergeben:

·         teilweise Verschiebung der Fördermittel aus 2022 nach 2023 für das Projekt

Smarte.Land.Regionen (neuer Ansatz: 292.945,00 Euro)

·         teilweise Verschiebung der Fördermittel aus 2022 nach 2023 für das Projekt

Modal Split- Untersuchung 2022 (neuer Ansatz: 16.468,00 Euro)

·         Verschiebung der Fördermittel aus 2022 nach 2023 für das Projekt

kreisweite Potentialstudie Freiflächen-PV (neuer Ansatz: 40.000,00 Euro)

Die Änderungen werden, als Vorschlag der Verwaltung, in die Änderungsliste 01/2023

aufgenommen.

 

 

 

Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV

Der Zuschussbedarf für die Durchführung der Nahverkehrsplanung im Rahmen der Daseinsvorsorge liegt in der Planung für das Haushaltsjahr 2023 bei 5.263.740 €. In 2022 lag der Zuschussbedarf lt. HH-Ansatz bei 5.045.084 €, sodass sich eine Ansatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr von 218.656 € ergibt. Diese Haushaltsverschlechterung ist im Wesentlichen auf allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen. Für die Folgejahre ist durch Erträge aus der Auflösung und Rückzahlung des RVM-Gesellschafterdarlehens mit einer Verbesserung zu rechnen.

 

·      Höhere Aufwendungen im Bereich des Projekts BüLaMo werden großteils durch entsprechende Fördermittel abgefedert, jedoch nicht vollkommen gedeckt.

·      Eine deutliche Erhöhung erfolgt im Bereich des Aufwendungsersatzes RVM.

 

Ferner ergeben sich für die Nahverkehrsplanung ÖPNV für 2023 weitere Ansatzänderungen, die in der Produktgruppe 01.07 des Budgets 4 näher erläutert sind.

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.