Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppe 40.05.
Kulturzentren, überörtliche Arbeit ab
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einschließlich der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in
der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt ergebenden
Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
II. Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom
Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden
in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.
Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen
eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
In
der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2023
ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 02 dargestellt
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Produktbereich 40 - Schule, Bildung und Kultur |
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40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
Ertrag |
574.676 |
550.730 |
549.248 |
-1.483 |
548.776 |
548.766 |
548.671 |
Aufwand |
-1.746.427 |
-1.992.051 |
-2.087.034 |
-94.984 |
-2.091.667 |
-2.098.835 |
-2.097.086 |
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Ergebnis |
-1.171.751 |
-1.441.321 |
-1.537.787 |
-96.466 |
-1.542.891 |
-1.550.069 |
-1.548.415 |
Zur Produktgruppe 40.05
gehören folgende Produkte:
1) 40.05.01 Museum Burg
Vischering
2) 40.05.02 Kulturzentrum
Kolvenburg
3) 40.05.03 Sonstige
kulturelle Veranstaltungen
4) 40.05.04
Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt (neu ab dem Haushaltsjahr 2022)
Hier werden Erträge und
Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit
Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und
Burg Vischering nachgewiesen.
Im Weiteren wird auf die
Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05.
des Haushaltsentwurfs 2023 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist für
die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe
zuständig.