Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

11.01 Personalwirtschaft                                                                                                              357

11.02 Organisation und Digitalisierung                                                                                    368

11.03 Informationstechnologie                                                                                                  374

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                                             385

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                                    391

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                                                               396

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                                                 401

20.07 Zentraler Service                                                                                                                  424

 

im Budget 4

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                                            511

01.01 Büro des Landrats                                                                                                                523

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

           (hier: ausschließlich für den Bereich Wirtschaftsförderung)                              528

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                                                  541

01.04 Recht                                                                                                                                        549

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                                              554

01.06 Kreistagsbüro                                                                                                                        559

02.01 Gleichstellung                                                                                                                       579

08.01 Personalrat                                                                                                                            587

14.01 Rechnungsprüfung                                                                                                             595

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                                                   601

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                                                         609

 

im Budget 5

Produktgruppe                                                                                                                                 ab Seite

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                                           619

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2023) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2023 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2023 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 615) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2023) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde am 19.10.2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. Anschließend wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt. Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

1. Haushalt 2023

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Darüber hinaus wird auf die im Haushaltsentwurf 2023 enthaltenen Ausführungen verwiesen, vgl. insbesondere Erläuterung der Zeilen je Teilergebnisplan auf Produktgruppenebene. Die einschlägigen Seitenzahlen im Haushaltsentwurf 2023 sind im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage benannt.

 

Budget 3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

 

 

 

 

 

 

11.01 Personalwirtschaft

Ertrag

1.645.195

1.726.465

3.072.753

1.346.289

3.118.342

3.082.466

3.037.466

Aufwand

-15.393.560

-18.211.290

-16.803.960

1.407.330

-16.936.075

-16.960.570

-16.985.641

Ergebnis

-13.748.366

-16.484.825

-13.731.207

2.753.619

-13.817.733

-13.878.104

-13.948.174

11.02 Organisation und Digitalisierung

Ertrag

89.072

49.068

36.078

-12.990

78

78

78

Aufwand

-736.283

-970.360

-995.026

-24.666

-1.000.009

-1.005.246

-1.010.530

Ergebnis

-647.211

-921.291

-958.948

-37.656

-999.931

-1.005.168

-1.010.452

11.03 Informationstechnologie

Ertrag

290.722

221.272

166.291

-54.981

128.150

89.315

54.518

Aufwand

-1.935.629

-2.492.876

-2.672.318

-179.442

-2.704.983

-2.708.946

-2.738.521

Ergebnis

-1.644.907

-2.271.604

-2.506.027

-234.423

-2.576.833

-2.619.630

-2.684.003

Summe Produktbereich 11

Ertrag

2.024.989

1.996.805

3.275.122

1.278.318

3.246.570

3.171.860

3.092.062

Aufwand

-18.065.473

-21.674.526

-20.471.303

1.203.222

-20.641.068

-20.674.762

-20.734.692

Ergebnis

-16.040.484

-19.677.721

-17.196.181

2.481.540

-17.394.497

-17.502.902

-17.642.629

 

Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich in dieser Produktgruppe eine Verringerung des Zuschussbedarfes in Höhe von rd. 2,75 Mio. €. Maßgeblich sind insoweit vor allem die Entwicklungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, soweit sie zentral in der Produktgruppe 11.01 veranschlagt werden (z. B. Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen, Rückstellungen für Altersteilzeiten der Tariflich Beschäftigten). Die Berechnungen hinsichtlich dieser Rückstellungen basieren auf dem von den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellten Heubeck-Gutachten. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Erträge aus der Auflösung/Verwendung von Rückstellungen für Versorgungsempfänger um rd. 1,13 Mio. €. Darüber hinaus erhöhen sich die Erträge aus der Auflösung/Verwendung von Rückstellungen der tariflich Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden, um rd. 0,24 Mio. €. Insoweit macht sich in 2023 bemerkbar, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Freistellungsphase beginnt und damit Rückstellungen aufgelöst werden. Darüber hinaus sinkt der Aufwand aus Anlass von Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen um rd. 1,46 Mio. € aufgrund der Erkenntnisse aus dem Heubeck-Gutachten.

 

Hinweis zum Personaletat:

Änderungen gegenüber dem am 26.10.2022 eingebrachten Haushaltsentwurf 2023, die den Personaletat betreffen, werden in den jeweils zuständigen Fachausschüssen vorberaten. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden in die Änderungsliste 01/2023 aufgenommen.

 

Produktgruppe 11.02 Organisation und Digitalisierung

In der Produktgruppe 11.02 steigt der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um rd. 38.000 €. Begründet ist der Anstieg im Wesentlichen in höheren Personalaufwendungen.

 

Produktgruppe 11.03 Informationstechnologie

Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 234.000 €. Zum einen sind höhere Personalaufwendungen (rd. 123.000 €) zu berücksichtigen. Darüber hinaus steigen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (z. B. für die IT-Instandhaltung) um rd. 114.000 €.

 

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

 

 

 

 

 

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Ertrag

18.765

9.559

9.015

-544

7.314

5.614

4.215

Aufwand

-444.423

-472.446

-488.421

-15.976

-428.765

-431.458

-434.176

Ergebnis

-425.658

-462.887

-479.407

-16.520

-421.450

-425.844

-429.961

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

Ertrag

111

105

69

-37

69

69

69

Aufwand

-412.944

-442.825

-451.343

-8.518

-455.898

-459.762

-464.674

Ergebnis

-412.832

-442.719

-451.274

-8.555

-455.830

-459.694

-464.606

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Ertrag

140.816

100.117

100.115

-3

100.114

100.115

100.115

Aufwand

-287.303

-255.272

-252.939

2.333

-258.101

-257.414

-261.248

Ergebnis

-146.487

-155.155

-152.825

2.331

-157.986

-157.300

-161.133

20.05 Liegenschaftsverwaltung

Ertrag

398.079

360.913

217.810

-143.103

212.610

212.610

203.010

Aufwand

-615.327

-561.598

-599.539

-37.941

-601.952

-604.396

-606.946

Ergebnis

-217.248

-200.685

-381.729

-181.044

-389.342

-391.786

-403.937

20.07 Zentraler Service

Ertrag

179.830

427.119

103.608

-323.511

95.138

87.148

78.574

Aufwand

-5.138.061

-5.647.778

-5.936.359

-288.580

-5.905.748

-5.840.367

-5.852.662

Ergebnis

-4.958.231

-5.220.660

-5.832.751

-612.091

-5.810.611

-5.753.219

-5.774.089

 

 

 

Produktgruppen 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling, 20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung und 20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

In diesen Produktgruppen bewegt sich der Zuschussbedarf nahezu auf dem Vorjahresniveau (Ansatz 2022 rd. 1,06 Mio. € / Ansatz 2023: rd. 1,08 Mio. €).

Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung (vor allem Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben) erfasst. Der Zuschussbedarf im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von rd. 201.000 € erhöht sich in 2023 auf rd. 382.000 €. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere zu erwartende Mindererträge (rd. 144.000 €) aus der Vermietung von Schilderprägerstellen. Hierbei macht sich u. a. bemerkbar, dass in 2023 nur noch zwei anstatt drei Schilderprägerstellen vermietet werden.

 

Produktgruppe 20.07 Zentraler Service

Im Zuge der Auflösung der Abteilung 10 und der Aufgabenverlagerung u. a. in die Abteilung 20 wurde die Produktgruppe 20.07 Zentraler Service neu eingerichtet. In dieser Produktgruppe werden seit 2020 die Finanzmittel für hausinterne Serviceleistungen (Hausdruckerei, Poststelle, Verwaltungsbücherei, Fuhrpark und Beschaffungen), für Versicherungen und für die Bewirtschaftung (z. B. Energie- und Wasserkosten und Reinigungskosten) nachgewiesen. Das Produkt Arbeitssicherung wurde im Jahr 2022 in die Produktgruppe 11.01 verlagert. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe um rd. 0,61 Mio. €. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass der konsumtive Anteil an der Investitionspauschale aufgrund statistischer Vorgaben ab dem Jahr 2023 im Budget 5 nachgewiesen wird (Ansatz lt. Ergebniszeile 02 in 2022: rd. 375.000 € / Ansatz lt. Ergebniszeile 02 in 2023: rd. 56.000 €). Im Übrigen sind höhere Personalaufwendungen (Mehrbedarf rd. 102.000 €) sowie höhere Sach- und Dienstleistungen (rd. 66.000 €, davon 50.000 € für gestiegenen Reinigungsaufwand aufgrund tariflicher Lohnsteigerungen) und höhere sonstige ordentliche Aufwendungen (rd. 127.000 €, u. a. für Porto, Versicherungen, Möblierung) zu berücksichtigen.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste 01/2023:

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2023 war noch anzunehmen, dass in 2023 eine aufwandserhöhende Gasumlage erhoben wird. Inzwischen steht fest, dass diese vom Gesetzgeber nicht eingeführt wird. Zusätzlich war zu berücksichtigen, dass eine befristete Reduzierung der Umsatzsteuer (von 19 % auf 7 %) beschlossen wurde. Hierdurch verringert sich der allgemeine Ansatz für Energie- und Wasserkosten in der Produktgruppe 20.07 um 125.000 € auf 910.000 €.

 

Budget 4 - Landrat

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

Ertrag

933

747

719

-29

719

719

719

Aufwand

-653.328

-660.346

-679.823

-19.477

-685.105

-691.175

-697.429

Ergebnis

-652.395

-659.599

-679.105

-19.506

-684.386

-690.457

-696.711

 

Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor und Dezernenten) nachgewiesen. Der Zuschussbedarf bewegt sich in etwa auf dem Vorjahresniveau (Ansatz 2023: 679.105 € / Ansatz 2023: 659.599 €) Maßgeblich sind insoweit insbesondere leicht gestiegene Personalaufwendungen (12.787 €).  

 

 

 

 

Produktbereich 01 – Büro des Landrats

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

01.01 Büro des Landrats

Ertrag

193

191

186

-5

125

115

115

Aufwand

-130.546

-144.380

-142.222

2.158

-143.442

-144.779

-146.139

Ergebnis

-130.353

-144.189

-142.036

2.153

-143.317

-144.665

-146.024

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ertrag

227.150

627.692

737.355

109.663

412.554

41.010

23.372

Aufwand

-2.105.345

-2.561.271

-2.420.759

140.512

-2.380.899

-2.076.133

-2.075.599

Ergebnis

-1.878.196

-1.933.579

-1.683.404

250.176

-1.968.345

-2.035.123

-2.052.227

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Ertrag

51.706

33.438

33.750

312

33.750

30.410

28.816

Aufwand

-435.262

-528.719

-536.815

-8.096

-541.070

-547.226

-546.818

Ergebnis

-383.556

-495.281

-503.065

-7.784

-507.320

-516.816

-518.003

01.04 Recht

Ertrag

5.296

4

3

-1

3

3

3

Aufwand

-83.547

-82.123

-73.773

8.350

-73.972

-74.180

-74.389

Ergebnis

-78.251

-82.119

-73.770

8.348

-73.969

-74.177

-74.386

01.05 Kommunalaufsicht

Ertrag

56

45

258

213

258

258

248

Aufwand

-87.435

-91.799

-83.350

8.449

-84.110

-84.904

-85.682

Ergebnis

-87.379

-91.754

-83.091

8.663

-83.851

-84.646

-85.434

01.06 Kreistagsbüro

Ertrag

224.335

455.369

268.170

-187.199

192.075

250.075

75

Aufwand

-1.345.478

-2.065.914

-1.332.569

733.345

-1.533.930

-1.692.753

-1.347.221

Ergebnis

-1.121.143

-1.610.546

-1.064.399

546.147

-1.341.855

-1.442.678

-1.347.146

 

Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats

In dieser Produktgruppe sinkt der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr auf 142.036 € (Zuschussbedarf 2022 = 144.189 €) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind leicht gesunkene Personalaufwendungen.

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung (hier: Bereich Wirtschaftsförderung)

Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen der Produktgruppe 01.02 ist u. a. von den geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig. Die v. g. Ansätze werden im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung vorberaten. Zu den Aufwendungen im Bereich der Wirtschaftsförderung zählen u. a. der Umlagebeitrag für den Betrieb der wfc (Ansatz 2023: € 490.145 € / Ansatz: 2022: 448.395 €). Der Kreistag hat der Anpassung des Umlagebetrages in seiner Sitzung am 21.09.2022 (vgl. SV-10-0676) zugestimmt. Ebenfalls der Wirtschaftsförderung zuzuordnen ist die finanzielle Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Technologietransferstelle bei der wfc (Ansatz 2023: 50.000 € / Ansatz 2022: 50.000 €) oder die Fortführung des Unterstützungsangebotes zur Fachkräftegewinnung bei der wfc (jährlicher Zuschuss in Höhe von 40.000 €, vgl. Beschluss Kreistag vom 25.09.2019, SV-9-1445).

 

Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

In dieser Produktgruppe bewegt sich der Zuschussbedarf nahezu auf dem Vorjahresniveau (Ansatz 2023: 503.065 € / Ansatz 2022: 495.281 €). Steigenden Personalaufwendungen (28.774 €) stehen in 2023 Minderaufwendungen (18.160 €) im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen gegenüber.

 

Produktgruppe 01.04 Recht

Der Zuschussbedarf in 2023 sinkt gegenüber dem Vorjahr um 8.348 € auf 73.770 €. Maßgeblich sind insoweit sinkende Personalaufwendungen.

 

 

Produktgruppe 01.05 Kommunalaufsicht

Der Zuschussbedarf in 2023 sinkt gegenüber dem Vorjahr um 8.663 € auf 83.091 €. Maßgeblich sind insoweit sinkende Personalaufwendungen.

 

Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro

Die Produktgruppe „Kreistagsbüro“ umfasst die Erträge und Aufwendungen zur Durchführung von Wahlen sowie die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. an sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine/Verbände und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Statistik. In 2022 wurde die Ansatzplanung in dieser Produktgruppe im Besonderen auch durch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Zensus (Volkszählung) bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Zuschussbedarf in 2023 um rd. 546.000 € auf 1.064.399 €. Ursächlich sind vor allem die sinkenden Personalaufwendungen (rd. 565.000 €) und die geringeren Sach- und Dienstleistungen (150.000 €), die in 2022 noch im Zusammenhang mit der Durchführung des Zensus standen. Außerdem fallen in 2023 auch keine Aufwendungen (115.000 €) an, die ansonsten für die Durchführung von Wahlen entstehen. Demgegenüber sind gegenüber dem Vorjahr Mindererträge bei Kostenerstattungen (rd. 187.000 €) zu berücksichtigen. Hinzu sind Mehraufwendungen (rd. 100.000 €) hinsichtlich der Gewährung von Pauschalen und Sitzungsgeldern für die ehrenamtliche Tätigkeit der Kreistagsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung in Orientierung an den sich bereits für das Jahr 2022 abzeichnenden Mehrbedarf nach Maßgabe der mit Wirkung vom 01.01.2022 geänderten Entschädigungsverordnung.

 

Produktbereiche 02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 02 – Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

 

 

 

02.01 Gleichstellung

Ertrag

1.100

414

1.212

798

412

1.212

412

Aufwand

-106.488

-121.140

-121.408

-268

-122.256

-123.143

-124.038

Ergebnis

-105.388

-120.726

-120.196

530

-121.844

-121.931

-123.626

Summe Produktbereich 02

Ertrag

1.100

414

1.212

798

412

1.212

412

Aufwand

-106.488

-121.140

-121.408

-268

-122.256

-123.143

-124.038

Ergebnis

-105.388

-120.726

-120.196

530

-121.844

-121.931

-123.626

Produktbereich 08 – Personalrat

 

 

 

 

 

 

 

08.01 Personalrat

Ertrag

27

25

34

9

34

34

34

Aufwand

-196.024

-224.458

-246.657

-22.199

-248.876

-251.206

-253.556

Ergebnis

-195.998

-224.433

-246.623

-22.190

-248.842

-251.172

-253.522

Summe Produktbereich 08

Ertrag

27

25

34

9

34

34

34

Aufwand

-196.024

-224.458

-246.657

-22.199

-248.876

-251.206

-253.556

Ergebnis

-195.998

-224.433

-246.623

-22.190

-248.842

-251.172

-253.522

 

Produktgruppen 02.01 Gleichstellung und 08.01 Personalrat

Der Zuschussbedarf im Bereich der Gleichstellung ist in 2023 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (Ansatz 2023: 120.196 € / Ansatz 2022: 120.726 €). Die Aufwendungen für den Personalrat steigen um rd. 22.000 €, insbesondere wegen steigender Personalaufwendungen (rd. 17.000 €) und steigenden Fortbildungsbedarfs (4.000 €).

 

 

Produktbereich 14 – Rechnungsprüfung

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 14 – Rechnungsprüfung

 

 

 

 

 

 

 

14.01 Rechnungsprüfung

Ertrag

1.104

1.127

9.548

8.421

9.548

9.548

9.548

Aufwand

-225.023

-233.381

-261.456

-28.074

-263.782

-266.208

-268.656

Ergebnis

-223.919

-232.254

-251.907

-19.654

-254.234

-256.660

-259.108

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

Ertrag

45.642

47.522

49.018

1.496

49.018

49.018

49.018

Aufwand

-107.506

-118.514

-128.127

-9.613

-129.124

-130.177

-131.239

Ergebnis

-61.864

-70.992

-79.110

-8.117

-80.106

-81.159

-82.221

Summe Produktbereich 14

Ertrag

46.746

48.649

58.566

9.917

58.566

58.566

58.566

Aufwand

-332.529

-351.895

-389.583

-37.688

-392.906

-396.384

-399.895

Ergebnis

-285.783

-303.246

-331.017

-27.771

-334.340

-337.819

-341.329

 

Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe steigt gegenüber dem Vorjahr um 19.654 € auf 251.907 € für das Haushaltsjahr 2023. Erhöhten Personalaufwendungen (rd. 28.000 €) stehen Mehrerträge (rd. 8.400 €) gegenüber, die aus der Prüfung von Jahresabschlüssen Dritter erzielt werden.

 

Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

In dieser Produktgruppe erhöht sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um rd. 8.100 € (Ansatz 2023: 79.110 € / Ansatz 2022: 70.992 €). Dies ist insbesondere auf höhere Personalaufwendungen zurückzuführen (rd. 6.100 €).

 

Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde

 

 

 

 

 

 

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Ertrag

79.365

65.127

65.344

217

65.344

65.344

65.267

Aufwand

-614.982

-624.281

-681.875

-57.594

-688.230

-694.907

-701.567

Ergebnis

-535.617

-559.154

-616.531

-57.377

-622.887

-629.563

-636.300

Summe Produktbereich 31

Ertrag

79.365

65.127

65.344

217

65.344

65.344

65.267

Aufwand

-614.982

-624.281

-681.875

-57.594

-688.230

-694.907

-701.567

Ergebnis

-535.617

-559.154

-616.531

-57.377

-622.887

-629.563

-636.300

 

Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Nach der Ansatzplanung 2023 schließt diese Produktgruppe mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 616.531 € ab. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um rd. 57.400 €. Ursächlich dafür sind vor allem höhere Personalaufwendungen (rd. 56.000 €).

 

 

 

 

 

Budget 5 – Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)
EUR

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Ertrag

179.118.206

189.400.509

201.206.867

11.806.358

208.278.178

212.877.073

218.422.584

Aufwand

-56.863.768

-57.747.544

-65.700.426

-7.952.881

-69.594.222

-73.016.977

-76.275.022

Ergebnis

122.254.438

131.652.965

135.506.441

3.853.476

138.683.956

139.860.095

142.147.562

Summe Produktbereich 21

Ertrag

179.118.206

189.400.509

201.206.867

11.806.358

208.278.178

212.877.073

218.422.584

Aufwand

-56.863.768

-57.747.544

-65.700.426

-7.952.881

-69.594.222

-73.016.977

-76.275.022

Ergebnis

122.254.438

131.652.965

135.506.441

3.853.476

138.683.956

139.860.095

142.147.562

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Budget 05

Ertrag

179.118.206

189.400.509

201.206.867

11.806.358

208.278.178

212.877.073

218.422.584

Aufwand

-56.863.768

-57.747.544

-65.700.426

-7.952.881

-69.594.222

-73.016.977

-76.275.022

Ergebnis

122.254.438

131.652.965

135.506.441

3.853.476

138.683.956

139.860.095

142.147.562

 

Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören u. a. die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (u. a. Schlüsselzuweisungen) sowie die Kreisumlage allgemein und die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt.

 

Auf der anderen Seite werden im Budget 5 die Transferaufwendungen veranschlagt, die aus der Landschaftsverbandsumlage (gemäß § 22 Landschaftsverbandsordnung) resultieren. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erhebt diese Umlage von den ihm angehörigen kreisfreien Städten und Kreise, soweit seine Erträge zur Deckung von Aufwendungen im Ergebnisplan nicht ausreichen. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Aufwand für die Landschaftsverbandsumlage zulasten des Kreises Coesfeld nach den Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung um rd. 7,84 Mio. €. Begründet wird die stark ansteigende Zahllast aus der Landschaftsverbandsumlage seitens des LWL hauptsächlich mit gestiegenen Personal- und Versorgungsaufwendungen, erhöhten Aufwendungen für die Eingliederungshilfe sowie Sachkostensteigerungen.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste 01/2023:

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung wurden hinsichtlich der Positionen in der Produktgruppe 21.00 die Erkenntnisse berücksichtigt, die aus einer am 30.08.2022 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) veröffentlichten Arbeitskreisrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2023 resultierten. Nach der Haushaltseinbringung hat das MHKBD NRW unter dem 31.10.2022 eine Modellrechnung zum Entwurf des GFG 2023 bekanntgemacht. Die Modellrechnung basiert auf dem Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022. Sie berücksichtigt die am 16.08.2022 von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte sowie den o. a. Gesetzentwurf zum GFG 2023 nebst Ergänzungsvorlage.

 

Im Detail ergeben sich aus dieser neuen Datenlage folgende Ansatzänderungen:

 

1.       Schlüsselzuweisung – Nach der Modellrechnung vom 31.10.2022 erhält der Kreis Coesfeld eine um 440.856 € geringere Schlüsselzuweisung.

2.       Schul- und Bildungspauschale – Unter Berücksichtigung der v. g. Modellrechnung verringert sich die Pauschale um 789 €.

3.       Investitionspauschale - Unter Berücksichtigung der v. g. Modellrechnung verringert sich die Pauschale um 690 €.

Bei Redaktionsschluss zur Erstellung der Sachdarstellung für diese Sitzungsvorlage lagen noch keine neuen Informationen dazu vor, ob und ggf. inwieweit sich die Zahllast für den Kreis Coesfeld im Hinblick auf die Landschaftsverbandsumlage noch ändern wird. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, hinreichend konkrete Erkenntnisse, die noch vor der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung bekannt werden und auf eine Verbesserung zugunsten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hindeuten, im Rahmen der Änderungsliste 01/2023 vollständig zu berücksichtigen.

 

Antrag aus der Kreispolitik für die Änderungsliste 01/2023:

Unter dem 03.11.2022 (vgl. Anlage 1) reichte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ein, die Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Haushaltes 2023 in einer Gesamthöhe von 7 Mio. € in Anspruch zu nehmen. In dem am 26.10.2022 eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 (vgl. § 4) wurde eine Entnahme in Höhe von 3.957.026 € geplant.

 

2. Haushaltssatzung 2023

Gegenüber der Haushaltssatzung des Vorjahres wurde eine materiell-rechtliche Änderung aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen (vgl. Seite H 6, II. Nr. 1 Absatz 4). Zur flexiblen Bewirtschaftung der Investitionsmaßnahmen wird hiermit eine Regelung aufgenommen, wie sie in § 12 Abs. 2 KomHVO NRW unmittelbar als Option enthalten ist.

 

3. Leitlinien der Budgetierung (vgl. Entwurf der Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld)

Da der Gesamthaushalt 2023 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.

 

4. Beschlussfassungen der Fachausschüsse (Änderungsliste 01/2023)

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2023 und den Haushaltsplan 2023 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushaltes zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2023) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2022 fertiggestellt werden; sie wird daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Haushaltsplanes 2023 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung resultiert aus der Regelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0169).

Anlagen:

 

1.)    Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.11.2022

2.)    Änderungsliste 01/2023 (als Tischvorlage)